Meines Wissens nach hängt dies davon ab, welche deiner Tätigkeiten haupt- und nebenberuflich betrieben wird. Davon ausgehend würde ich sagen, dass es schwer wird zu argumentieren, dass dein 400-€-Job deine Haupteinnahmequelle ist. Du könntest aber vielleicht zugrunde legen, dass ein neu gestartetes Gewerbe nicht gleich Gewinne abwirft und du deshalb auf den 400-€-Job angewiesen bist, bis der Rubel so richtig rollt. Sicherheitshalber würde ich bei der Gewerbeanmeldung das Gewerbe als nebenberuflich angeben...Zitat von maren
Das kommt darauf an, welche Versicherungen du abgeschlossen hast. Betriebsbezogene Versicherungen (Haftpflicht, etc.) kannst du auf jeden Fall als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend machen...die 2.te frage ist, ob ich steuern erst nach abzug meiner versicherungen zahlen muss. wenn ich also z.b. 2000 euro einnehme, gehen dann rechnerich erst die versicherungen ab und von dem rest wird die einkommensteuer berechnet?


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