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30.03.2005, 14:03
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#1
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Oberfranken
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private/gewerbliche Homepage - ich habe viele Fragen
Vor vielen Jahren begann ich mit dem Aufbau einer privaten Homepage. Durch die Integration verschiedener Vereine aus meiner Region ist die Seite immer mehr gewachsen. Die einst private Homepage ist nun zur zentralen Anlaufstelle vieler Vereine geworden.
Nun habe ich ein paar Fragen dazu:
1. Wenn ich mehrere Vereine darstelle, dann ist die Homepage doch nicht mehr privat, oder?
2. Wenn die Homepage als gewerblich angesehen wird, welche Folgen hätte das für mich? Welche Schritte müßte ich einleiten? (ich kenne mich nur mit der Technik aus, aber nicht mit den rechtlichen Dingen)
3. Bis jetzt wurde die Internetseite von mir ehrenamtlich, also unentgeldlich gepflegt. Auch den Webspace stellte ich zur Verfügung. Ist die Internetseite trotzdem gewerblich, obwohl ich nur Kosten (und KEINE Einnahmen) habe?
4. Wie muß ich vorgehen wenn ich in Zukunft von den Vereinen Geld verlangen will/muß? Ich möchte keinen Gewinn erzielen, sondern nur die Kosten decken. Muß ich den Umsatz den Finanzamt melden? Was muss ich alles beachten? Wie schon gesagt, ich habe in Sachen Geld überhaupt keine Ahnung.
5. In Zukunft möchte ich vielleicht auch eine Internetseite erstellen, mit der ich Geld verdienen kann. Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden? Muss ich mich sozusagen selbständig machen? Ich habe kein Studium mit BWL-Grundlagen oder ähnliches. Sollte ich dann erst einmal eine Schulung besuchen, wie man ein Gewerbe führt? Wie seit ihr vorgegangen (ich spreche jetzt die an die bereits Kohle damit verdienen)? Gibt es im Internet irgendwo kostenlos Lektüre?
Danke für Eure Unterstützung
Gruss
Dieter
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30.03.2005, 14:08
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
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Die FAQ helfen Dir sicher in allen Dingen weiter, in denen es um Gewerbeanmeldung etc. geht.
Dann noch die Suche und alle Fragen sollten erledigt sein  .
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30.03.2005, 14:08
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2004
Ort: Wien
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wenn du nur wie bis jetzt den webspace kostenlos zu verfügung stellst muss du gar nichts machen.
für den rechtlichen korrekten inhalt sind die vereine zuständig. sprich der verein muss dafür sorgen das auf seiner unterseite zb ein korrektes impressum steht
und wenn du ein gewerbe aufmachen willst dann gehe auf jeden fall zu einem steuerberater, zur gewerbekammer (heißt das so in deutschland?), und ein kurs in betriebsführung und buchhaltung etc. ist sicher nicht schlecht
lg, 
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30.03.2005, 16:20
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Oberfranken
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Angenommen ich hätte im Jahr einen Umsatz von nur 100 Euro. Muss ich mich deshalb schon als Kleinunternehmer anmelden? Das wäre doch quatsch oder? (wegen diesen kleinen Betrags)
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30.03.2005, 16:21
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2004
Ort: Wien
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pfuh das weiß ich wirklich nicht, bie uns in ö hast einen freibetrag von 760 euro projahr
ich nehme stark an das es sowas bei euch auch gibt
aber das müsste ja unter google ziemlich schnell zu finden sein 
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30.03.2005, 16:33
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von dieter99
Angenommen ich hätte im Jahr einen Umsatz von nur 100 Euro. Muss ich mich deshalb schon als Kleinunternehmer anmelden? Das wäre doch quatsch oder? (wegen diesen kleinen Betrags)
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Das Kriterium zum Thema "Gewerbeanmeldung - ja oder nein?":
Zitat:
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Ein Gewerbe betreibt, wer eine auf Dauer angelegte selbständige und legale Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, die nicht Urproduktion, freier Beruf oder Verwaltung eigenen Vermögens ist.
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Das Finanzamt (und, soweit mir bekannt, auch nur dieses) kann später entscheiden, dass es sich nicht um ein Gewerbe handelt, sondern um Liebhaberei, je nachdem, wie sich Deine "Geschäftstätigkeit" darstellt.
Zum Unterthema Kleinunternehmer helfen die FAQ Kleinunternehmer weiter. 
__________________
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~ ...! ~
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30.03.2005, 18:02
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zur umsatzsteuerlicher Unternehmerschaft gehört eine gewisse Intensität. Diese ist jedoch unter Umständen nicht gegeben, wie z.B. der Volkswagenmitarbeiter, der in einem Jahr eine gewisse Anzahl Autos verkaufen darf ohne umsatzsteuerlicher Unternehmer zu werden oder der Briefmarken- oder Münzsammler, der seine Sammlung umschichtet oder veräußert und auch kein umsatzsteuerlicher Unternehmer ist. Dies ist jedoch ein unbestimmter Rechtsbegriff und hat auch schon mehrmals den Bundesfinanzhof dazu aufgefordert ein Urteil zu fällen.
Ich würde einfach mal im Finanzamt den zuständigen Sachbearbeiter fragen, inwieweit man diese Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen muss.
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