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Thema: Heute zum Finanzamt

  1. #1
    TP-Junior Sibylla macht alles soweit korrekt
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    Heute zum Finanzamt

    Hallo Leute,
    ich muß heute zum Finanzamt um meine Einkommensteuer abzugeben.
    Da ich ein Gewerbe angemeldet habe muß ich natürlich auch die Einnahmen-Überschußrechnung mit abgeben
    (Kleinunternehmen).
    Da ich diese heuer das erste Mal erstelle habe ich eine Frage?
    Ich habe mein Gewerbe bisher als Hobby betrieben
    (Aqurium-Fischzucht).
    Der Fisch-Großhändler hat mir geraten ein Gewerbe anzumelden, da ich über die erlaubten Einnahmen hinauskomme.

    Da ich mir bisher ja alles Inventar (AQ`s, Pumpen usw. ) bereits zugelegt habe. Kann ich dieses bei der Steuer mit angeben?

    Rechnungen besitze ich teils nicht mehr ?

  2. #2
    TP-Member DomPromo macht alles soweit korrekt
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    76

    Post Keine Buchung ohne Beleg

    Hallo Sibyllla,

    ich bin kein Experte in diesen Dingen, aber ein Grundsatz lautet "Keine Buchung, ohne Beleg". Und ohne Rechnung hast du erstmal keinen Beleg und darfst diese Ausgaben nicht in deine EÜR mit aufnehmen. Teilweise kann man aber auch "Eigenbelege" erstellen. Ob du das in deinem Fall darfst, weiss ich aber nicht. Hier ein Link zum Thema, der dir vielleicht weiterhilft:

    "Wie ein ordnungsgemäßer Beleg aussieht":
    http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnun...ipp_00785.html

    Tschau
    DomPromo

  3. #3
    TP-Junior Sibylla macht alles soweit korrekt
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    5
    Hallo DomPromo,
    danke für die schnelle Antwort. Dein Link hat mir weitergeholfen.

    Aber ich habe noch ein ganz anderes Problem:
    Ich habe bei meiner Anmeldung in dem Forum leider Sibylla mit 3 L geschrieben (Sibyllla) das habe ich aber erst bemerkt als ich mich wieder anmelden wollte und nichts ging.
    Wie kann ich das ändern?
    Gruß
    Sibylla mit 2 L

  4. #4
    TP-Insider SteffenR bringt sich richtig ein SteffenR bringt sich richtig ein Avatar von SteffenR
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    699
    Ich befinde mich gerad in einer ähnlichen Situation - habe Mitte letzten jahres ein Kleingewerbe eröffnet - aber im letzten Jahr nur minimal Gewinne erwirtschaftet - Ich komme ganz knapp über den Betrag unter dem ich eine Erklärung machen müsste (dieser lag irgendwie bei 7500 € / Jahr ) Dazu müsste ich vlt noch erwähnen,dass ich eine Ausbildung mache und dadurch eben nur eine geringe Vergütung bekomme..

    Ist es unter diesen Umständen nötig eine Steuererklärung zu machen ?

    SteffenR

  5. #5
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von Sibyllla
    Ich habe bei meiner Anmeldung in dem Forum leider Sibylla mit 3 L geschrieben (Sibyllla) das habe ich aber erst bemerkt als ich mich wieder anmelden wollte und nichts ging.
    Wie kann ich das ändern?
    Gruß
    Sibylla mit 2 L
    Hallo,

    der einfachste Weg dürfte eine PM an Robert sein, in der Du Dein Anliegen kurz schilderst. Alternativ einen entsprechenden Beitrag in der Support-Rubrik verfassen.

  6. #6
    TP-Junior Sibylla macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
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    5
    Hallo hezen,
    danke PM ist raus

  7. #7
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    >ich muß heute zum Finanzamt um meine Einkommensteuer abzugeben.

    Wieso denn heute ?? Das geht doch noch zwei Monate, oder ?

  8. #8
    TP-Junior darkangel9580 macht alles soweit korrekt
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    14
    Hallo Steffen,

    der Betrag stimmt aber nicht so ganz. Die ganze Zeit war der maßgebliche Betrag für die Kleinunternehmerreglung 17500 € im Jahr der Geschäftseröffnung. Wenn du dein Geschäft erst im Laufe des Jahres eröffnet hast, natürlich nur anteilmäßig, soweit bin ich jetzt schon mal mit meinen Recherchen gekommen. Wenn du nur knapp drüber kommst, würd ich aber nochmals genau nachrechnen*g*
    Gruß Angel

  9. #9
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    84
    Was viele nicht wissen ist dass diese 17500 sich nicht auf den Gesamtumsatz beziehen, sondern den steuerbaren Teil davon. Wenn du zum Beispiel manche Internet Dienstleistungen ins nicht EU Ausland verkaufst sind diese Umsätze nicht umsatzsteuerpflichtig, da die Steuerschuld beim Verbraucher liegt. Diese Umsätze zählen zu den 17500 nicht dazu, sondern nur mehrwertsteuerpflichtige Umsätze.

  10. #10
    TP-Junior Sibylla macht alles soweit korrekt
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    5
    Hallo Tom
    ist die von 2003!!!

  11. #11
    TP-Member tom76 kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von Sibylla
    Hallo Tom
    ist die von 2003!!!
    Cool

  12. #12
    TP-Junior Sibylla macht alles soweit korrekt
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    5
    Hallo Tom,
    was heißt hier cool, immerhin habe ich dem FA Zinsen gebracht durch die späte Abgabe, habe es aber immer hinausgezögert, weil ich mir nicht sicher war.
    War schon mal dort und habe eine Frage bezüglich Absetzbarkeit der Einlagen nach GWG unter 400 € gestellt, daraufhin die Antwort: "das darf ich Ihnen nicht Beantworten gehen Sie zum Steuerberater", und das wegen einem Wert von 150 € .
    Daraufhin bin ich wieder mit meinen Unterlagen abgezogen.

    Wollte 2 Tage später wieder die Unterlagen bei der gleichen Dame abgeben (den o.g. Posten habe ich einfach weggelassen) , dann sagte sie mir sie wäre für Gewerbe nicht zuständig und dafür habe ich ne 1 1/2 Std. gewartet. Wenn das keine Schikane ist dann weis ich auch nicht.

  13. #13
    TP-Junior Asia macht alles soweit korrekt
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    Hallo!

    Wer kann mir bitte helfen???

    Ich habe seit 11.2004 ein Kleingewerbe im Bereich Promotion u.ä. und so langsam (hmm... bis Montag) muss ich ja meine Steuererklärung für 2005 abgegen... Allerdings weiß ich nicht so genau, wie ich da vorgehen soll...

    Aber - damit mich auch jeder von Euch besser verstehen kann - schildere ich Euch am besten genauer meine jetzige Situation und somit auch mein Problem:

    Ich hab nämlich seit August 2005 ein Auto, mit dem ich seitdem recht oft zu diversen Einsätzen fahre. Ich hab ja von den Agenturen auch meistens km-Geld für die Strecken bezahlt bekommen, was ich jedoch auf den Rechnungen explizit auflisten musste (wodurch die Rechnungsbeträge auch höher wurden)... Das km-Geld war allerdings nicht mein Gewinn = ich hab es ja auch für Benzin ausgegeben.
    Genauso sieht es auch mit den Porto-Kosten aus: Ich habe öfters Aktionskleidung an die Agenuren zurückgeschickt und später das Geld dafür per Rechnung von ihnen zurückverlangt (anders geht angeblich nicht)... Die Beträge (km-Geld oder Porto-Kosten) habe ich immer extra neben dem Honorar als KOSTEN ausgelistet, weil ich dachte, dass ich so deutlich machen kann, dass der Rechnungsbetrag nicht mein Netto-Gewinn war...

    Allerdings habe ich neulich mit zwei verschiedenen Personen vom Finanzamt gesprochen, die mich total verunsicherten, weil...
    1) die erste Person zu mir sagte, dass ich - als Kleinunternehmerin - GAR KEINE KOSTEN abrechnen kann und alles, was auch den Rechnungen drauf steht auch als mein Gewinn bezeichnet werden muss!!! (was ich mir ehrlich gesagt schwer vorstellen kann);
    2) die zweite Person behauptete, dass ich natürlich Recht darauf habe, Kosten abzusetzen (nur... sie konnte mir telefonisch nicht erklären, wie und wo...)!!!

    Weiß also vielleicht jemand von Euch, wie ich das machen könnte???
    Die Sache ist nämlich, dass ich letztes Jahr (laut Rechnungen) fast 12.000€ verdient habe, wovon aber (wieder laut Rechnungen) fast 2.000€ als Kosten (überwiegend km-Geld) ausgewiesen werden müssten.

    Und noch eine Frage:
    könnt Ihr mir evtl. auch sagen, ob ich auch Kleidung (ich muss öfters z.B. Kostüme oder Hosenanzüge u.ä. tragen, wenn ich z.B. auf Messen oder anderen Veranstaltungen als Hostess arbeite) absetzen könnte? Denn nach Aussage "meiner" sachbearbeiterin vom Finanzamt darf ich es nicht tun, aber... ich sehr das als Aktionskleidung an...

    VIELEN DANK SCHON IM VORAUS!!!
    (ich hab nämlich schon stundenlang hier nach ähnlichen Fragen gesucht, bin aber leider nicht findig geworden...) :-(

    MfG
    Asia

  14. #14
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    Natürlich kannst du die Kosten im Zusammenhang deiner gewerblichen Tätigkeit als Ausgaben gegen deine Einnahmen rechnen. Du solltest dann aber auch Belege für das Porto, Tankquittungen oder Fahrtenbuch für die km, usw. haben.
    "Normale" Kleidung wie Kostüme und Hosenanzüge kannst du nicht geltend machen, da du die auch problemlos zu anderen Anlässen tragen kannst.

    Du machst jetzt deine private Steuererklärung? Was ist mit deiner EÜR? Die Resultate daraus müssen in deine private Steuererklärung einfließen.

  15. #15
    TP-Junior Asia macht alles soweit korrekt
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    6
    VIELEN DANK für Deine soooo schnelle Antwort! Du hast mir sehr geholfen!

    Die EÜR möchte ich noch machen - hab bis jetzt nur die Einkommenssteuer- und Umsatzsteuererklärung ausgefüllt und wollte jetzt mit den Anlagen anfangen... (Vorher brauchte ich aber noch die Infos)!

    Und zu dem Auto: Also ich hab schon die Tankquittungen, nur... soll ich das wirklich so abrechnen??? Denn ich dachte eigentlich, dass ich einfach nur das km-Geld, das auf den Rechnungen explizit aufgelistet ist, als Kosten berechne, weil ich das Auto nicht hauptsächlich beruflich nutze...

    ABER NOCHMALS: VIELEN VIELEN DANK FÜR DEINE TIPPS!!!!! ;-)

    Gruß,
    Asia

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