Hallo Sibyllla,
ich bin kein Experte in diesen Dingen, aber ein Grundsatz lautet "Keine Buchung, ohne Beleg". Und ohne Rechnung hast du erstmal keinen Beleg und darfst diese Ausgaben nicht in deine EÜR mit aufnehmen. Teilweise kann man aber auch "Eigenbelege" erstellen. Ob du das in deinem Fall darfst, weiss ich aber nicht. Hier ein Link zum Thema, der dir vielleicht weiterhilft:
"Wie ein ordnungsgemäßer Beleg aussieht":
http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnun...ipp_00785.html
Tschau
DomPromo


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