ich kenne das so, dass nach deiner ersten, normalen, jährlichen Steuererklärung vom Finanzamt ggf. eine Einkommenssteuer-Vorauszahlung verlangt wird (monatlich oder vierteljährlich)
Also erst auf Basis deiner ersten Steuererklärung und des daraus resultierenden Gewinns und der anfallenden ESt. wird eine Vorauszahlung ab dem Folgejahr notwendig. Aber auch nur dann, wenn nennenswerte Steuern zu entrichten waren.
macht ja auch Sinn: sonst muss man schlagartig sehr hohe Beträge für die Jahressteuer abdrücken, und wer hat die schon wirklich immer schön "vorrausschauend" bei Seite gelegt?![]()


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