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An sich darfst du Bilder von Promis ausstellen, da es sich um Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses handeln.
Aber du musst zwei Dinge beachten:
1. Das Photo muss innerhalb der Öffentlichkeit geschossen sein.. Ein Bild, daß z.B. in den Privaträumen einer "Berühmtheit" ohne deren einwilligung gemacht wurde, verletzt weiterhin ihr Persönlichkeitsrecht.
2. Du musst die Urheberschaft des Photos beachten. Hast du das Photo geknippst, kein Problem, ansonsten musst du den Photographen fragen..
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