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Thema: Drohungen zu recht?

  1. #1
    TP-Junior chaotic macht alles soweit korrekt
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    Drohungen zu recht?

    Hallo
    das Ganze ist eine etwas lange und verqueere Geschichte.
    Ich besitze seit dem 22.06.2000 die Domain lall.de (Name geändert!!) (diesen Namen oder die Marke war

    nie im Internet vertreten).
    Mehrmals hab ich Angebote von einem (nennen wir ihn mal) Jan bekommen. Er war sehr interssiert die

    Domain abzukaufen und bot mir sogar 2000€, doch ich lehnte ab. Das war Januar 2004 und damals ging

    alles noch über das "du". Ich bemerkte, dass er sich die Domain lall.com und alle anderen "lall" Domains

    kaufte, also "fehlte" ihm nur noch meine *.de Domain.
    Im Dezember 2004 schrieb er mir nochmals eine email, doch diesmal als lall.mediendesign mit einem KK

    Antrag und der Aufforderung sofort die Domain an ihn ohne einen Gegenpreis zu übergeben. Er drohte mir

    mit einem Anwalt und eine Menge Geld, welches ich für das Verfahren bezahlen müsse.
    Wir schrieben so hin und her und irgendwann war stille, kein Anwalt. Übrigens hat er an sich selbst eine

    anonyme email geschrieben, die er vor Gericht benutzen wolle, indem ich ihn angeblich beschimpfe.
    Ich kannte jmd. der einen ähnlichen Fall hatte und sehr gut reden kann, das war mein Glück.

    Vor kurzem mailte mir ein Mann und fragte, ob ich für seine Firma (Partyservice) eine HP machen könnte.

    Ich ahnte schon, wer das sein könnte, doch meine Eltern meinten, ich soll es bejahen, weil es vielleicht

    wirklich ein gutes Angebot sein könnte. Schliesslich bin ich noch Schülerin und brauche das Geld (Bin

    aber Volljährig.)
    Gesagt getan, doch leider auch richtig geahnt. Denn einige Tage später meldete sich der Herr Jan als

    lall.mediendesign, welcher behauptet, dass der Mensch, der bei mir nachgefragt ihm alles erzählt hätte und

    ihm auch alle emails von uns geschickt hat.
    Der Herr Jan schreibt also an mich und unterstellt mir damit, dass ich unter dem Namen lall auch

    mediendesign "unter der Hand" betreibe. (Wieder einmal möchte der Herr Jan mit Angst einjagen, weil ich

    ja noch eine Schülerin bin und er immernoch nicht die Domain von mir hat)

    Frage: Was nun?
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass er den Namen lall von mir geklaut hat. Der Herr Jan arbeitete früher - wie

    ich herausgefunden habe- bei einer anderen Firma die einen anderen Namen hatte, aber die neue lall

    Domain. Die Firma, in der er arbeitet existiert noch und beschäftigt sich mit Werbeanzeigen usw. "lall"

    befindet sich im selben Gebäude und ist nun als mediendesign tätig.
    Erst im Januar 2005 hat er die Marke lall angemeldet.
    Seine Domain lall.com besteht zwar seit dem Jahr 2001, aber immernoch später als meine *.de Domain.


    Ich habe auf der Webseite des Patentamt mal gelesen, dass man einen Löschungsantrag (300€)

    beantragen kann, wenn der Auftraggeber böswillig war. Dies kann ich ja mittlerweile behaupten, allerdings

    wäre es wieder sehr teuer für mich und ob ich das ganze gewinne steht ja auch in den Sternen.


    Code:
    3. Jemand ist der Meinung, der Markeninhaber sei bei der Anmeldung bösgläubig gewesen.
    
    In diesem Fall kann er ebenfalls einen gebührenpflichtigen Löschungsantrag beim Deutschen Patent- und 
    
    Markenamt stellen und geltend machen, dass die Marke wegen Bösgläubigkeit des Anmelders zu löschen 
    
    sei (§ 54 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Nr. 4 Markengesetz).
    
    Verfahren: Wird die Löschung nach §§ 50, 54 Markengesetz beantragt und die Löschungsgebühr bezahlt, 
    
    so unterrichtet das Amt den Inhaber hierüber. Widerspricht er der Löschung nicht innerhalb von zwei 
    
    Monaten nach Zustellung der Mitteilung, so wird die Eintragung gelöscht. Widerspricht er der Löschung, so 
    
    wird das Löschungsverfahren durchgeführt.
    Was würdet ihr machen??

  2. #2
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von chaotic
    Was würdet ihr machen??
    Zu einem Anwalt gehen, möglichst einem auf Markenrecht spezialisierten. Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht leisten, und genau diese, so scheint mir, wäre in Deinem - recht komplizierten Fall - wohl vonnöten.

  3. #3
    TP-Supporter urban-a ist auf einem guten Weg Avatar von urban-a
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    also gleich vorweg deinen weg über das mschg (dein zitat) kannst du vergessen, da geht es es darum das beim eintragen einer marke böswillig gehandelt wurde und verschiedenen ausschließungsgründe für die marke verschiegen oder verändert wurden!

    vorallem hat das nichts mit domains sondern mit marken zu tun!

    die frage ist jetzt 1. hat er überhaupt eine marke eingetragen und 2. was hast du mit dieser domain zu tun. ist es zb dein nachname könntest du recht behalten, ist es allerdings ein wunschname von dir etc. könnte es - vorallem wenn er eine marke eingetragen hat - schwer werden.

    Aber egal wie - schalte einen anwalt ein! bei uns in ö - denke ist bei euch auch so - ist die erstberatung kostenlos!

    lg,

  4. #4
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    War das mit Domains nicht so: Wer zuerst kommt, malt zuerst?

    Zum Thema Anwalt: Da du noch Schülerin bist und noch kein(?) Einkommen hast, kannst du beim Amtsgericht Antrag auf Rechtsberatung stellen. Du bekommst dann einen Zettel, mit dem du zu einem Anwalt gehen kannst.
    ps: Kostet 10,- beim AG.

  5. #5
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    first in first save ist nur bei namensrecht,

    sprich zb die domain felix

    ein felix nachname registriert sich und später kommt die firma felix und beansprucht die domain dann hat er namensrecht und dieses ist dem markenrecht gleichgestellt somit first in first save!

    allerdings ist das namensrecht in europa nicht überall gleich, in frankreich musst eine dame ihre domain an eine firma abgeben

  6. #6
    TP-Junior chaotic macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von urban-a
    also gleich vorweg deinen weg über das mschg (dein zitat) kannst du vergessen, da geht es es darum das beim eintragen einer marke böswillig gehandelt wurde und verschiedenen ausschließungsgründe für die marke verschiegen oder verändert wurden!

    vorallem hat das nichts mit domains sondern mit marken zu tun!

    die frage ist jetzt 1. hat er überhaupt eine marke eingetragen und 2. was hast du mit dieser domain zu tun. ist es zb dein nachname könntest du recht behalten, ist es allerdings ein wunschname von dir etc. könnte es - vorallem wenn er eine marke eingetragen hat - schwer werden.
    Danke für die vielen Antworten.
    Als ich noch vor einigen Monaten auf der Webseite des Patentamtes geguckt habe, stand, dass böswillig bedeutet, wenn der Auftraggeber im Sinne von Drohungen und Erpressungen diese Marke angemeldet hat. Da er die Marke im Januar 2005 hat eintragen lassen hat und auch im Januar mir diesen KK Antrag geschickt hat, wo deutliche Drohungen mit einem Gerichtsverfahren vorhanden waren, spricht doch so ein Löschungsgrund für mich? Schliesslich hatte er diese Domain schon länger, die Marke aber erst, als er meine Domain nicht gekriegt hat.

    Da ich zuerst die .de Domain hatte, kann er mir doch nix, auch wenn er jetzt eine Marke angemeldet hat oder?? Das wäre ja echt ein bisschen fies. Dann könnte ich ja den Fantasienamen von kleinem Getränkemarkt nebenan klauren, Marke anmelden und ihn auch verklagen??
    Das mit dem Namensrecht ist eigentlich klar. Ich darf nur eine Domain besitzen, die mein Vorname oder Nachname ist, obwohl es eine selbe Marke bzw Firma gibt. Aber: in meinem Fall gab es ja diese Firma noch nicht!

    Zitat Zitat von Era W Xel
    War das mit Domains nicht so: Wer zuerst kommt, malt zuerst?

    Zum Thema Anwalt: Da du noch Schülerin bist und noch kein(?) Einkommen hast, kannst du beim Amtsgericht Antrag auf Rechtsberatung stellen. Du bekommst dann einen Zettel, mit dem du zu einem Anwalt gehen kannst.
    ps: Kostet 10,- beim AG.
    Ich habe zuerst gemalt, ja und er hat ganz deutlich von mir abgemalt und
    jetzt soll ich dafür bezahlen?
    Danke für den Tipp, die Anwaltskosten haben mir zu schaffen gemacht. Ich werde mal deinen Tipp befolgen.

  7. #7
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    nein der reihe nach:

    um eine marke anzumelden gibt es ein paar hindernissgründe
    sozusagen harte und weiche

    harte sind unüberwindbar, das heißt zb obszönitäten, da kannst du machen was du willst wenn deine marke ar***loch heißt kannst du sie nicht eintragen

    weiche sind zb gebrauchswörter, du kannst nicht eine marke eintragen die "super" heißt allerdings sind die weichen gründe übergehbar indem du zum beispiel einen verkehrswert nachweißt

    bei der böswilligkeit geht es nur darum ob du bei der ANMELDUNG etwas böswillig verschwiegen oder verändert hast.

    wenn eine firma dir im "normalen" geschäftsalltag droht kannst du nur versucehn klagen über den zivilweg einzubringen.
    (und das ist in deinem fall nicht möglich denn eine gerichtliche drohung ist nicht böswillig, wäre ja noch schöner )

    und wie gesagt du musst bei der domain unterscheiden ob du anspruch auf eine domain hast.

    nehmen wir an du heißt max mustermann. die domain heißt www.marke.de, du registrierst diese domain und dann kommt die firma die ihre produkte unter der marke "marke" vertreibt auf die idee eine homepage zu machen, kann es dir sehrwohl passieren das du sie abgeben musst, wenn die firma einen höheren geltungs und verkehrswert nachweisen kann.

    heißt du allerdings max marke, hast du gute chance die domain zu behalten.
    allerdings ist das von land zu land auch unterschiedlich, in frankreich ist das markenrecht dem namensrecht höher gestellt, das hängt dann von der urteilssprechung des landes ab bei uns in ö ist das namensrecht (noch) gleichgestellt und ich denke bei euch auch!

    was bei dir für dich sprechen könnte ist das du die domain lännger hast als die marke bzw. die firma existiert
    Geändert von urban-a (04.04.2005 um 12:24 Uhr)

  8. #8
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    Der Antragsteller begehrt die Löschung der Marke. Er macht geltend, daß die Marke in bösgläubiger Absicht angemeldet worden sei (§ 50 I Nr. 4 MarkenG). Die Markeninhaberin habe sich einen bei der Anmeldung bereits allgemein bekannten beschreibenden Begriff monopolisieren lassen um Dritte abmahnen zu können. Die Markeninhaberin sei daher bei der Eintragung bösgläubig gewesen.

    Desweiteren macht der Antragsteller geltend, daß die Marke entgegen §§ 3, 8 MarkenG eingetragen worden sei. Die angegriffene Marke sei mit ihrem begrifflichen Inhalt: "durchsuchen, erforschen erkunden" für die eingetragenen Waren ohne Unterscheidungskraft und zudem eine beschreibende und freihaltebedürftige Sachangabe.
    [...]
    Der Tatbestand einer sogenannten Sperrmarke ist gegeben, wenn der Anmelder die Absicht hat, andere am Gebrauch dieser Bezeichnung zu hindern, insbesondere den Marktzutritt unter dieser Bezeichnung zu erschweren.

    Eine die Bösgläubigkeit begründende Hinterhaltsmarke liegt vor, wenn die Marke ersichtlich nicht zur markenmäßigen Verwendung, sondern lediglich dazu bestimmt ist, gutgläubige Dritte, die eine identische oder ähnliche Kennzeichnungen im Verkehr benutzen, unter Druck zu setzen oder zu erpressen.
    habe ich gerade gefunden...
    ich kann euch sagen, dass mein domainname auch eine allgemeingültigkeit hat, jedoch nicht in der deutschen sprache. der name in der anderen sprache wird nicht nur von mir benutzt, sondern auch von einer HipHop Gruppe auf einer CD.
    http://www.jurawelt.com/gerichtsurte.../sonstige/5622
    Geändert von chaotic (04.04.2005 um 12:39 Uhr)

  9. #9
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    jup ebenfalls böswilligkeit wenn ich versuche andere zu im geschäftsverkehr behindern.

    du hast den riesenvorteil das du, da er ja schon .com, .net etc. registriert somit behinderst du ihn nicht bei seinem webauftritt

    siehe anhang ist ein beispiel das gut passt!
    Angehängte Grafiken

  10. #10
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    nur lass dir gesagt sein, beantrage keine löschung ohne anwalt !!!!!!!!!

    geh dich beraten, meines erachtens nach bist du in der hier in der defensive gut aufgehoben!

    lg,

  11. #11
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    Danke, werd ich mir gleich durchlesen.
    Was mich am meisten dabei stört ist, dass ich für meine Eltern z.b. auch eine HP erstellt hab, also "design by lall.de". Ich werde dieses Jahr Medieninformatik studieren und dies war bestimmt nicht meine letzte HP, die ich gemacht habe. Ich werde bestimmt auch in ferner Zukunft so etwas machen wollen. Er will mich also aus dem Markt verdrängen, schliesslich habe ich pro Tag mehr Besucher, als er.

  12. #12
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    ja durch die fakten, dass er:

    - erst nachdem er gesehen hat das er deine nicht bekommt, seine marke eintragen hat lassen
    - und du ihn icht behinderst da er andere domains ja hat

    spricht viel für dich

    das ganze pdf findest du hier:
    http://www.streitschlichtung.at/docs...ahotels-at.pdf

  13. #13
    TP-Supporter Xilef bringt sich richtig ein Avatar von Xilef
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    Ich hätte die 2000€ genommen
    Liebe Grüße Felix
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    Good Old Europe

    Meine eBay-Auktionen


    Jaaa!


  14. #14
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    .. ich ehrlich gesagt auch

  15. #15
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    Zitat Zitat von Felix999
    Ich hätte die 2000€ genommen
    Meine jahrelange Arbeit, die Investition von Zeit, Geld und Zukunft sind mir nicht 2000€ wert. Bin nicht käuflich, besonders nicht von solchen Leuten... er hat mir sogar mal angeboten bei ihm als freie Mitarbeiterin zu arbeiten

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