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Thema: privates Kfz - jetzt betrieblich - Steuer?

  1. #1
    TP-Newbie tjtj macht alles soweit korrekt
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    privates Kfz - jetzt betrieblich - Steuer?

    Hallo,

    ich habe am 01.03.05 mein Gewerbe angemeldet.
    Die erste UST-Meldung ist fällig. Ich habe nur noch ein Problem
    mit meinem kfz.

    Wurde im Oktober 04 "privat" angeschafft und eine Finanzierung
    abgeschlossen.

    Jetzt wird das Fahrzeug überwiegend geschäftlich genutzt:

    Wie nehme ich das Fahrzeug in das betriebliche Vermögen? Kommt das erst in der E+Ü-Rechnung?

    Muss ich nur die Ausgaben (führe Fahrtenbuch) inkl. Versicherung UND Finanzierungsrate jetzt in der ersten UST-Abgabe einfach aufführen? Die Abschreibung?

    Vielen Dank!
    tjtj

  2. #2
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    Bin mir jetzt nicht sicher. Ich habe aber gehört, dass die Buchungen zur privaten KfZ-Nutzung bei Steuerberatern erst am Ende des Jahres erfolgen.

    Bilanzierung PKW:
    Der PKW wird im Zeitpunkt der Einlage mit dem Teilwert eingebucht. Dies ist der Wert, den ein Dritter für den PKW zahlen würde.
    Sofern der PKW jedoch innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Einlage angeschafft wurde sind die Anschaffungskosten abzgl. der Abschreibung zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und der Einlage maßgebend.

    Abschreibung (natürlich erst am Ende des Jahres buchen):
    => Abschreibung grds. von den Anschaffungskosten
    § 7 Abs. 1 S. 5 EStG sagt jetzt jedoch, wenn der PKW zuvor bei der Einkommensteuer irgendwo berücksichtigt wurde (z.B. Werbungskosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bzgl. Fahrten zur Mietwohnung oder weiß der Geier) bemisst sich die AfA nach den Anschaffungskosten abzgl. der Abschreibungen bis zum Zeitpunkt der Einlage.
    => Abschreibung von den fortgeführten Anschaffungskosten

    betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei PKW: 6 Jahre


    Bei weitere Fragen bzgl. des Thema PKW empfiehlt es sich einen Steuerberater aufzusuchen, da dies sehr in die Richtung individuelle Rechtsberatung geht und dies hier nicht möglich ist.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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