Bin mir jetzt nicht sicher. Ich habe aber gehört, dass die Buchungen zur privaten KfZ-Nutzung bei Steuerberatern erst am Ende des Jahres erfolgen.
Bilanzierung PKW:
Der PKW wird im Zeitpunkt der Einlage mit dem Teilwert eingebucht. Dies ist der Wert, den ein Dritter für den PKW zahlen würde.
Sofern der PKW jedoch innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Einlage angeschafft wurde sind die Anschaffungskosten abzgl. der Abschreibung zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und der Einlage maßgebend.
Abschreibung (natürlich erst am Ende des Jahres buchen):
=> Abschreibung grds. von den Anschaffungskosten
§ 7 Abs. 1 S. 5 EStG sagt jetzt jedoch, wenn der PKW zuvor bei der Einkommensteuer irgendwo berücksichtigt wurde (z.B. Werbungskosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bzgl. Fahrten zur Mietwohnung oder weiß der Geier) bemisst sich die AfA nach den Anschaffungskosten abzgl. der Abschreibungen bis zum Zeitpunkt der Einlage.
=> Abschreibung von den fortgeführten Anschaffungskosten
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei PKW: 6 Jahre
Bei weitere Fragen bzgl. des Thema PKW empfiehlt es sich einen Steuerberater aufzusuchen, da dies sehr in die Richtung individuelle Rechtsberatung geht und dies hier nicht möglich ist.


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