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Alt 05.04.2005, 23:42   #1
TP-Senior
 
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Hoki macht alles soweit korrekt

Aller Anfang ist schwer... Steuererklärung


Hi,

so mache mir gerade Gedanken über die Steuererklärung

Also ich habe zwar schon einiges hier im Forum gelesen, aber ganz sicher bin ich mir noch nicht, daher will ich lieber noch mal nachfragen.

Also ich bin Kleinunternehmer (nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch) und möchte nun für 2004 eine Steuererklärung machen.
Ich hatte erst im November das Gewerbe angemeldet und daher gibt es eh nur Verlust in 2004.

So...
Ich hatte vom FA auch so ein Formular für die Einkommensteuererklärung bekommen.
Gibts auch im Netz: hier
Ich denke die muss ich eh ausfüllen.

Okay..
Dann gibt es noch 2 Anlagen die dabei waren: Anlage GSE und Anlage St
So wie ich das gelesen habe, muss ich diese nicht ausfüllen.

So, dann fehlt nur noch die EÜR.
Die habe ich hier gefunden.
Die fülle ich dann auch noch aus und war's das dann auch oder fehlt noch was?

Ich meine Belege (Rechnungen etc.) muss ich ja nicht dazulegen oder genau auflisten was die einzelnen Ausgaben / Einnahmen sind, denn das kann man bei dem Formular eh nicht eintragen.

Sind meine Überlegungen so richtig? Oder habe ich noch was vergessen?
Hoki ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 05.04.2005, 23:53   #2
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Hallo,

lies mal die FAQ Kleinunternehmer - da ist eigentlich alles Wissenswerte zum Thema zu finden.
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2005, 00:04   #3
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Hoki macht alles soweit korrekt
Hi,

die kenne ich.
Da sind meine Fragen allerdings nicht alle komplett beantwortet, daher wollte ich an dieser Stelle kurz nachfragen ob ich alles richtig verstanden habe und auch nix falsch mache, wenn ich die Sachen so abgebe wie oben geschrieben.
Hoki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2005, 15:55   #4
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Du musst den Mantelbogen (ESt 1A - steht unten links auf der ersten Seite) und die Anlage GSE für die Tätigkeit als Kleinunternehmer einreichen. Evtl. natürlich noch weitere Anlagen, sofern diese benötigt werden wie z.B. Anlage N (Einkünfte als Arbeitnehmer) oder Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) usw.

Zusätzlich zur Anlage GSE musst du eine Gewinnermittlung einreichen. Dies ist entweder eine Bilanz oder eine Einnahme-Überschussrechnung. Wenn du deinen Bearbeiter im Finanzamt glücklich machen möchtest, dann verwende den Vordruck EÜR nicht. In den Finanzämtern wurde schon heftig diskutiert, wie die Regierung dem Steuerpflichtigen nur diesen Vordruck antun konnte. Ein Steuerlaie wird ihn nämlich nicht verstehen, so dass das Risiko für falsche Angaben sehr groß ist und der Bearbeiter diese Fehler korrigieren muss mit teilweise lästigen Nachfragen. Der Vordruck ist erst ab dem Jahr 2005 Pflicht und selbst dann nur wenn die Einnahmen 17.500,- € im Kalenderjahr übersteigen. Eine einfache Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben, die im Anschluss voneinander abgezogen werden und dann den Gewinn bzw. Verlust darstellen ist vollkommen ausreichend. Dieses Ergebnis wird anschließend in der Anlage GSE eingetragen.

Die Anlage St ist nur für statistische Zwecke im Finanzamt. 2004 ist glaube ich so ein statistisches Jahr und somit muss diese auch abgegeben werden.
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Alt 06.04.2005, 17:30   #5
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Hi,

erst mal DANKE für deine informative Antwort.

Zitat:
Du musst den Mantelbogen (ESt 1A - steht unten links auf der ersten Seite) und die Anlage GSE für die Tätigkeit als Kleinunternehmer einreichen.
Hmm, in der Kleinunternehmer FAQ steht aber:

Zitat:
- Jeder Unternehmer der Gewerbliche Einkünfte erziehlt (alle die einen Gewerbeschein haben) müssen eine Gewerbesteuererklärung erstellen. Aufgrund des hohen Freibetrages bei der Gewerbesteuer wird aber kein Kleinunternehmer jemals Gewerbesteuer zahlen müssen. Aus diesem Grund ist eine Abgabe auch zu vernachlässigen. Das Finanzamt wird keine Gewerbesteuererklärung anfordern.
Also muss ich es mit abgeben oder nicht?



Zitat:
Ein Steuerlaie wird ihn nämlich nicht verstehen, so dass das Risiko für falsche Angaben sehr groß ist und der Bearbeiter diese Fehler korrigieren muss mit teilweise lästigen Nachfragen.
Hast du dir oben mal den Link angesehen, wie ich finde ist das alles sehr viel einfacher als eine normale EÜR.
Da muss ich quasi nur 4 - 5 Zahlen eintragen und das war's auch schon.
Bei der EÜR müsste ich das ganze bei den Ausgaben noch wesentlich auführlicher machen.
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Alt 06.04.2005, 17:58   #6
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Grob gesagt: Sofern der Gewinn unter 24.500,- € liegt braucht man keine Gewerbesteuererklärung abgeben.

Wenn du dir bezüglich deiner Angaben sicher bist in welche Zeile der und der Betrag hineinkommt kannst du natürlich auch diesen Vordruck benutzen.
Ich wollte mit meinem Posting nur zum Ausdruck bringen, dass viele Leute an den einzelnen Begriffen zweifeln und gar nicht wissen was überhaupt damit gemeint ist. Die Leute sind verunsichert und tragen einfach irgendwo etwas ein, wo sie glauben es sei richtig. Bei der Bearbeitung im Finanzamt führt der PC irgendwelche Plausibilitätsprüfungen durch und spuckt Meterlange Prüfhinweise für den Bearbeiter aus, weil der Steuerpflichtige falsche Angaben gemacht hat. Da kann man schon ein bisschen genervt auf diesen Vordruck reagieren.
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Alt 06.04.2005, 18:13   #7
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Ne, wie schon gesagt. Ich liege 2004 eh noch im Minus, daher brauche ich dann keine GSE abgeben. Das ist schon mal gut.

Also ich habe mir dieses EÜR-Formular gestern kurz angesehen.
Ich verkaufe lediglich ein paar Sachen über das Internet, daher ist das ganze weniger kompliziert.
Also muss ich nur auf Blatt1: Punkt 5 Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen angeben
Und auf Blatt2: Punkt16 Waren, Rohstoffe etc. und Punkt46 Porto eintragen.
Alles zusammenzählen und das müsste es schon sein.
Wenn man über Ebay / Webshop Waren verkauft, gibt es ja eigentlich nicht so sehr viele Posten über die man sich Gedanken machen muss.

Alles in allem scheint das ja sehr einfach zu sein, oder ich vertue mich komplett
Dachte schon, ich müsste da ne Nacht mit verbringen...
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Alt 06.04.2005, 18:55   #8
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AAAAAAAAAAHHHHHHHHHHHHH!!!!

Genau das meinte ich
und schon fängt der Spass nämlich an:

Wenn ich das Posting mit der FAQ für Kleinunternehmer richtig deute wurde von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht.
=> Betriebseinnahmen Blatt 1: Zeile 2 (Kennziffer 111):

Diese Betriebseinnahmen werden wiederum unterschieden in KZ 119. Es ist die Rede vom Gesamtumsatz, der zur Prüfung benötigt wird ob für die folgenden Jahre die Kleinunternehmerregelung weiterhin in Betracht kommt. Was ist der Gesamtumsatz?

Zitat:
Zitat § 19 Abs. 3 S. 1 UStG:
Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG abzüglich folgender Umsätze:
Nr. 1: der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
Nr. 2: der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.
Alles klar oder ...?

zu Deutsch: alles was verkauft wurde abzgl. bestimmter Umsätze, die steuerfrei wären wenn von der Kleinunternehmerregelung nicht gebrauch gemacht worden wäre. Ich könnte auch noch genauer auf diese steuerfreien Umsätze eingehen aber sei getrost, du bist nicht davon betroffen, so dass die Zahl aus KZ 111 in die KZ 119 übernommen werden kann

Betriebsausgaben stimmen mit Zeile 16 und 46.
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Alt 06.04.2005, 19:13   #9
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Oha...

Also ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.

Hmm, ich hatte in Feld 2 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer gelesen. Das habe ich gleich übersprungen, weil ich ja nix mit der Umsatzsteuer zu tun habe nach der Kleinunternehmerregelung...

Nun gut, also muss ich dann Feld 111 und Feld 119 meine Einnahmen eintragen und in Feld 5 gar nichts? Weil in Feld 5 steht ja was von nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen..

Axo, und DANKE noch mal für deine Mühe.
Wenn man das vorher noch nicht gemacht hat, steht man schnell mal auf dem Schlauch...

Geändert von Hoki (06.04.2005 um 19:15 Uhr).
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Alt 06.04.2005, 19:25   #10
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Der Bearbeiter im Finanzamt hätte diesen kleinen Fehler auch so abgehakt. Ist nichts wildes gewesen nur wie gesagt, man kann sich bei diesem Vordruck zu leicht vertun, so dass man ihn schnell wieder abschaffen sollte.
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Alt 19.04.2005, 10:27   #11
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Hi,

ich habe noch eine Frage...

Ich hatte vor kurzem eine Dividende ausgezahlt bekommen und leider bei dieser Bank keinen Freistellungsauftrag.. Daher wurde die Dividende gleich satt versteuert.
Mit welchem Formular kann man sich das Geld vom FA zurückholen?
Bzw. wo drunter fällt das ganze - Kapitalertragssteuer?
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Alt 19.04.2005, 13:09   #12
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Du erhälst eine Steuerbescheinigung von deiner Bank, die du der Einkommensteuererklärung beifügst. In der Anlage KAP wirst du nun deine Einnahmen bzgl. der Dividende eintragen müssen (beachte hierbei Halbeinkünfteverfahren oder Anrechnungsverfahren - steht auf Steuerbescheinigung).
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Alt 26.04.2005, 17:03   #13
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Zitat:
Zitat von Hoki
Ne, wie schon gesagt. Ich liege 2004 eh noch im Minus, daher brauche ich dann keine GSE abgeben. Das ist schon mal gut.
Natürlich muss eine Anlage GSE abgegeben werden...... Anlage GSE ist nicht = Gewerbesteuererklärung.

Vereinfacht: die Anlage GSE ist die Anlage N des Unternehmers

Frechdachs
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