|
Zeitraum der Emittlung des Überschusses
Hallo!
Wenn ich von Februar 04 bis August 04 einen Gewerbeschein hatte,
kann ich
1. Eine Digitalkamera im Wert von 269 EUR, welche ich aber im September
gekauft habe, mit in die GuV bzw EÜ nehmen?
2. Wenn 1. möglich ist: Die Rechnung der Kamera ist auf meine Frau ausgestellt (da es gerade bequem war und der cookie bei amazon gerade Ihre Daten hatte). Geht das dann auch?
3.Wie sieht es aus mit einem Handy vertrag mit Mindestumsatz 5 EUR.
Kann ich dies für das ganze Jahr angeben oder nur für die Zeit der offziellen Selbständigkeit.
Kurz: Muss ich die Steuer für das Jahr machen oder nur für den Zeitraum der Selbständigkeit (7 Monate)?
4. Bekommt bei einer Gewerbeabmeldung das zuständige FA auch Bescheid sodass ich für das nächste Jahr nichts mehr abgeben muss?
Sorry. Viele Fragen. WISO hilft und google hilft mir nicht weiter.
Gruß,
Sebastian
|