Firmenauflösung - Abverkauf Ware?
Hallo,
von Juni 2002 bis September 2004 hatte ich einen Schwimmsportfachhandel als Ladengeschäft. Im Oktober 2004 löste ich die Firma an ihrem damaligem Standort auf. Um einen Abverkauf der übriggebliebenen Ware (Wert ca. 10.000 Euro) vornehmen zu können, habe ich das Gewerbe als Stubenwirtschaft wieder aufgenommen und verkaufe den Restbestand über ebay. Ist es bei einem solchen Abverkauf notwendig, weiterhin ein Gewerbe aufrecht zu erhalten, wenn keine neue Ware hinzukommt?
2002 habe ich die Umsatzsteuervoranmeldung aufgenommen. Mein Steuerberater behauptet nun, ich müßte diese insgesamt 5 Jahre aufrechterhalten, obwohl ich ja mittlerweile durch den Abverkauf nur noch als Kleinunternehmer gelte. Stimmt das?
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
samewu
Geändert von samewu (10.04.2005 um 22:31 Uhr).
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