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Thema: GmbH - Auszahlung an Gesellschafter

  1. #1
    TP-Junior t-3000 macht alles soweit korrekt
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    GmbH - Auszahlung an Gesellschafter

    Hallo Leutz!


    Ich habe da ein Frage bezüglich der Auszahlung an einen Gesellschafter, der 100% Anteile an der GmbH hat:

    Wie genau läuft das ab?
    Arbeitsvertrag ist nicht notwendig da Gesellschafter, oder?
    Wie ist das mit den Steuern? Wie viel vor allem?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, für jede Antwort wäre ich sehr dankbar.

  2. #2
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    Oh, Gott!!! Sollen wir dir das Körperschaftsteuersystem erklären.

    Die Frage ist sehr allgemein gefasst und kann so nicht beantwortet werden.

    Ich versuche mal einen kleinen Einblick zu geben.

    Vertragliche Vereinbarungen:
    Es liegt ein Gesellschafter vor, der zu mehr als 50 % am Unternehmen beteiligt ist und somit spricht man von einem beherrschenden Gesellschafter. Hierbei werden steuerlich besondere Anforderungen an die Vereinbarungen geknüpft, weil dieser ja einen sehr großen Einfluss auf das Unternehmen hat und nahezu alles alleine bestimmen kann. In diesem Fall, da alleiniger Gesellschafter sowieso.
    Es müssen zivilrechtlich wirksame Verträge geschlossen werden. Steuerlich können diese nur anerkannt werden, wenn sie wie unter fremden Dritten üblich vereinbart worden sind. Es darf somit kein überhöhtes Gehalt gezahlt werden. Die Vereinbarungen müssen zudem klar und eindeutig formuliert worden sein, so dass die Höhe der Vergütungen erkennbar sind. Es dürfen keine rückwirkenden Vereinbarungen geschlossen werden.

    Steuerrecht:
    Die GmbH erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die der Körperschaftsteuer unterliegen. Der Steuersatz beträgt 25 % des zu versteuernden Einkommens der GmbH.
    Neben dem Geschäftsführergehalt, dass beim Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit darstellt, kann die GmbH eine Ausschüttung durchführen. Diese Ausschüttung stellt beim Gesellschafter Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und ist zu versteuern, wobei das sogenannte Halbeinkünfteverfahren gilt. Dies besagt, dass lediglich die Häfte der Einnahmen versteuert wird und natürlich auch nur die Hälfte der Werbungskosten angesetzt werden kann.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior t-3000 macht alles soweit korrekt
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    Wenn ich das richtig verstanden habe dann müsste ich als beherrschender Gesellschafter mit mir selbst und indirekt mit der GmbH einen Vertrag abschließen, der das monatliche Gehalt von mir vertraglich festlegt.
    Dieses Einkommen wird dann gemäß der Einkommnsteuererklärung zur Hälfte versteuert.


    Weitere Fragen:

    - Heißt das, dass von 5000€ Einkommen lediglich von 2500€ steuern abgezogen werden?
    - Es müssen also zwei Einkommensteuerklärungen abgegeben werden (einmal für den Gesellschafter und einmal für die GmbH selbst)?
    - Was sind Werbungskosten?

    Und dann noch was anderes:

    - Was für Verpflichtungen hat eine GmbH ? nicht steuerlich gesehen, darüber bin ich aufgeklärt - dabei denke ich eher an Krankenversicherung und Sozilversicherung (habe ich da jetzt was vergessen)?

  4. #4
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    Generell musst du die GmbH und dich als zwei paar Schuhe verstehen, die steuerrechtlich nicht zusammengefasst werden dürfen. Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer und du Einkommensteuer. Für die GmbH wird eine eigene Steuererklärung abgegeben und für dich natürlich auch.

    Wenn ich das richtig verstanden habe dann müsste ich als beherrschender Gesellschafter mit mir selbst und indirekt mit der GmbH einen Vertrag abschließen, der das monatliche Gehalt von mir vertraglich festlegt.
    Die GmbH ist eine juristische Person und somit rechtsfähig. Sie tritt nach außen hin vertreten durch ihre Gesellschafter auf. Somit schließen auch die Vertreter im Namen der GmbH die Verträge ab. Hier liegt nur ein Gesellschafter und somit nur ein Vertreter vor, der für die GmbH handelt. Du schließt wenn man es denn so will mit dir selbst einen Vertrag, wobei du einmal als Vertreter der GmbH auftrittst und einmal als Arbeitnehmer dieser GmbH.
    => Richtig verstanden

    - Was sind Werbungskosten?
    Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Einkunftsart entstanden sind. Z.B. Arbeitsmittel für einen bestimmten Beruf, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kontoführungsgebühren, Fahrten zu einer Jahreshauptversammlung einer Aktiengesellschaft an der man beteiligt ist

    - Heißt das, dass von 5000€ Einkommen lediglich von 2500€ steuern abgezogen werden?
    Sofern die Ausschüttung an dich 5.000,- € beträgt stellen diese Einnahmen aus Dividenden dar. Diese werden durch das besagte Halbeinkünfteverfahren halbiert. Von diesen übrig gebliebenen 2.500,- € werden die im Zusammenhang mit der Dividende stehenden Werbungskosten abgezogen (wobei die Werbungskosten auch halbiert werden). Sofern die Werbungskosten unter dem Werbungskosten-Pauschbetrag i.H.v. 51,- € liegen wird dieser von den 2.500,- € abgezogen, so dass noch 2.449,- € übrig bleiben. Nun gibt es noch den Sparer-Freibetrag i.H.v. 1.370,- €, der wiederum von den 2.449,- € abgezogen wird, so dass letztlich 1.149,- € im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu versteuern sind.

    Die GmbH hat an dieser Stelle bei der Ausschüttung, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt 30 % Kapitalertragsteuer der Bruttodividende einzubehalten, sowie von diesen 30 % wiederum 5,5 % Solidaritätszuschlag und muss eine ordnungsgemäße Steuerbescheinigung ausstellen.
    Näheres => Steuerberater

    - Es müssen also zwei Einkommensteuerklärungen abgegeben werden (einmal für den Gesellschafter und einmal für die GmbH selbst)?
    Richtig eine Einkommensteuererklärung für dich und eine Körperschaftsteuererklärung für die GmbH

    - Was für Verpflichtungen hat eine GmbH ? nicht steuerlich gesehen, darüber bin ich aufgeklärt - dabei denke ich eher an Krankenversicherung und Sozilversicherung (habe ich da jetzt was vergessen)?
    Da habe ich keine Ahnung von. Aber rein theoretisch ist man ja Arbeitnehmer der GmbH, so dass auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen seitens der GmbH für den Arbeitnehmer. Inwieweit man da in einer gesetzlichen Versicherung krankenversichert ist hängt denke ich von den Einkünften insgesamt ab. Wobei ich mir wie gesagt bei diesem Thema nicht sicher bin.

    Insgesamt empfehle ich dir mal einen Steuerberater aufzusuchen, da du ja doch sehr wenig Ahnung von steuerlichen Dingen hast (wage ich zumindest zu behaupten )
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  5. #5
    TP-Junior t-3000 macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle und ausführliche Antwort!

    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Insgesamt empfehle ich dir mal einen Steuerberater aufzusuchen, da du ja doch sehr wenig Ahnung von steuerlichen Dingen hast (wage ich zumindest zu behaupten )

    Würde ich nicht sagen, steuerlich bin ich größtenteils aufgeklärt (Umsatzsteuervoranmeldung, Körperschaftssteuervorauszahlung, Gewerbesteuervorauszahlung, Steuererklärung), nur habe ich das nich so recht aufgefasst, dass man Gesellschafter und GmbH selbst als zwei getrennte Paar Schuhe auffassen muss, wobei dies natürlich sehr logisch klingt.

    Eine GmbH hat dann natürlich mehr Arbeitsaufwand da 2 mal Steuererklärung und noch einmal die Einkommenssteuerklärung für den Gesellschafter abgegeben werden müssen.

    Den Weg zum Steuerberater werde ich natürlich unbedingt beschreiten müssen, nur wollte ich mir erstmal übers grundsätzliche informieren, um da nicht als ahnungsloses Schwein auftauchen zu müssen...

  6. #6
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    Würde ich nicht sagen, steuerlich bin ich größtenteils aufgeklärt (Umsatzsteuervoranmeldung, Körperschaftssteuervorauszahlung, Gewerbesteuervorauszahlung, Steuererklärung), nur habe ich das nich so recht aufgefasst, dass man Gesellschafter und GmbH selbst als zwei getrennte Paar Schuhe auffassen muss, wobei dies natürlich sehr logisch klingt.
    Mir kam diese Aussage nur, weil du nicht wusstest was Werbungskosten sind, zumal dies normalerweise ein landläufiger Begriff ist. Aber was ist schon normal und außerdem kann man ja auch nicht alles wissen. Vor allem nicht im Steuerrecht.

    Ich habe eben noch einmal nachgelesen. Der beherrschende Gesellschafter ist nicht sozialversicherungspflichtig.
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