Generell musst du die GmbH und dich als zwei paar Schuhe verstehen, die steuerrechtlich nicht zusammengefasst werden dürfen. Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer und du Einkommensteuer. Für die GmbH wird eine eigene Steuererklärung abgegeben und für dich natürlich auch.
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Wenn ich das richtig verstanden habe dann müsste ich als beherrschender Gesellschafter mit mir selbst und indirekt mit der GmbH einen Vertrag abschließen, der das monatliche Gehalt von mir vertraglich festlegt.
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Die GmbH ist eine juristische Person und somit rechtsfähig. Sie tritt nach außen hin vertreten durch ihre Gesellschafter auf. Somit schließen auch die Vertreter im Namen der GmbH die Verträge ab. Hier liegt nur ein Gesellschafter und somit nur ein Vertreter vor, der für die GmbH handelt. Du schließt wenn man es denn so will mit dir selbst einen Vertrag, wobei du einmal als Vertreter der GmbH auftrittst und einmal als Arbeitnehmer dieser GmbH.
=> Richtig verstanden
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- Was sind Werbungskosten?
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Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Einkunftsart entstanden sind. Z.B. Arbeitsmittel für einen bestimmten Beruf, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kontoführungsgebühren, Fahrten zu einer Jahreshauptversammlung einer Aktiengesellschaft an der man beteiligt ist
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- Heißt das, dass von 5000€ Einkommen lediglich von 2500€ steuern abgezogen werden?
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Sofern die Ausschüttung an dich 5.000,- € beträgt stellen diese Einnahmen aus Dividenden dar. Diese werden durch das besagte Halbeinkünfteverfahren halbiert. Von diesen übrig gebliebenen 2.500,- € werden die im Zusammenhang mit der Dividende stehenden Werbungskosten abgezogen (wobei die Werbungskosten auch halbiert werden). Sofern die Werbungskosten unter dem Werbungskosten-Pauschbetrag i.H.v. 51,- € liegen wird dieser von den 2.500,- € abgezogen, so dass noch 2.449,- € übrig bleiben. Nun gibt es noch den Sparer-Freibetrag i.H.v. 1.370,- €, der wiederum von den 2.449,- € abgezogen wird, so dass letztlich 1.149,- € im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu versteuern sind.
Die GmbH hat an dieser Stelle bei der Ausschüttung, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt 30 % Kapitalertragsteuer der Bruttodividende einzubehalten, sowie von diesen 30 % wiederum 5,5 % Solidaritätszuschlag und muss eine ordnungsgemäße Steuerbescheinigung ausstellen.
Näheres => Steuerberater
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- Es müssen also zwei Einkommensteuerklärungen abgegeben werden (einmal für den Gesellschafter und einmal für die GmbH selbst)?
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Richtig eine Einkommensteuererklärung für dich und eine Körperschaftsteuererklärung für die GmbH
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- Was für Verpflichtungen hat eine GmbH ? nicht steuerlich gesehen, darüber bin ich aufgeklärt - dabei denke ich eher an Krankenversicherung und Sozilversicherung (habe ich da jetzt was vergessen)?
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Da habe ich keine Ahnung von. Aber rein theoretisch ist man ja Arbeitnehmer der GmbH, so dass auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen seitens der GmbH für den Arbeitnehmer. Inwieweit man da in einer gesetzlichen Versicherung krankenversichert ist hängt denke ich von den Einkünften insgesamt ab. Wobei ich mir wie gesagt bei diesem Thema nicht sicher bin.
Insgesamt empfehle ich dir mal einen Steuerberater aufzusuchen, da du ja doch sehr wenig Ahnung von steuerlichen Dingen hast (wage ich zumindest zu behaupten

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