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Thema: problem mit einem kunden der freiberufler ist

  1. #1
    TP-Senior buzzbomb macht alles soweit korrekt
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    problem mit einem kunden der freiberufler ist

    hallo,
    seit diesem jahr muss ich mehrwertsteuern ausweisen, is ja eigentlich kein problem, ich habe aber ein kunden der freiberufler ist und die 16 % nicht zahlen will, er sagt ich soll selber zusehen wie ich damit zurande komme, er zahlt mir nur das was er mir immer gezahlt hat.
    dadurch gehen mir natürlich 16 % meiner einnnamhen flöten was ich so nicht hinnehmen will

    gibt es da irgendeinen zusatz wodurch ich die 16% für einen freiberufler nicht ausweisen muss?


    mfg
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  2. #2
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    Hallo buzzbomb,

    es gibt keine Befreiung von der MwSt. Für niemanden und schon gar nicht für Freiberufler, die ja selbstverständlich auf ihren eigenen Rechnungen MwSt. ausweisen und auch einnehmen. Selbst Kleinunternehmer, die ja keine MwSt. vereinnahmen dürfen, zahlen diese natürlich. Da versucht Dich jemand über den Tisch zu ziehen.

    Grüße

    Wolfgang


  3. #3
    spl
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    TP-Insider spl macht alles soweit korrekt Avatar von spl
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    Sieht man es von der Seite des Freiberuflers, dann zahlt der jetzt 16% mehr für die gleiche Leistung. Versuche mit ihm zu reden, erkläre ihm, dass Du die 16 % ausweisen musst. Wenn du den Kunden umbedingt halten willst bietet ihm 7,5 % Rabatt auf den jetztigen Preis an, dann aber zzgl. 16 % Mehrwertsteuer. 16 % Verlust würde ich aber nicht hinnehmen. (Kann der den ohne Dich?)
    Gruß Sebastian

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  4. #4
    TP-Senior buzzbomb macht alles soweit korrekt
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    hi,
    der kunde ist wirtschaftsberater und kann die 16% nicht abrechnen, ich habe meinen stundensatz schon runtergesetzt, dass reicht ihm aber nicht
    das problem ist dann auch eher das ich nicht ohne ihn kann, er macht ca. 1/3 meines umsatzes aus.

    mfg
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  5. #5
    TP-Supporter achimer macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von buzzbomb
    hi,
    das problem ist dann auch eher das ich nicht ohne ihn kann, er macht ca. 1/3 meines umsatzes aus.

    mfg
    Hallo buzzbomb,

    dann ist natürlich ärgerlich, und dein Kunde weiß das mit Sicherheit auch?! Ich wär bei dieser Geschichte sehr vorsichtig, heute gibst du ihm aus der Not heraus 16 % Rabatt, welche Forderungen hat er dann Übermorgen?

    Verkauf dich nicht unter deinem Preis, und versuch nebenher deinen Kundenstamm aus zu bauen.

    Achimer

  6. #6
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    Zitat Zitat von buzzbomb
    hi,
    der kunde ist wirtschaftsberater und kann die 16% nicht abrechnen, ich habe meinen stundensatz schon runtergesetzt, dass reicht ihm aber nicht
    das problem ist dann auch eher das ich nicht ohne ihn kann, er macht ca. 1/3 meines umsatzes aus.
    mfg
    1. Auch Wirtschaftsberater ziehen sich Vorsteuer, d.h., der gute Mann handelt bei Dir jetzt den Nettopreis um 16 % runter und holt sich danach hiervon nochmal 16 % als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

    2. Frag ihn mal, ob er das auch so macht, wenn er sich z.B. als Privatmann einen Anzug kauft. Geht er dann auch ins Geschäft und sagt: „Ok, den Anzug kauf ich, aber nur ohne MwSt.“? Oder morgens beim Brötchenholen? Zieht er da auch 7 % ab?

    3. Der Typ scheint sich Deiner Abhängigkeit von ihm recht bewusst zu sein. Du darfst also getrost davon ausgehen, dass Du zukünftig mit weiteren, wahrscheinlich noch absurderen, Nachlassforderungen rechnen musst.

    4. Ein Kunde, der nicht zahlt, ist kein Kunde.

    Grüße

    Wolfgang


  7. #7
    TP-Junior taumel macht alles soweit korrekt
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    Moin moin

    Also so einfach ist das mit der Umsatzsteuer alles nicht.

    Ich hoffe die folgende Seite ist noch aktuell

    Umsatzsteuer
    Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsatz 17.500 € sowie der voraussichtliche .......

    ----> http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#umsteuer

  8. #8
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    Moin moin

    Also so einfach ist das mit der Umsatzsteuer alles nicht.

    Ich hoffe die folgende Seite ist noch aktuell


    Zitat:
    Umsatzsteuer
    Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsatz 17.500 € sowie der voraussichtliche .......
    Du verweist hier auf die Kleinunternehmerregelung. Ich weiß ja nicht ob meine Vorstellungen stimmen, aber unter Wirtschaftsprüfer verstehe ich eher vermögende Leute, die sicherlich über die Grenzen von 17.500,- € Gesamtumsatz im Jahr kommen.
    Ich habe auch diesbezüglich noch einmal ins Gesetz geschaut, da sich der Gesamtumsatz ja aus allen steuerbaren Leistungen ermittelt abzgl. bestimmter steuerfreier Umsätze. Die Leistungen eines Wirtschaftsprüfers sind hier jedoch nicht aufgeführt, so dass der Wirtschaftsprüfer keine steuerfreien Leistungen erbringt. Demnach kann er sich die Vorsteuer abziehen und es müsste somit egal sein, ob die Rechnung mit oder ohne USt ausgestellt werden.
    Mir scheint das auch eher so, dass dich da jemand ver........ will. Ich schließe mich somit Wolfgang an.
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  9. #9
    TP-Junior taumel macht alles soweit korrekt
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    ACHTUNG: Nachfolgender Beitrag ist keine Rechtsberatung und alle Angaben sind ohne Gewähr !



    Also so wie ich das verstehe, kann ein von der Umsatzsteuer befreiter Freiberufler Rechnungen stellen, ohne Umsatzsteuer zu verlangen. Er kann dann aber auch nicht die Umsatzsteuer, die er selber an Lieferanten zahlen muss, gegenrechnen (?Vorsteuerabzug?). oder so ähnlich ?

    Bitte nicht beachten! ---> Beantragen kann er die Befreiung bis zu einem Gesamtumsatz von bis zu 125.00€ http://www.steuerberater-mundorf.de/ustg/20.htm .


    Ich denke nicht, dass er so ohne weiteres, seinem Liferanten die Rechnung um die Umsatzsteuer kürzen darf
    Geändert von taumel (16.04.2005 um 20:13 Uhr)

  10. #10
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    @ taumel

    Hier verwechselst du etwas.

    § 20 UStG Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten:
    Hier wird zwar auch auf den Gesamtumsatz, wie man ihn von den Kleinunternehmern kennt, abgestellt, jedoch hat dies nichts mit Steuerbefreiung zu tun. Es wird hier gesagt, sofern der Gesamtumsatz unter 125000 Euro liegt kann der Unternehmer seine Umsätze nach verreinahmten Entgelten versteuern. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer erst entsteht, wenn der Kunde gezahlt hat und nicht dann entsteht, wenn er selbst die Leistung ausgeführt hat. Es wird somit ein Zahlungsaufschub der Umsatzsteuer gewährt bis das Geld da ist.

    Für die Steuerbefreiung der Kleinunternehmerregelung ist einzig und alleine der § 19 UStG maßgebend.
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  11. #11
    TP-Junior taumel macht alles soweit korrekt
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    danke, @Saxoflyer

    Habe meinen Beitrag dahingehend berichtigt.

    Sorry, ich wurde dann auch mitten im Posting mächtigst unterbrochen.

    Stimmt denn wenigstens der Rest soweit?

    Überlege selber, ob ich freiberuflich starte oder gleich ein Gewerbe anmelde.

    Und das ist unter steuerlichen Aspekten schon fast eine Dissertation.

  12. #12
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    Überlege selber, ob ich freiberuflich starte oder gleich ein Gewerbe anmelde.
    Überlegen??????

    Das würde ja heißen man könnte sich aussuchen wenn man einer bestimmten Tätigkeit nachgeht ob man Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (freiberuflich) erzielen möchte.

    Kleine Anmerkung: Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der Gewerbesteuer und die aus selbstständiger Tätigkeit nicht.
    Super, ich würde dann immer Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen wollen

    Das geht natürlich nicht. Die Zuordnung der einzelnen Einkunftsart erfolgt nach der jeweiligen Tätigkeit die man mit dem Unternehmen betreibt. § 18 EStG besagt wer Freiberufler ist. Zur Abgrenzung der beiden Einkunftsarten in Problemfällen gibt es zudem H 136 EStH (Einkommensteuerhinweise).

    Stimmt denn wenigstens der Rest soweit?
    Also so wie ich das verstehe, kann ein von der Umsatzsteuer befreiter Freiberufler Rechnungen stellen, ohne Umsatzsteuer zu verlangen. Er kann dann aber auch nicht die Umsatzsteuer, die er selber an Lieferanten zahlen muss, gegenrechnen (?Vorsteuerabzug?). oder so ähnlich ?
    Es kommt hierbei nicht darauf an ob er Freiberufler ist oder Gewerbetreibender. Maßgebend ist ob er Kleinunternehmer ist oder nicht.
    Wenn ja: Unternehmer darf keine USt in Rechnung ausweisen und keine Vorsteuer abziehen
    Wenn nein: Unternehmer muss USt für steuerpflichtige Leistungen in Rechnung stellen und kann die Vorsteuer abziehen.

    MfG
    Sven
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  13. #13
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    Wink

    mercie Saxoflyer

    Das bedeutet aber, der gute buzzbomb (Threaderöffner), wird von seinem Kunden kräftig über den Tisch gezogen?

  14. #14
    TP-Senior buzzbomb macht alles soweit korrekt
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    hi,
    kann ich eigendlich anhand der steuernummer beim finanzamt nachfragen ob da vorsteuer von meinem kunden gezahlt wird oder nicht?

    mfg
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  15. #15
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    Nein, das geht nicht. Steuergeheimnis.

    Du kannst allerdings anrufen und deinen Fall schildern und der Sachbearbeiter wird dir dann erzählen, dass Wirtschaftsberater, sofern sie keine Kleinunternehmer sind, zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Wie gesagt, ich denke dass seine Umsätze (Einnahmen - nicht Gewinn) die 17.500,- € im Kalenderjahr übersteigen und er somit kein Kleinunternehmer ist. Ansonsten lasse ich mich gerne über meine Vorstellungen über die Berufsgruppe der Wirtschaftsberater belehren.
    Geändert von SvenWeb (17.04.2005 um 12:07 Uhr)
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