Fahrtenbuch genial!
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 11.04.2005, 15:56   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Holzwickede
buzzbomb macht alles soweit korrekt

problem mit einem kunden der freiberufler ist


hallo,
seit diesem jahr muss ich mehrwertsteuern ausweisen, is ja eigentlich kein problem, ich habe aber ein kunden der freiberufler ist und die 16 % nicht zahlen will, er sagt ich soll selber zusehen wie ich damit zurande komme, er zahlt mir nur das was er mir immer gezahlt hat.
dadurch gehen mir natürlich 16 % meiner einnnamhen flöten was ich so nicht hinnehmen will

gibt es da irgendeinen zusatz wodurch ich die 16% für einen freiberufler nicht ausweisen muss?


mfg
__________________
--------------------------------------
T-Shirts bedrucken
buzzbomb ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 12.04.2005, 03:03   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von Wolfgang G
 
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bonn-Beuel
Wolfgang G hilft, wo's gehtWolfgang G hilft, wo's gehtWolfgang G hilft, wo's geht
Hallo buzzbomb,

es gibt keine Befreiung von der MwSt. Für niemanden und schon gar nicht für Freiberufler, die ja selbstverständlich auf ihren eigenen Rechnungen MwSt. ausweisen und auch einnehmen. Selbst Kleinunternehmer, die ja keine MwSt. vereinnahmen dürfen, zahlen diese natürlich. Da versucht Dich jemand über den Tisch zu ziehen.

Grüße

Wolfgang
__________________
In the beginning there was nothing … then Chuck Norris Roundhouse kicked that nothing in the face and said "Get a job!". That is the story of the universe.
Wolfgang G ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2005, 09:14   #3
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
Sieht man es von der Seite des Freiberuflers, dann zahlt der jetzt 16% mehr für die gleiche Leistung. Versuche mit ihm zu reden, erkläre ihm, dass Du die 16 % ausweisen musst. Wenn du den Kunden umbedingt halten willst bietet ihm 7,5 % Rabatt auf den jetztigen Preis an, dann aber zzgl. 16 % Mehrwertsteuer. 16 % Verlust würde ich aber nicht hinnehmen. (Kann der den ohne Dich?)
__________________
Gruß Sebastian

Webdesign und viel mehr http://lauff.info

yingiz, deine Wirtschaftsgemeinschaft im Netz - gemeinsam bis zu 60% vom Verkaufspreis oder bis zu 300 € Provisionen verdienen. Jeder profitiert von Jedem! Gemeinsam stark! Jetzt anmelden
spl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2005, 10:26   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Holzwickede
buzzbomb macht alles soweit korrekt
hi,
der kunde ist wirtschaftsberater und kann die 16% nicht abrechnen, ich habe meinen stundensatz schon runtergesetzt, dass reicht ihm aber nicht
das problem ist dann auch eher das ich nicht ohne ihn kann, er macht ca. 1/3 meines umsatzes aus.

mfg
__________________
--------------------------------------
T-Shirts bedrucken
buzzbomb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2005, 11:01   #5
TP-Supporter
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Achim b. Bremen
achimer macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von buzzbomb
hi,
das problem ist dann auch eher das ich nicht ohne ihn kann, er macht ca. 1/3 meines umsatzes aus.

mfg
Hallo buzzbomb,

dann ist natürlich ärgerlich, und dein Kunde weiß das mit Sicherheit auch?! Ich wär bei dieser Geschichte sehr vorsichtig, heute gibst du ihm aus der Not heraus 16 % Rabatt, welche Forderungen hat er dann Übermorgen?

Verkauf dich nicht unter deinem Preis, und versuch nebenher deinen Kundenstamm aus zu bauen.

Achimer
achimer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2005, 11:57   #6
TP-Insider
 
Benutzerbild von Wolfgang G
 
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bonn-Beuel
Wolfgang G hilft, wo's gehtWolfgang G hilft, wo's gehtWolfgang G hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von buzzbomb
hi,
der kunde ist wirtschaftsberater und kann die 16% nicht abrechnen, ich habe meinen stundensatz schon runtergesetzt, dass reicht ihm aber nicht
das problem ist dann auch eher das ich nicht ohne ihn kann, er macht ca. 1/3 meines umsatzes aus.
mfg
1. Auch Wirtschaftsberater ziehen sich Vorsteuer, d.h., der gute Mann handelt bei Dir jetzt den Nettopreis um 16 % runter und holt sich danach hiervon nochmal 16 % als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

2. Frag ihn mal, ob er das auch so macht, wenn er sich z.B. als Privatmann einen Anzug kauft. Geht er dann auch ins Geschäft und sagt: „Ok, den Anzug kauf ich, aber nur ohne MwSt.“? Oder morgens beim Brötchenholen? Zieht er da auch 7 % ab?

3. Der Typ scheint sich Deiner Abhängigkeit von ihm recht bewusst zu sein. Du darfst also getrost davon ausgehen, dass Du zukünftig mit weiteren, wahrscheinlich noch absurderen, Nachlassforderungen rechnen musst.

4. Ein Kunde, der nicht zahlt, ist kein Kunde.

Grüße

Wolfgang
__________________
In the beginning there was nothing … then Chuck Norris Roundhouse kicked that nothing in the face and said "Get a job!". That is the story of the universe.
Wolfgang G ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2005, 12:49   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2005
taumel macht alles soweit korrekt
Smile

Moin moin

Also so einfach ist das mit der Umsatzsteuer alles nicht.

Ich hoffe die folgende Seite ist noch aktuell

Zitat:
Umsatzsteuer
Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsatz 17.500 € sowie der voraussichtliche .......

----> http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#umsteuer
taumel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2005, 14:25   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Moin moin

Also so einfach ist das mit der Umsatzsteuer alles nicht.

Ich hoffe die folgende Seite ist noch aktuell


Zitat:
Umsatzsteuer
Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsatz 17.500 € sowie der voraussichtliche .......
Du verweist hier auf die Kleinunternehmerregelung. Ich weiß ja nicht ob meine Vorstellungen stimmen, aber unter Wirtschaftsprüfer verstehe ich eher vermögende Leute, die sicherlich über die Grenzen von 17.500,- € Gesamtumsatz im Jahr kommen.
Ich habe auch diesbezüglich noch einmal ins Gesetz geschaut, da sich der Gesamtumsatz ja aus allen steuerbaren Leistungen ermittelt abzgl. bestimmter steuerfreier Umsätze. Die Leistungen eines Wirtschaftsprüfers sind hier jedoch nicht aufgeführt, so dass der Wirtschaftsprüfer keine steuerfreien Leistungen erbringt. Demnach kann er sich die Vorsteuer abziehen und es müsste somit egal sein, ob die Rechnung mit oder ohne USt ausgestellt werden.
Mir scheint das auch eher so, dass dich da jemand ver........ will. Ich schließe mich somit Wolfgang an.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2005, 19:09   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2005
taumel macht alles soweit korrekt
Post

ACHTUNG: Nachfolgender Beitrag ist keine Rechtsberatung und alle Angaben sind ohne Gewähr !



Also so wie ich das verstehe, kann ein von der Umsatzsteuer befreiter Freiberufler Rechnungen stellen, ohne Umsatzsteuer zu verlangen. Er kann dann aber auch nicht die Umsatzsteuer, die er selber an Lieferanten zahlen muss, gegenrechnen (?Vorsteuerabzug?). oder so ähnlich ?

Bitte nicht beachten! ---> Beantragen kann er die Befreiung bis zu einem Gesamtumsatz von bis zu 125.00€ http://www.steuerberater-mundorf.de/ustg/20.htm .


Ich denke nicht, dass er so ohne weiteres, seinem Liferanten die Rechnung um die Umsatzsteuer kürzen darf

Geändert von taumel (16.04.2005 um 21:13 Uhr).
taumel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2005, 19:22   #10
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
@ taumel

Hier verwechselst du etwas.

§ 20 UStG Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten:
Hier wird zwar auch auf den Gesamtumsatz, wie man ihn von den Kleinunternehmern kennt, abgestellt, jedoch hat dies nichts mit Steuerbefreiung zu tun. Es wird hier gesagt, sofern der Gesamtumsatz unter 125000 Euro liegt kann der Unternehmer seine Umsätze nach verreinahmten Entgelten versteuern. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer erst entsteht, wenn der Kunde gezahlt hat und nicht dann entsteht, wenn er selbst die Leistung ausgeführt hat. Es wird somit ein Zahlungsaufschub der Umsatzsteuer gewährt bis das Geld da ist.

Für die Steuerbefreiung der Kleinunternehmerregelung ist einzig und alleine der § 19 UStG maßgebend.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2005, 21:18   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2005
taumel macht alles soweit korrekt
Smile

danke, @Saxoflyer

Habe meinen Beitrag dahingehend berichtigt.

Sorry, ich wurde dann auch mitten im Posting mächtigst unterbrochen.

Stimmt denn wenigstens der Rest soweit?

Überlege selber, ob ich freiberuflich starte oder gleich ein Gewerbe anmelde.

Und das ist unter steuerlichen Aspekten schon fast eine Dissertation.
taumel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2005, 21:48   #12
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Überlege selber, ob ich freiberuflich starte oder gleich ein Gewerbe anmelde.
Überlegen??????

Das würde ja heißen man könnte sich aussuchen wenn man einer bestimmten Tätigkeit nachgeht ob man Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (freiberuflich) erzielen möchte.

Kleine Anmerkung: Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der Gewerbesteuer und die aus selbstständiger Tätigkeit nicht.
Super, ich würde dann immer Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen wollen

Das geht natürlich nicht. Die Zuordnung der einzelnen Einkunftsart erfolgt nach der jeweiligen Tätigkeit die man mit dem Unternehmen betreibt. § 18 EStG besagt wer Freiberufler ist. Zur Abgrenzung der beiden Einkunftsarten in Problemfällen gibt es zudem H 136 EStH (Einkommensteuerhinweise).

Zitat:
Stimmt denn wenigstens der Rest soweit?
Zitat:
Also so wie ich das verstehe, kann ein von der Umsatzsteuer befreiter Freiberufler Rechnungen stellen, ohne Umsatzsteuer zu verlangen. Er kann dann aber auch nicht die Umsatzsteuer, die er selber an Lieferanten zahlen muss, gegenrechnen (?Vorsteuerabzug?). oder so ähnlich ?
Es kommt hierbei nicht darauf an ob er Freiberufler ist oder Gewerbetreibender. Maßgebend ist ob er Kleinunternehmer ist oder nicht.
Wenn ja: Unternehmer darf keine USt in Rechnung ausweisen und keine Vorsteuer abziehen
Wenn nein: Unternehmer muss USt für steuerpflichtige Leistungen in Rechnung stellen und kann die Vorsteuer abziehen.

MfG
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2005, 22:59   #13
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2005
taumel macht alles soweit korrekt
Wink

mercie Saxoflyer

Das bedeutet aber, der gute buzzbomb (Threaderöffner), wird von seinem Kunden kräftig über den Tisch gezogen?
taumel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2005, 09:26   #14
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Holzwickede
buzzbomb macht alles soweit korrekt
hi,
kann ich eigendlich anhand der steuernummer beim finanzamt nachfragen ob da vorsteuer von meinem kunden gezahlt wird oder nicht?

mfg
__________________
--------------------------------------
T-Shirts bedrucken
buzzbomb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2005, 09:46   #15
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Nein, das geht nicht. Steuergeheimnis.

Du kannst allerdings anrufen und deinen Fall schildern und der Sachbearbeiter wird dir dann erzählen, dass Wirtschaftsberater, sofern sie keine Kleinunternehmer sind, zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Wie gesagt, ich denke dass seine Umsätze (Einnahmen - nicht Gewinn) die 17.500,- € im Kalenderjahr übersteigen und er somit kein Kleinunternehmer ist. Ansonsten lasse ich mich gerne über meine Vorstellungen über die Berufsgruppe der Wirtschaftsberater belehren.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (17.04.2005 um 13:07 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
problem mit einem kunden der freiberufler ist problem mit einem kunden der freiberufler ist
« Gema C | Gewährleistung bei privatem Autoverkauf »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:52 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5