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11.04.2005, 15:56
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Holzwickede
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problem mit einem kunden der freiberufler ist
hallo,
seit diesem jahr muss ich mehrwertsteuern ausweisen, is ja eigentlich kein problem, ich habe aber ein kunden der freiberufler ist und die 16 % nicht zahlen will, er sagt ich soll selber zusehen wie ich damit zurande komme, er zahlt mir nur das was er mir immer gezahlt hat.
dadurch gehen mir natürlich 16 % meiner einnnamhen flöten was ich so nicht hinnehmen will
gibt es da irgendeinen zusatz wodurch ich die 16% für einen freiberufler nicht ausweisen muss?
mfg
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12.04.2005, 03:03
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bonn-Beuel
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Hallo buzzbomb,
es gibt keine Befreiung von der MwSt. Für niemanden und schon gar nicht für Freiberufler, die ja selbstverständlich auf ihren eigenen Rechnungen MwSt. ausweisen und auch einnehmen. Selbst Kleinunternehmer, die ja keine MwSt. vereinnahmen dürfen, zahlen diese natürlich. Da versucht Dich jemand über den Tisch zu ziehen.
Grüße
Wolfgang
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In the beginning there was nothing … then Chuck Norris Roundhouse kicked that nothing in the face and said "Get a job!". That is the story of the universe.
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12.04.2005, 09:14
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Sieht man es von der Seite des Freiberuflers, dann zahlt der jetzt 16% mehr für die gleiche Leistung. Versuche mit ihm zu reden, erkläre ihm, dass Du die 16 % ausweisen musst. Wenn du den Kunden umbedingt halten willst bietet ihm 7,5 % Rabatt auf den jetztigen Preis an, dann aber zzgl. 16 % Mehrwertsteuer. 16 % Verlust würde ich aber nicht hinnehmen. (Kann der den ohne Dich?)
__________________
Gruß Sebastian
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12.04.2005, 10:26
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Holzwickede
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hi,
der kunde ist wirtschaftsberater und kann die 16% nicht abrechnen, ich habe meinen stundensatz schon runtergesetzt, dass reicht ihm aber nicht
das problem ist dann auch eher das ich nicht ohne ihn kann, er macht ca. 1/3 meines umsatzes aus.
mfg
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12.04.2005, 11:01
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Achim b. Bremen
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Zitat:
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Zitat von buzzbomb
hi,
das problem ist dann auch eher das ich nicht ohne ihn kann, er macht ca. 1/3 meines umsatzes aus.
mfg
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Hallo buzzbomb,
dann ist natürlich ärgerlich, und dein Kunde weiß das mit Sicherheit auch?! Ich wär bei dieser Geschichte sehr vorsichtig, heute gibst du ihm aus der Not heraus 16 % Rabatt, welche Forderungen hat er dann Übermorgen?
Verkauf dich nicht unter deinem Preis, und versuch nebenher deinen Kundenstamm aus zu bauen.
Achimer
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12.04.2005, 11:57
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bonn-Beuel
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Zitat:
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Zitat von buzzbomb
hi,
der kunde ist wirtschaftsberater und kann die 16% nicht abrechnen, ich habe meinen stundensatz schon runtergesetzt, dass reicht ihm aber nicht
das problem ist dann auch eher das ich nicht ohne ihn kann, er macht ca. 1/3 meines umsatzes aus.
mfg
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1. Auch Wirtschaftsberater ziehen sich Vorsteuer, d.h., der gute Mann handelt bei Dir jetzt den Nettopreis um 16 % runter und holt sich danach hiervon nochmal 16 % als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
2. Frag ihn mal, ob er das auch so macht, wenn er sich z.B. als Privatmann einen Anzug kauft. Geht er dann auch ins Geschäft und sagt: „Ok, den Anzug kauf ich, aber nur ohne MwSt.“? Oder morgens beim Brötchenholen? Zieht er da auch 7 % ab?
3. Der Typ scheint sich Deiner Abhängigkeit von ihm recht bewusst zu sein. Du darfst also getrost davon ausgehen, dass Du zukünftig mit weiteren, wahrscheinlich noch absurderen, Nachlassforderungen rechnen musst.
4. Ein Kunde, der nicht zahlt, ist kein Kunde.
Grüße
Wolfgang
__________________
In the beginning there was nothing … then Chuck Norris Roundhouse kicked that nothing in the face and said "Get a job!". That is the story of the universe.
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16.04.2005, 12:49
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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Moin moin
Also so einfach ist das mit der Umsatzsteuer alles nicht.
Ich hoffe die folgende Seite ist noch aktuell
Zitat:
Umsatzsteuer
Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsatz 17.500 € sowie der voraussichtliche .......
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----> http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#umsteuer
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16.04.2005, 14:25
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Moin moin
Also so einfach ist das mit der Umsatzsteuer alles nicht.
Ich hoffe die folgende Seite ist noch aktuell
Zitat:
Umsatzsteuer
Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsatz 17.500 € sowie der voraussichtliche .......
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Du verweist hier auf die Kleinunternehmerregelung. Ich weiß ja nicht ob meine Vorstellungen stimmen, aber unter Wirtschaftsprüfer verstehe ich eher vermögende Leute, die sicherlich über die Grenzen von 17.500,- € Gesamtumsatz im Jahr kommen.
Ich habe auch diesbezüglich noch einmal ins Gesetz geschaut, da sich der Gesamtumsatz ja aus allen steuerbaren Leistungen ermittelt abzgl. bestimmter steuerfreier Umsätze. Die Leistungen eines Wirtschaftsprüfers sind hier jedoch nicht aufgeführt, so dass der Wirtschaftsprüfer keine steuerfreien Leistungen erbringt. Demnach kann er sich die Vorsteuer abziehen und es müsste somit egal sein, ob die Rechnung mit oder ohne USt ausgestellt werden.
Mir scheint das auch eher so, dass dich da jemand ver........ will. Ich schließe mich somit Wolfgang an.
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16.04.2005, 19:09
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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ACHTUNG: Nachfolgender Beitrag ist keine Rechtsberatung und alle Angaben sind ohne Gewähr !
Also so wie ich das verstehe, kann ein von der Umsatzsteuer befreiter Freiberufler Rechnungen stellen, ohne Umsatzsteuer zu verlangen. Er kann dann aber auch nicht die Umsatzsteuer, die er selber an Lieferanten zahlen muss, gegenrechnen (?Vorsteuerabzug?).  oder so ähnlich ?
Bitte nicht beachten! ---> Beantragen kann er die Befreiung bis zu einem Gesamtumsatz von bis zu 125.00€ http://www.steuerberater-mundorf.de/ustg/20.htm .
Ich denke nicht, dass er so ohne weiteres, seinem Liferanten die Rechnung um die Umsatzsteuer kürzen darf 
Geändert von taumel (16.04.2005 um 21:13 Uhr).
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16.04.2005, 19:22
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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@ taumel
Hier verwechselst du etwas.
§ 20 UStG Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten:
Hier wird zwar auch auf den Gesamtumsatz, wie man ihn von den Kleinunternehmern kennt, abgestellt, jedoch hat dies nichts mit Steuerbefreiung zu tun. Es wird hier gesagt, sofern der Gesamtumsatz unter 125000 Euro liegt kann der Unternehmer seine Umsätze nach verreinahmten Entgelten versteuern. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer erst entsteht, wenn der Kunde gezahlt hat und nicht dann entsteht, wenn er selbst die Leistung ausgeführt hat. Es wird somit ein Zahlungsaufschub der Umsatzsteuer gewährt bis das Geld da ist.
Für die Steuerbefreiung der Kleinunternehmerregelung ist einzig und alleine der § 19 UStG maßgebend.
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16.04.2005, 21:18
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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 danke, @Saxoflyer
Habe meinen Beitrag dahingehend berichtigt.
Sorry, ich wurde dann auch mitten im Posting mächtigst unterbrochen.
Stimmt denn wenigstens der Rest soweit?
Überlege selber, ob ich freiberuflich starte oder gleich ein Gewerbe anmelde.
Und das ist unter steuerlichen Aspekten schon fast eine Dissertation. 
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16.04.2005, 21:48
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Überlege selber, ob ich freiberuflich starte oder gleich ein Gewerbe anmelde.
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Überlegen??????
Das würde ja heißen man könnte sich aussuchen wenn man einer bestimmten Tätigkeit nachgeht ob man Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (freiberuflich) erzielen möchte.
Kleine Anmerkung: Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der Gewerbesteuer und die aus selbstständiger Tätigkeit nicht.
Super, ich würde dann immer Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielen wollen
Das geht natürlich nicht. Die Zuordnung der einzelnen Einkunftsart erfolgt nach der jeweiligen Tätigkeit die man mit dem Unternehmen betreibt. § 18 EStG besagt wer Freiberufler ist. Zur Abgrenzung der beiden Einkunftsarten in Problemfällen gibt es zudem H 136 EStH (Einkommensteuerhinweise).
Zitat:
Stimmt denn wenigstens der Rest soweit?
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Zitat:
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Also so wie ich das verstehe, kann ein von der Umsatzsteuer befreiter Freiberufler Rechnungen stellen, ohne Umsatzsteuer zu verlangen. Er kann dann aber auch nicht die Umsatzsteuer, die er selber an Lieferanten zahlen muss, gegenrechnen (?Vorsteuerabzug?). oder so ähnlich ?
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Es kommt hierbei nicht darauf an ob er Freiberufler ist oder Gewerbetreibender. Maßgebend ist ob er Kleinunternehmer ist oder nicht.
Wenn ja: Unternehmer darf keine USt in Rechnung ausweisen und keine Vorsteuer abziehen
Wenn nein: Unternehmer muss USt für steuerpflichtige Leistungen in Rechnung stellen und kann die Vorsteuer abziehen.
MfG
Sven
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16.04.2005, 22:59
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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 mercie Saxoflyer
Das bedeutet aber, der gute buzzbomb (Threaderöffner), wird von seinem Kunden kräftig über den Tisch gezogen? 
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17.04.2005, 09:26
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Holzwickede
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hi,
kann ich eigendlich anhand der steuernummer beim finanzamt nachfragen ob da vorsteuer von meinem kunden gezahlt wird oder nicht?
mfg
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17.04.2005, 09:46
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Nein, das geht nicht. Steuergeheimnis.
Du kannst allerdings anrufen und deinen Fall schildern und der Sachbearbeiter wird dir dann erzählen, dass Wirtschaftsberater, sofern sie keine Kleinunternehmer sind, zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Wie gesagt, ich denke dass seine Umsätze (Einnahmen - nicht Gewinn) die 17.500,- € im Kalenderjahr übersteigen und er somit kein Kleinunternehmer ist. Ansonsten lasse ich mich gerne über meine Vorstellungen über die Berufsgruppe der Wirtschaftsberater belehren.
Geändert von Sven (17.04.2005 um 13:07 Uhr).
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