Meiner Meinung nach kommt es darauf an, wann Deine Bekannte sich die Wort Marke hat schützen lassen. Hat der Domaininhaber die Domain vorher gebucht, sieht es schwierig aus. Hat er die Domain danach gebucht, könnt ihr ruhig was sagen.
Andernfalls kannst Du es natürlich auch mit einer Abmahnung probieren. Vielleicht bekommt er ja einen Schrecken und lässt die Domain dann einfach fallen. Wäre aber nicht unbedingt die nette Art & Weise und kann im Zweifelsfall auch nach hinten losgehen! Also rate ich da doch eher ab!
Aber wie gesagt, ich denke es kommt auf den Tag an, an dem die Wortmarke geschützt worden ist! Im Zweifelsfall einfach mal einen Anwalt fragen!
Dieser Beitrag ist natürlich ohne Gewähr!!
