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Thema: Steuer-Vorauszahlung

  1. #1
    TP-Junior QAndy2001 macht alles soweit korrekt
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    Steuer-Vorauszahlung

    Hallo,

    ich habe ein angemeldetes Gewerbe (Nebengewerbe) und bin Kleinunternehmer, also ohne USt. Muss ich dennoch vierteljährlich Steuervorauszahlungen leisten oder reicht das einmal im Jahr mit der normalen Erklärung?

    Danke & Gruß
    Andy

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Die Steuern des Umatzes (Umsatzsteuer) und des Ertrags (z.B. Einkommensteuer) sind strikt zu trennen, da die Umsatzsteuer eine betriebliche Steuer ist und somit Steuerschuldner der Betrieb ist und die Einkommensteuer eine Personensteuer, wo Steuerschuldner die Privatperson ist. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind zu leisten und haben nichts mit der Kleinunternehmertätigkeit zu tun.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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