Die Steuern des Umatzes (Umsatzsteuer) und des Ertrags (z.B. Einkommensteuer) sind strikt zu trennen, da die Umsatzsteuer eine betriebliche Steuer ist und somit Steuerschuldner der Betrieb ist und die Einkommensteuer eine Personensteuer, wo Steuerschuldner die Privatperson ist. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind zu leisten und haben nichts mit der Kleinunternehmertätigkeit zu tun.


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