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Thema: Ebay Verkaufsverbot?

  1. #1
    TP-Member sahne23 macht alles soweit korrekt
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    Ebay Verkaufsverbot?

    Hallo,

    mein Großhändler hat mir heute eine Rechnung geschickt, auf der steht:
    "Der Vertrieb oder das Anbieten unseres Warensortiments über E-Bay oder sonstige Internetauktionen ist nicht gestattet."
    Vorher wurde nie ein Wort davon gesagt. Es gab auch keine Agb`s.
    Ist so etwas überhaupt rechtens?

  2. #2
    Guest Dene bringt sich richtig ein Dene bringt sich richtig ein
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    Genau: "Es gab auch keine Agb`s" - Die gab es noch nie, es heißt einfach AGB

    Ohne Apostroph und Plural. Oder mal was von "Allgemeinen Geschäftsbedinungens" gehört? Ist ja schon Plural.

    Klugscheißermodus = aus

  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    so weit ich weiß, ist das "rechtens"
    wir hatten hier im TP schon mal so eine Diskussion, finde ich aber leider gerade nicht wieder ...

    ich finde das auch ehrlich gesagt gar nicht so falsch, dass der Hersteller eine gewisse Einflussmöglichkeit auf den Vertrieb/die Präsentation seiner Waren hat.

    Ich bin selber auch Einzelhändler (mit Ladengeschäft und online-shop) und bin froh darüber, dass die Produkte, die ich handele, nahezu ausschließlich an den Fachhandel geliefert werden (und nicht auch an Aldi oder Lidl z.B.)

    Es gab' in meiner Branche auch mal eine Zeit, wo ein Teil "meiner" recht beratungsintensiven Produkte auch zu Dumpingpreisen z.B. bei Ebay erschienen:

    da verliert man als Fachhändler einfach die Lust, wenn man fünf 1/2-stündige Beratungsgespräche täglich leistet und zum Schluss dann zu hören bekommt "vielen Dank für Ihre kompetente Beratung, wenn Sie mir jetzt auch das Produkt zum Preis x liefern, wie ich es bei ebay bekomme, bestelle ich auch bei Ihnen - wenn nicht bestelle ich bei ebay" ...

  4. #4
    spl
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    TP-Insider spl macht alles soweit korrekt Avatar von spl
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    Die Diskussion ging um Kosmetik http://www.traum-projekt.com/forum/s...highlight=ebay
    Der Sachverhalt war dort aber etwas anders.

    @Thomas: Oder meinst Du noch einen anderen Beitrag.
    Gruß Sebastian

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  5. #5
    TP-Junior smiddy macht alles soweit korrekt
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    soweit ich weiss, kann er dir das gesetzlich gesehen nicht verbieten, da die sachen die du gekaufst hast bei bezahlung ja in dein eigentum übergehen.

    anders wäre es natürlich wenn ebay selbst es verbieten würde.

    in der praxis machen das viele händler so, dass sie dem käufer verbieten auf bestimmten märkten die sachen zu verkaufen. wenn die es rausbekommen das du doch die sachen dort verkaufst, haben sie nur die möglichkeit dich nicht mehr zu beliefern. (gebietsschutz usw.)

    gruss

    smiddy
    Geändert von smiddy (14.04.2005 um 20:10 Uhr)

  6. #6
    spl
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    @ smiddy: Meiner Meinung geht es doch mit dem Verbot. Immerhin hat sahne23 einen Vertrag mit dem Großhändler. Und einem Vertrag darf prinzipell erstmal alles geregelt sein.

    Frage ist hier nur, ob das Verbot vom Großhändler ausgesprochen werden darf, oder nur von Hersteller.
    Gruß Sebastian

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  7. #7
    TP-Junior smiddy macht alles soweit korrekt
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    ja das kann gut sein, aber ich bin der meinung, dass wenn überhaubt es früher ging. da gab es ja auch zum beispiel den gebietsschutz. den gibt es aber eingentlich nicht mehr soweit ich weiss.

    ich kann mich natürlich auch irren, aber ich hatte vor kurzen den fall mit einer sportfirma. die haben es auch ausgeschlossen, aber gesetzlich konnten die da nicht viel machen, da ich eigentlich mit meinem eigentum machen kann was ich will, solange ich nicht gegen geltende gesetze verstosse.

    gruss

    smiddy

  8. #8
    TP-Member sahne23 macht alles soweit korrekt
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    zunächst mal schönen Dank für die Antworten.

    Ich habe mit dem Großhändler keinen Vertrag. Ich habe lediglich dort bestellt, dann per Fax eine Proforma Rechnung bekommen, damit ich den Rechnungsbetrag überweisen kann und darauf stand der Satz.
    Der Großhändler ist auch nicht der Hersteller, er ist nur der deutsche Distributor.

  9. #9
    spl
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    > Ich habe mit dem Großhändler keinen Vertrag

    Doch mit dem Kauf schließt Du einen Vertrag.
    Gruß Sebastian

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  10. #10
    Compuu
    Guest
    FAKT ist meiner Meinung nach auch, dass man auf die Wünsche des Großhändlers auch eingehen sollte, denn man arbeitet ja schließlich zusammen. Wenn mein Großhändler heute sagen würde, über Ebay nicht, dann würde ich schon gestern damit aufhören und mir einen anderen Vertriebsweg suchen.

    Erfolg heisst schließlich auch, sich Veränderungen in Sekunden anzupassen. Wenn etwas nicht klappt, bringt es nichts, Tage damit zu verschwenden, warum es nicht klappt, sondern man sollte sofort versuchen einen anderen Lösungsweg zu finden.

    Beispiel:

    Ich habe einen riesigen Kuchen, von dem ich jeden Tag naschen kann. Es scheint, der Kuchen ist so groß, dass er für immer reicht. Also esse ich jeden Teil meinen Teil X und freue mich darüber, dass es mir gut geht. Ich habe keine Sorgen, kann in Ruhe fern sehen, lesen, rad fahren, was auch immer. Wenn ich appetit bekomme esse ich ein Stück von dem Kuchen und mache weiter....

    Eines Tages stehe ich vor dem Kuchen und mir fällt auf das ich gerade das letzte Stück gegessen habe. Der Kuchen ist zu Ende! Was mache ich nun?

    1. Ich kläre, warum der Kuchen verbraucht ist!

    Der Kuchen ist nicht mehr da. Nun frage ich in die Runde, warum der doch soooo riesige Kuchen nun nicht mehr da ist. Vor ein paar Jahren war es doch noch undenkbar, dass der Kuchen verschwindet.

    2. Ich beklage mich darüber das der Kuchen verschwunden ist!
    Es ist doch nicht möglich das der Kuchen weg ist. Der Kuchen war immer da. was soll die Sch***e??? Der Kuchen muss wieder hier her.

    3. Ich mache mir Sorgen darüber was nun passiert!
    Der Kuchen ist nicht mehr da! Was passiert nun? Nun ist alles zu Ende? Wo kriege ich einen neuen Kuchen her? Was ist, wenn ich einen neuen Kuchen suchen gehe und finde keinen? Was ist, wenn ich nie wieder einen Kuchen finde? Was ist, wenn ich auf die Suche nach einem neuen Kuche verunglücke? Was ist wenn....

    4. Ich beginne zu verzweifeln
    Der Kuchen kommt nie zurück. Keiner kann mir helfen. Was nun? Es it vorbei!


    Es gibt aber auch noch etwas anderes, was man tun kann:

    1. Ich gehe los, und suche mir einen neuen Kuchen!
    Die Situation hat sich geändert und das habe ich erkannt. Wenn ich hier nur rum sitze und nichts tue, wird es auch nicht besser. Also risikier ich etwas und mach es!

    was ich damit sagen möchte: Man soll nicht lange darüber nachdenken, warum man etwas nicht darf, warum etwas passiert oder warum sich etwas verändert. Man soll sich den Tatsachen stellen, sie akzeptieren und umgehend auf die Veränderungen eingehen!

    Was ich damit nicht sagen möchte: Das man alles hinnehmen soll. Aber wenn etwas Tatsache ist, und es sich in keinem Fall ändern lässt sollte man w.o. beschrieben reagieren!

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