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Muss ich mit jedem Land separat abrechnen, oder kann ich eine komplette Aufstellung ans deutsche Finanzamt schicken und die klären das dann mit den einzelnen Ländern (wäre ja schön, glaub aber nicht, dass das so geht, oder?)
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Die Vorsteuer muss in jedem Land einzelnd erklärt werden. Da jedoch kleine Centbeträge nicht erstattet werden sollen (Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu den Ergebnissen), gibt es bestimmte Vorsteuerbetragsgrenzen, die überschritten werden müssen. In Deutschland sind dies 200,- €.
In jedem EU-Staat gibt es ein ähnliches Verfahren, wobei die Beträge natürlich anders lauten. Dies genauen Beträge weiß ich jedoch nicht. Einfach mal googeln "Vorsteuervergütungsverfahren".
Näheres § 18 Abs. 9 UStG i.V.m. §§ 59 ff UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung)