Nach der Gesetzeslage auf jeden Fall! Der Unternehmer muss dem Verbraucher gegenüber auch bei gebrauchten Sachen mindestens ein Jahr Gewährleistung geben - und zwar unabhängig von der Branche des Unternehmers. Wenn im Vertrag durch Vereinbarung nicht auf ein Jahr verkürzt wird, gilt sogar die 2-jährige Gewährleistungsfrist...
Wie die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema ist und ob die Richter diese Gesetzeslage auf die Autobranche beschränken (was absolut sinnvoll wäre!), kann ich dir leider nicht sagen.


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