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Thema: Gewährleistung bei privatem Autoverkauf

  1. #1
    TP-Senior jensk macht alles soweit korrekt
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    Gewährleistung bei privatem Autoverkauf

    Hallo zusammen,
    ein Autohändler hat mir am Freitag erzählt, dass ich wegen meines Gewerbes auf meinen (alten) Wagen bei einem Verkauf an Privat Gewährleistung geben müsste. Deshalb wäre es für mich sicherer den alten Wagen bei Ihm in Zahlung zu geben.

    Ich kann das eigentlich nicht glauben. Schließlich ist mein Gewerbe ja im EDV-Bereich und nicht auch nur im entferntesten im KFZ-Handel.

    Hat der Mann recht? Besteht eine Gewährleistungspflicht beim Verkauf meines alten Wagens gegenüber dem Käufer?

    Danke euch schonmal für eure Hilfe.

  2. #2
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Nach der Gesetzeslage auf jeden Fall! Der Unternehmer muss dem Verbraucher gegenüber auch bei gebrauchten Sachen mindestens ein Jahr Gewährleistung geben - und zwar unabhängig von der Branche des Unternehmers. Wenn im Vertrag durch Vereinbarung nicht auf ein Jahr verkürzt wird, gilt sogar die 2-jährige Gewährleistungsfrist...

    Wie die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema ist und ob die Richter diese Gesetzeslage auf die Autobranche beschränken (was absolut sinnvoll wäre!), kann ich dir leider nicht sagen.


    Hello again!


  3. #3
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Hat der Mann recht? Besteht eine Gewährleistungspflicht beim Verkauf meines alten Wagens gegenüber dem Käufer?
    Wenn es sich bei dem zu veräußernden Kfz um einen Geschäftswagen handelt und an eine Privatperson verkauft werden soll, dann ist dem mittlerweile (leider und m. E. unsinnigerweise) so, ja.

    Ob es sich beim Verkäufer um einen Autohändler handelt, bei dem man zu Recht davon ausgehen darf, dass er den Zustand eines Gebrauchtwagens inklusiver eventueller Mängel professionell einschätzen kann, oder um den Gemüsehändler an der Ecke, der seinen Transporter verkaufen will, spielt da keine Rolle - es geht nur um "gewerbliche" Fahrzeugverkäufe ... Vielleicht magst Du dazu auch noch mal hier schauen.

    ~ BLINK! ~


  4. #4
    TP-Senior jensk macht alles soweit korrekt
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    Schonmal Danke für die Antworten.
    Es handelt sich aber nicht um einen Firmenwagen. Das Auto, dass ich verkaufen möchte ist mein Privatfahrzeug. Der Neue soll ein Firmenwagen werden.

    Dann hat mein Händler wohl trotzdem wirklich recht gehabt, hätte ich nicht gedacht.

  5. #5
    TP-Member osbornestier macht alles soweit korrekt
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    Naja, wenn es ein Privatfahrzeug ist, gilt es doch nicht.
    Sonst müsste ja jeder, der zum einen ein Gewerbe hat und zum anderen sein Privateigentum verlauft, immer Gewährleistung geben.
    Wenn du den Wagen privat verkaufst, da er auch Privat gekauft wurde und so nicht zu deinem Gewerbe gehört, fällt das mit der Gewährleistung denke ich weg.

    Ich versuche hier auch nur zu helfen, weil mir auch geholfen wurde.


  6. #6
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Ja, dann ist es etwas anderes!

    Ist das Fahrzeug Privateigentum, gehört der Verkauf ja auch nicht zu dem Unternehmen. Also bist du als Verkäufer kein Unternehmer und kannst (und solltest) im Vertrag die Gewährleistung komplett ausschließen.

    § 14 I BGB sagt dazu:

    Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


    Hello again!


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