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Thema: AfA bei vorzeitigem Abgang eines KFZ

  1. #1
    TP-Newbie Riverbend macht alles soweit korrekt
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    AfA bei vorzeitigem Abgang eines KFZ

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin freiberuflich als umsatzsteuerberechtigter Kleinunternehmer tätig.
    Im Januar 2003 habe ich einen PKW für 11400 Euro erworben, den ich ausschließlich beruflich nutze.
    Da der Wagen zum Zeitpunkt des Kaufs bereits zwei Jahre alt war, muß ich ihn nur noch weitere vier Jahr abschreiben mit jährlich 2850 Euro also von 2003 - 2006.
    Meine Frage ist nun, was passiert wenn ich den Wagen bereits im Juni 2005 für 3500 Euro verkaufen würde.

    Der Restbuchwert wäre im Juni 2005 meiner Meinung nach 4275 Euro.

    ( 11400 €
    - 2850 € AfA für 2003
    - 2850 € AfA für 2004
    - 1425 € AfA für sechs Monate in 2005
    _________________
    = 4275 € )


    Würde ich nun einfach den Veräußerungserlös (=3500 €) nehmen und hiervon den Restbuchwert von 4275 € abziehen? Dann hätte ich ja 775 € Verlust gemacht, die ich dann in meiner Einnahme - Überschußrechnung angeben würde, oder?

    Fällt der PKW mit dem Zeitpunkt des Verkaufs ganz aus dem Afa Konto raus und wird dann der Veräußerungsgewinn bzw. -verlust so gerechnet wie oben?

    Würde ich dann den Verlust einfach als Ausgaben ( brutto) buchen können? Benutze das Programm Easy Cash und Tax.

    Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausdrücken können und bedanke mich schon jetzt für eine Antwort!

    Vielen, lieben Dank
    Riverbend

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Meine Frage ist nun, was passiert wenn ich den Wagen bereits im Juni 2005 für 3500 Euro verkaufen würde.

    Der Restbuchwert wäre im Juni 2005 meiner Meinung nach 4275 Euro.

    ( 11400 €
    - 2850 € AfA für 2003
    - 2850 € AfA für 2004
    - 1425 € AfA für sechs Monate in 2005
    _________________
    = 4275 € )


    Würde ich nun einfach den Veräußerungserlös (=3500 €) nehmen und hiervon den Restbuchwert von 4275 € abziehen? Dann hätte ich ja 775 € Verlust gemacht, die ich dann in meiner Einnahme - Überschußrechnung angeben würde, oder?
    Richtig

    Fällt der PKW mit dem Zeitpunkt des Verkaufs ganz aus dem Afa Konto raus und wird dann der Veräußerungsgewinn bzw. -verlust so gerechnet wie oben?
    Was heißt AfA Konto. Es gibt das Bestandskonto Fuhrpark oder wie auch immer man es nennen möchte und dies wird um den Buchwert im Zeitpunkt der Veräußerung gemindert wie du oben schon beschrieben hast.

    Würde ich dann den Verlust einfach als Ausgaben ( brutto) buchen können? Benutze das Programm Easy Cash und Tax.
    sonstiger betrieblicher Aufwand. Auf jeden Fall wirkt sich der Geschäftsvorfall gewinnmindernd aus mit dem Bruttobetrag, da du eine EÜR erstellst.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie Riverbend macht alles soweit korrekt
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    Vielen, lieben Dank für die prompte Antwort!
    Freut mich sehr, daß ich dieses Forum mit solch netten Menschen entdeckt habe!!
    Liebe Grüße
    Riverbend

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