Schon mal etwas von der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns gehört. Dazu gehört auch, dass man sich über steuerliche Dinge informiert oder sich vertreten lässt von einem Steuerberater. Aber ich will hier ja nicht rummaulen.Bei den Unterlagen war keinerlei Anschreiben oder sonstiges dabei.
(Also noch nicht einmal ein Termin, bis wann ich das fertig machen muss. Das halte ich für einen Neuling wie mich, der noch nie etwas mit einer Steuererklärung zu tun hatte schon für eine Unverschämtheit)
Naja,
Die Abgabefrist läuft bis zum 31.05.2005 für das Veranlagungsjahr 2004.
Du hattest doch einen 400 € Job und dieser ist steuerfrei. Du brauchst diesen Job nicht angeben.Jetzt ist dort kein Bogen Anlage N dabei, wo ja eigentlich die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit drauf sollen.
Korrigiert mich bitte, da ich mir hier nicht sicher bin.
Das liegt nicht am Finanzamt, dass dir nicht gesagt wird was du machen sollst sondern an der Gesetzgebung. Du brauchst deiner EÜR keine weiteren Belege beifügen. Es ist vollkommen ausreichend wie du es geschildert hast diese Zettel der Anlage GSE beizufügen.Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb,
ich habe schon oft gehört, dass man eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beifügen soll/muss. Nun hab ich hier ein tolles Programm, welches so etwas direkt erstellen kann, nur frage ich mich, was davon ich beifügen muss? (und warum können die das vom Finanzamt nicht mal angeben, was sie haben wollen?)
Jedenfalls erstellt mir das Programm einen übersichtlichen Zettel, wo eigentlich nur einmal die Gesamt-Summe der Einkünfte draufsteht und die der Ausgaben.
Auf einem zweiten Zettel ist dann eine genauere Auflistung, welche Rechnungen welchen Anteil des Gesamtgewinns ausmachen.
Die du oben schon erwähnt hast. Bloß keine Rechnungen beifügen. Der Mantelbogen, die entsprechenden Anlagen und die EÜR sind vollkommen ausreichend. Es sei denn du hast noch Spenden, die du berücksichtigt haben möchtest oder andere diverse Dinge, die nicht mit deinem 400 € Job und der gewerblichen Tätigkeit zu tun haben.Welchen dieser Zettel muss ich denn jetzt beifügen?
Die Anlage St ist nur für statistische Zwecke und für die steuerlichen Dinge vollkommen unbedeutend. An deiner Stelle würde ich sie aber trotzdem mitschicken.Ausserdem: Meine Anlage St enthält keine Daten, muss der Bogen trotzdem mit zurückgeschickt werden?


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