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Thema: 7% Steuer

  1. #1
    TP-Junior kyan macht alles soweit korrekt
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    7% Steuer

    hallo!

    ich hab zwar die Suche betätigt, aber nichts passendes gefunden.

    Ich hab gelesen, dass man als Designer nur 7% Mehrwertsteuer (es heißt ja glaube ich korrekt Umsatzsteuer) berechnen muss. Stimmt das? Und wenn ja, muss man das irgendwo anmelden oder anfordern?

    Ich hätte dann den Vorteil, dass ich am Ende des Jahres weniger abgeben muss, aber was ist mit dem Kunde? Ist es für den evtl. ärgerlich, wenn er nur 7% absetzten kann?
    Und ich? Kann ich die Vorsteuer trotzdem in Höhe von 16% absetzen?

    Weiß da jemand bescheid? Oder berechnet selber nur 7%?

    besten Dank im Vorraus, kyan

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    such mal nach dem Begriff "Freiberufler"

    du musst vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt sein, dann fallen auch nur 7 % USt. an.
    Als Freiberufler anerkannt zu werden, ist aber nicht so ganz einfach und wird anscheinend auch je nach Finanzamt/Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt

  3. #3
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    Der Steuersatz von 7 % hat nichts mit Freiberufler zu tun. Lebensmittel unterliegen auch dem Steuersatz von 7 % und die Lebensmittelketten sind keine Freiberufler. Der ermäßigte Steuersatz ist von der jeweiligen Leistung abhängig die erbracht wird.

    Ich zitiere mal mein schlaues Buch.
    Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG unterliegt dem ermäßigten Steuersatz die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben.

    Ob du nun darunter fällst???

    Ich hätte dann den Vorteil, dass ich am Ende des Jahres weniger abgeben muss, aber was ist mit dem Kunde? Ist es für den evtl. ärgerlich, wenn er nur 7% absetzten kann?
    Und ich? Kann ich die Vorsteuer trotzdem in Höhe von 16% absetzen?
    Wieso sollte es für den Kunden ärgerlich sein nur 7 % abzusetzen. Er zahlt für die erbrachte Leistung ja auch weniger.
    Du kannst natürlich die Vorsteuer in der Höhe abziehen, wie sie dir in Rechnung gestellt wird und somit auch in Höhe von 16 %. Voraussetzung ist natürlich das du kein Kleinunternehmer bist.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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