Deutsche Ticket-Firma und Kunde:
Der Umsatz ist in Deutschland nicht steuerbar und somit darf keine USt ausgewiesen werden egal ob Privatkunde oder Unternehmer.
Tscheche und Deutsche Ticket-Firma:
Der Umsatz ist in Tschechien steuerpflichtig, so dass die tschechische USt in Rechnung gestellt wird. Diese kann als Vorsteuer abgezogen werden von der Ticket-Firma, weil diese keine Ausschlussumsätze i.S.d. § 15 Abs. 2 UStG tätigt.


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