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Thema: Kilometerpauschale - auch wenn man nicht der Besitzer des Fzg. ist?

  1. #1
    TP-Junior Salieri macht alles soweit korrekt
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    Kilometerpauschale - auch wenn man nicht der Besitzer des Fzg. ist?

    Ich werde bald 18 und bin gerade am überlegn, wie ich mir ein Auto leisten kann.
    Da ich ein Einzelunternehmen führe, will ich gerne einige geschäftliche Fahrten per Fahrtenbuch abrechnen.

    Doch da es in der Versicherung deutlich billiger ist, wenn ich das auto über meinen Vater verichern lasse, und auch auf den namen meines Vaters anmelde, ist nun die Frage, ob ich auch Geschäftsfahrten abrechnen kann, obwohl es ja nicht mein Auto ist?
    aber es wird ausschließlich von mir genutzt
    Geändert von Salieri (24.04.2005 um 20:44 Uhr)

  2. #2
    spl
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    Du kannst die KM absetzen. Ich fahre das Auto meiner Frau. Die hat eine Überlassungserklärung unterschireben und ich führe ein Fahrenbuch nur(!) über die Fahren die ich Gewerblich mache.
    Gruß Sebastian

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  3. #3
    TP-Junior Salieri macht alles soweit korrekt
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    super, danke.

    hast du einfach formlos unterschreiben lassen, dass du das Fahrzeug für privat und geschäftliche fahrten uneingeschränkt nutzen kannst, oder wie?

  4. #4
    spl
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    Ich habe mir unterschrieben lassen, dass ich das Auto für geschäftliche Fahrten nutzen darf, dass ich die Fahrten protokollieren muss und dass ich pro km 0,30 Euro an meine Frau zahlen muss. Dafür trägt Sie alle Nebenkosten.
    Gruß Sebastian

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