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Thema: geschäftliche Nutzung eines PKW/LKW bei Kleinunternehmen

  1. #1
    TP-Newbie Bananensaft macht alles soweit korrekt
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    geschäftliche Nutzung eines PKW/LKW bei Kleinunternehmen

    Hi Leute,

    Wie hoch ist bei einem Kleinunternehmen der Anteil, den das Finanzamt bei einem VW-Transporter als Privatnutzung ansieht oder wird hier in der Regel die geschäftliche Nutzung zu 100% anerkannt? Wir wollen den Transport evtl. auch als LKW zulassen. Ändert das irgendetwas?

    Danke für eure Antworten

    mfg Bananaensaft

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wie hoch ist bei einem Kleinunternehmen der Anteil, den das Finanzamt bei einem VW-Transporter als Privatnutzung ansieht oder wird hier in der Regel die geschäftliche Nutzung zu 100% anerkannt?
    Die Privatnutzung wird mit 1 % des Bruttolistenpreises, die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,02 % des Bruttolistenpreises und die Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung werden mit 0,003 % des Bruttolistenpreises angesetzt.
    Anstelle dieser Wertansätze kann man auch die tatsächlichen Kosten ermitteln anhand eines Fahrtenbuchs. Näheres: Suchfunktion benutzen

    Wir wollen den Transport evtl. auch als LKW zulassen. Ändert das irgendetwas?
    Das ist ja mal eine schöne Frage.
    Fraglich ist ob man anhand der oben genannten Ermittlung auch bei einem LKW von ausgehen kann. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 - 4 EStG sprechen nämlich von einem PKW.
    Ich habe mal etwas von 2,8 t Gewicht gehört, die überschritten sein müssen. Irgendetwas mit Kombinationskraftwagen oder so. Bin mir aber nicht sicher.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie yvonne81 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Bananensaft
    Hi Leute,

    Wie hoch ist bei einem Kleinunternehmen der Anteil, den das Finanzamt bei einem VW-Transporter als Privatnutzung ansieht oder wird hier in der Regel die geschäftliche Nutzung zu 100% anerkannt? Wir wollen den Transport evtl. auch als LKW zulassen. Ändert das irgendetwas?

    Danke für eure Antworten

    mfg Bananaensaft
    Also wenn du für das Fahrzeug eine Lkw-Zulassung hast entfällt die 1% Regelung

  4. #4
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
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    Die Privatnutzung wird mit 1 % des Bruttolistenpreises, die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,02 % des Bruttolistenpreises und die Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung werden mit 0,003 % des Bruttolistenpreises angesetzt.
    Kleiner Schreibfehler...... es sind 0,03 für Fahrten zwischen Whg./Arb. und 0,002 bei Familienheimfahrten.

    Frechdachs

  5. #5
    TP-Newbie Bananensaft macht alles soweit korrekt
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    danke Leute für eure schnellen Antworten.
    Einfach top. Weiter so...

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