Die Privatnutzung wird mit 1 % des Bruttolistenpreises, die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,02 % des Bruttolistenpreises und die Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung werden mit 0,003 % des Bruttolistenpreises angesetzt.Wie hoch ist bei einem Kleinunternehmen der Anteil, den das Finanzamt bei einem VW-Transporter als Privatnutzung ansieht oder wird hier in der Regel die geschäftliche Nutzung zu 100% anerkannt?
Anstelle dieser Wertansätze kann man auch die tatsächlichen Kosten ermitteln anhand eines Fahrtenbuchs. Näheres: Suchfunktion benutzen
Das ist ja mal eine schöne Frage.Wir wollen den Transport evtl. auch als LKW zulassen. Ändert das irgendetwas?
Fraglich ist ob man anhand der oben genannten Ermittlung auch bei einem LKW von ausgehen kann. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 - 4 EStG sprechen nämlich von einem PKW.
Ich habe mal etwas von 2,8 t Gewicht gehört, die überschritten sein müssen. Irgendetwas mit Kombinationskraftwagen oder so. Bin mir aber nicht sicher.


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren