Für Kindergeld gilt immer das gesamte Jahr, also sei vorsichtig mit der Grenze. Unter Umständen musst Du sonst das ganze Jahr zurückzahlen.
Hallo,
folgendes Problem:
bin Studentin, habe seit Januar 05 einen 20h-Nebenjob (monatl.Verdienst ca. 600 €) und nun noch die Möglichkeit einen zweiten Job anzunehmen, der in die Semsterferien fällt. Es handelt sich um Promotion und die Arbeitszeit ist vorwiegend abends und am Wochenende.
Meine Fragen:
1. Wenn ich am Jahresende oberhalb der für STudenten steuerfreien Jahres- Einkommensgrenze (7.680 € ??) liege, wie sieht das mit dem Kindergeld aus? Ich kriege Kindergeld eh nur noch bis Juni, dann bin ich 27 Jahre.
2.Liege ich oberhalb der steuerfreien Jahres-Einkommensgrenze, wird dann nur alles was drüber ist besteuert oder das gesamte Jahreseinkommen? Und wieviel an Steuern sind das konkret?
3. Da die Promotiontätigkeit nur abends und am Wochenende ist, könnte ich dann auch innerhalb des Semesters neben meinem "normalen" Job den Promojob ausführen ohne steuerliche Abzüge? Hab mal gehört, dass das möglich ist, wenn die Arbeit am Wo-ende bzw. abends ist.
Danke im Voraus!!!
Für Kindergeld gilt immer das gesamte Jahr, also sei vorsichtig mit der Grenze. Unter Umständen musst Du sonst das ganze Jahr zurückzahlen.
ab dem Steuerfreibetrag werden die Einkünfte steuerpflichtig -> 100 € drüber, werden 100€ besteuert. zu beachten sind zusätzlich abziehbare werbungskosten, die deine einkünfte wieder schmälernZitat von mariaka
knud
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