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Thema: Anzahlung in Rechnung bzw. Belegen vermerken?

  1. #1
    TP-Member etalon macht alles soweit korrekt Avatar von etalon
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    Feb 2005
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    Anzahlung in Rechnung bzw. Belegen vermerken?

    Hallo Leute,

    habe jetzt einen größeren Auftrag und möchte mir eine Anzahlung geben lassen.
    Wie wird sowas gehandelt? Eine Rechnung kann ich noch nicht ausstellen da der Gesamtbetrag natürlich noch nicht feststeht. Daher die Frage wie ich diese Anzahlung in meinen Belegen festhalte?

  2. #2
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Bonn
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    Ich sehe kein Problem darin, das per Rechnung zu machen, in der Du den von Dir gewünschten Akonto-Betrag x mit Bezug auf das entsprechende Projekt vorab berechnest. Nach Fertigstellung/Freigabe des Projekts berechnest Du dann den Rest.
    Geändert von hezen (25.04.2005 um 20:55 Uhr)

    ~ BLINK! ~


  3. #3
    TP-Junior riderhook macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2005
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    11
    Schau mal hier nach:

    http://www.lexware.de/SID109.XOokqUJ...rticle?id=9518

    hoffe hilft weiter.
    Mike

  4. #4
    wys
    wys ist offline
    TP-Insider wys bringt sich richtig ein wys bringt sich richtig ein
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    Jul 2004
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    774
    Den Fall hatte ich einst mit meinem Steuerberater besprochen und es dann wie folgt umgesetzt (nehmen wir hier mal 2000 Euro Gesamtbetrag an):

    1. Abschlagrechnung:
    Betrag (netto): 500 Euro
    MWST: 80 Euro
    Rechnungsbetrag: 580 Euro

    2. Abschlagrechnung:
    Betrag (netto): 500 Euro
    MWST: 80 Euro
    Rechnungsbetrag: 580 Euro

    3. Schlussrechnung:
    Rechnungsbetrag (netto): 2000 Euro
    abzüglich 1. Abschlagszahlung (netto): - 500 Euro
    abzüglich 2. Abschlagszahlung (netto): - 500 Euro
    Restbetrag (netto): 1000 Euro
    Mehrwertsteuer: 160 Euro
    Zahlungsbetrag: 1160 Euro

    D.h., wie hezen schon sagte, Du kannst jederzeit auch Zwischenrechnungen schreiben (mit MWST). In der Schlussrechnung ziehst Du dann vom Netto-Gesamtbetrag die Netto-Abschlagszahlungen ab und schlägst auf den Restbetrag nochmal MWST drauf.

    Gruß ...
    wys

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