TP Underground Lounge 07/08
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Alt 10.05.2005, 21:12   #16
TP-Moderator
 
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Das hängt natürlich von den persönlichen Aufwendungen ab, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Hierzu gehören unter anderem die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,30 € je km einfache Entfernung oder auch eventuelle Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit (da Arbeit auf dem Bau). Es sind im wesentlichen die Dinge, die auf der Rückseite der Anlage N stehen. Pauschal kann ich nicht sagen wie hoch die Werbungskosten angesetzt werden können. Aber lieber etwas höher schätzen, da die Vorauszahlungen dadurch gemindert werden.
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Alt 31.08.2005, 01:39   #17
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extro macht alles soweit korrekt
Ich habe auch noch ein paar Fragen zu dem Formular. Ich bin Freiberufler und versuche gerade durch den Steuerdschungel durchzusteigen

zu 3.1
wie genau muss die Abschätzung sein, was hat Vor- oder Nachteile?

zu 4
Gewinnermittlung wäre dann Einnahmenüberschussrechnung

zu 7.1
nochmal das Gleiche mit Gesamtumsatz? Kleinunternehmer-Regelung wird ja kaum zu treffen oder?

zu 7.3
wäre Istversteuerung

zu 7.4
Dauerfristverlängerung, sollte man das immer nutzen?

zu 7.5

Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Die USt-ID brauchst du dann, wenn du innergemeinschaftlich Geschäfte abschließt.
Das gilt für Freiberufler in jedem Fall auch oder?



Vielen dank schon einmal, super Informationsquelle hier. Macht weiter so
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Alt 31.08.2005, 17:41   #18
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
wie genau muss die Abschätzung sein, was hat Vor- oder Nachteile?
Es soll eine grobe Abschätzung sein, die dann für Vorauszahlungszwecke zugrunde gelegt wird.

Zitat:
Gewinnermittlung wäre dann Einnahmenüberschussrechnung
Jupp.

Zitat:
nochmal das Gleiche mit Gesamtumsatz? Kleinunternehmer-Regelung wird ja kaum zu treffen oder?
Ebenso eine grobe Schätzung. Ob die Kleinunternehmerregelung anzuwenden ist kann man ohne Glaskugel nicht sagen.

Zitat:
wäre Istversteuerung
Klingt sinnvoll bei einer EÜR. Geht aber nur wenn die Voraussetzungen des § 20 UStG gegeben sind.

Zitat:
Das gilt für Freiberufler in jedem Fall auch oder?
Man darf Einkommensteuer und Umsatzsteuer nicht vermischen. Freiberufler ist eine umgangssprachliche Bezeichnung dafür, dass man Einkünfte aus der Einkunftsart des § 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit) bezieht. Für die Umsatzsteuer ist der Unternehmer i.S.v. § 2 UStG maßgebend und dabei interessiert es nicht um welche ertragsteuerliche Einkunftsart es sich handelt.
Das heißt also, dass es keine Rolle spielt ob man Freiberufler oder sonst was ist. Die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes gelten also unter anderem auch für Freiberufler.

MfG
Sven
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Alt 01.09.2005, 01:22   #19
TP-Junior
 
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extro macht alles soweit korrekt
ok danke schon einmal, dann kann ich ja nicht viel falsch machen, so gesehen Wenn sonst noch allgemeine Tips aufkommen, bin ich natürlich dankbar.
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