Zu 3.1
Hier geht es um den voraussichtlich erzielten Einkünfte um entsprechend der Höhe Vorauszahlungen festzusetzen.
Du bist einerseits Arbeitnehmer wenn ich es richtig verstanden habe und trägst somit unter Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit deinen Bruttoarbeitslohn ein abzgl. Werbungskosten
Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb trägst du den Gewinn ein, den du für das laufende Jahr erwartest (sollte mit Gesamtumsatz (vgl. 7.1) in etwa übereinstimmen, sofern du keine Geschäfte mit anderen EU-Staaten durchführst).
Denke bei diesen Angaben, dass sich die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer an das Finanzamt danach richten, die vierteljährlich zu entrichten sind. Je höher die Angaben umso höher auch die Vorauszahlungen, so dass man natürlich möglichst großzügig untertreiben sollte mit seinen Einkünften.
Zu 3.2
Dies sind Angaben zu Sonderausgaben, wie z.B. Kirchensteuer, Steuerberatungskosten und Versicherungsbeiträge. Unter außergewöhnliche Belastungen werden meistens Krankheitskosten in Verbindung gebracht (es gibt natürlich noch weitere). Diese werden jedoch erst ab einem bestimmten Betrag abhängig von den Einkünften anerkannt.
Zu 6. (55)
Es geht hier um die Lohnsteuer, die ein Unternehmer für seine Bediensteten (Arbeitnehmer) abzuführen hat. Wenn du weitere Personen beschäftigst musst du entsprechende Angaben über die Höhe der Lohnsteuer machen. Bist du alleine tätig, dann vergiss diese Zeile.
Zu 7.3
siehe jokoto.
Wobei bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen für die Istversteuerung bzw. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (vgl.
hier)
Die USt-ID brauchst du dann, wenn du innergemeinschaftlich Geschäfte abschließt.
Zitat:
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wieso soll ich es bei gewerbetrieb eintragen?
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Was ist denn dann dein Einzelhandel mit Elektronikartikeln? ....
Natürlich hast du einen Gewerbebetrieb.
Zitat:
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Und muss ich bei sonstige Einkünfte mein Gehalt eintragen was ich Hauptberuflich verdiene
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Das Gehalt als Arbeitnehmer stellt Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit dar und ist entsprechend dort einzutragen vgl. 3.1
Zitat:
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was empfiehlst du mir bei punkt 7.1 einzutragen? wieviel euro
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Diese Angabe ist wichtig für die Kleinunternehmerregelung. Im laufenden Jahr weniger als 17.500,- € eintragen und im folgenden Jahr weniger als 50.000,- € eintragen. Daraufhin wirst du Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer wird bei dir nicht erhoben. Ausnahme: Geschäfte innerhalb der EU.
noch ein nützlicher Link für den Fragebogen:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...321224_L20.pdf