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Alt 26.04.2005, 19:57   #1
dre
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2005
dre macht alles soweit korrekt

Bitte helft ich bin neu und dumm! es geht um die steuerliche Erfassung


Hallo Freunde,
ich habe vor einiger Zeit den " Fargebogen zur Steuerlichen Erfassubg" bekommen!

Die Art des Gewerbes ist: Einzelhandel mit Elektronikartikeln über Internet,E-Commerce

mache da snur nebenbei und verdienen ur ein wenig mit.

So jetzt meine Fragen

Punkt 3.1! Was habe ich da auszufüllen? Ich habe keine Ehefrau...
Und 3.2 verstehe ich ebenso nicht!

dann Punkt 6 Zeile 55 da muss ich doch nur was ausfüllen wenn ich Angestellte habe, richtig?

dann 7.3 Zeile 61 Soll/Istversteuerung der Entgelte, was soll das sein?muss ich das ausfüllen?

Und brauche ich eine UstID? Habe irgendwo gehört wenn man einen bestimmten Umsatz nicht erreicht braucht man die nicht!

Ich muss dieses Formular bis Freitag abgebene, bitte helft mir! Ist es schlimm wenn was nicht (bzw. garnicht) korrekt ausgefüllt wurde?

Bitte antwortet mir.

Gruß

Ihr könnt mich auch im icq antippen 102180615
danke
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Alt 27.04.2005, 01:13   #2
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jokoto macht alles soweit korrekt
zu 3.1

Würde nur mal bei : Gewerbebetrieb den vorraussichtlichen Betrag den Du denkst zu Vorrauszuzahlen.
Betriebseröffnung weniger als rechts dann "im Folgejahr".
Bitte gut untertreiben. Nicht gleich utopische 10000 eingeben. Bei Ehefrau leerlassen.
Ich hab da damals 80€ , und fürs Folgejahr nur 120€ eingegeben.

zu 3.2

habe es leer gelassen. Hat niemand dann nachgefragt.

6. (55)

Da geht es um die Lohnsteuer. Wirst Du noch nicht brauchen. Am Jahresende stellt sich heraus, ob und wieviel Du Geld abführen musst. --Leerlassen--

Zu 7.3

ISTVERSTEUERUNG (rechtes) ist ideal. Da musst Du erst Abführen, wenn du das Geld dann bekommen hast, nicht eher.
Bei Sollbesteuerung musst Du gleich bei kaufbestätigung abführen. Also sofort bevor das Geld kommt. (wenns kommt ;-) )

Denke das stimmt so.
jokoto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2005, 18:44   #3
dre
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dre macht alles soweit korrekt
hi jokoto sehr nett von dir dass du antwortest. aber habe trotzdem noch ein paar fragen...

wieso soll ich es bei gewerbetrieb eintragen? ich habe doch garkein betrieb!?!?Und muss ich bei sonstige Einkünfte mein Gehalt eintragen was ich Hauptberuflich verdiene?was empfiehlst du mir bei punkt 7.1 einzutragen? wieviel euro?

du meintest auch ich soll bei gewerbebetrieb 80 euro eintragen ist das nicht sehr stark untertrieben? ich mache ja elektronikhandel...

bin aber kleingewerbe..

bitte antworte.

Gruß
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Alt 27.04.2005, 19:28   #4
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Zu 3.1
Hier geht es um den voraussichtlich erzielten Einkünfte um entsprechend der Höhe Vorauszahlungen festzusetzen.
Du bist einerseits Arbeitnehmer wenn ich es richtig verstanden habe und trägst somit unter Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit deinen Bruttoarbeitslohn ein abzgl. Werbungskosten
Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb trägst du den Gewinn ein, den du für das laufende Jahr erwartest (sollte mit Gesamtumsatz (vgl. 7.1) in etwa übereinstimmen, sofern du keine Geschäfte mit anderen EU-Staaten durchführst).

Denke bei diesen Angaben, dass sich die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer an das Finanzamt danach richten, die vierteljährlich zu entrichten sind. Je höher die Angaben umso höher auch die Vorauszahlungen, so dass man natürlich möglichst großzügig untertreiben sollte mit seinen Einkünften.

Zu 3.2
Dies sind Angaben zu Sonderausgaben, wie z.B. Kirchensteuer, Steuerberatungskosten und Versicherungsbeiträge. Unter außergewöhnliche Belastungen werden meistens Krankheitskosten in Verbindung gebracht (es gibt natürlich noch weitere). Diese werden jedoch erst ab einem bestimmten Betrag abhängig von den Einkünften anerkannt.

Zu 6. (55)
Es geht hier um die Lohnsteuer, die ein Unternehmer für seine Bediensteten (Arbeitnehmer) abzuführen hat. Wenn du weitere Personen beschäftigst musst du entsprechende Angaben über die Höhe der Lohnsteuer machen. Bist du alleine tätig, dann vergiss diese Zeile.

Zu 7.3
siehe jokoto.
Wobei bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen für die Istversteuerung bzw. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (vgl. hier)

Die USt-ID brauchst du dann, wenn du innergemeinschaftlich Geschäfte abschließt.


Zitat:
wieso soll ich es bei gewerbetrieb eintragen?
Was ist denn dann dein Einzelhandel mit Elektronikartikeln? ....
Natürlich hast du einen Gewerbebetrieb.

Zitat:
Und muss ich bei sonstige Einkünfte mein Gehalt eintragen was ich Hauptberuflich verdiene
Das Gehalt als Arbeitnehmer stellt Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit dar und ist entsprechend dort einzutragen vgl. 3.1

Zitat:
was empfiehlst du mir bei punkt 7.1 einzutragen? wieviel euro
Diese Angabe ist wichtig für die Kleinunternehmerregelung. Im laufenden Jahr weniger als 17.500,- € eintragen und im folgenden Jahr weniger als 50.000,- € eintragen. Daraufhin wirst du Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer wird bei dir nicht erhoben. Ausnahme: Geschäfte innerhalb der EU.

noch ein nützlicher Link für den Fragebogen:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...321224_L20.pdf
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Alt 27.04.2005, 19:37   #5
dre
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ist es pflicht dass ich angebe was ich hauptberuflich verdiene?hast du vielleicht icq?
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Alt 27.04.2005, 19:52   #6
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Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
hast du vielleicht icq?
Nö, leider nicht

Zitat:
ist es pflicht dass ich angebe was ich hauptberuflich verdiene?
Ob ich nun ja oder nein sage spielt an dieser Stelle keine Rolle.

Durch die Eröffnung eines Gewerbebetriebs bist du letztlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet und müsstest die Einkünfte letztlich dort angeben. Die Angabe im Erfassungsbogen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit dient der Ermittlung von Einkommensteuervorauszahlungen. Die Vorauszahlungen werden am Ende des Jahres bei der Einkommensteuererklärung angerechnet und mindern dann natürlich die Einkommensteuernachzahlung bzw. erhöhen die Einkommensteuererstattung. Es wäre im Endeffekt egal, wobei ich die Zeile 69 einmal zitiere.
"Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe."
Demnach besteht eine Pflicht.
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Alt 27.04.2005, 20:14   #7
dre
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dre macht alles soweit korrekt
noch ne kleine sicherheitsfrage:-) soll ich das lastschriftverfahren akzeptieren? oder ist davon abzuraten
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Alt 27.04.2005, 20:33   #8
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knud ist auf einem guten Weg
ich rate dir dazu. 1. spart kosten für die überweisung 2. die forderungen vom FA werden nie zu spät gezahlt bzw. überwiesen. bringt dich also nicht in schwierigkeiten mit dem FA 3. du kannst die einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.
knud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2005, 22:45   #9
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jokoto macht alles soweit korrekt
Hoppala

Gerade seh ich, dass ich bei 3.1 (Ganze Spalte) garnichts eingetragen hatte.
Obwohl ich Hauptberufl. in ner Fabrik arbeite. Wird das irgend welche Folgen haben?soll ich es nachreichen.?
jokoto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2005, 23:02   #10
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Es kann evtl. zu einer Steuernachzahlung kommen aufgrund der zu wenig gezahlten Einkommensteuervorauszahlungen.

vgl. Ausführungen zu Beitrag Nr. 6 in diesem Thread


Ich würde beim Finanzamt anrufen und entsprechend die neuen Erkenntnisse melden. Demnach müssten sich die Vorauszahlungen auch erhöhen.
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Geändert von Sven (30.04.2005 um 23:11 Uhr).
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Alt 01.05.2005, 08:31   #11
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Danke.

Ich habe mein Nebenbei-Gewerbe erst seit März 05. Für März und April sind noch keinerlei Umsätze vorhanden (noch nicht möglich gewesen).Da wird ja dann nichts nachbezahlt werden müssen denke ich.
Werde da gleich mal nachspähen.
jokoto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2005, 10:56   #12
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Die eventuelle Nachzahlung würde im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfolgen und somit erst im Jahr 2006, nicht im laufenden Jahr.
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Alt 10.05.2005, 17:09   #13
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blauschwarze macht alles soweit korrekt
Nochmal ne frage: Muß ich das einkommen meines mannes mit angeben? Und netto oder brutto? Es kann ja nur eine schätzung sein, da er ja auf dem bau arbeitet und der lohn jeden monat anders ist...Können die von uns daraus irgendwelche vorauszahlungen verlangen? das irritiert mich irgendwie...
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Alt 10.05.2005, 18:46   #14
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Zitat:
Muß ich das einkommen meines mannes mit angeben?
Ja
Zitat:
Und netto oder brutto?
Es sollen die Einkünfte angegeben werden. Dies ist der Bruttoarbeitslohn abzgl. der Werbungskosten.
Zitat:
Können die von uns daraus irgendwelche vorauszahlungen verlangen?
Ja. Die Angaben sind für die Zwecke der Vorauszahlungen. Daher sollte man auch nicht zu hoch seine eigenen Einkünfte schätzen
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Alt 10.05.2005, 20:19   #15
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Und wie hoch setzt man etwa die werbungskosten an?
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