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Thema: Steuerberatung Kostenfrei

  1. #1
    TP-Newbie Magnolia Velvet macht alles soweit korrekt Avatar von Magnolia Velvet
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    Question Steuerberatung Kostenfrei

    Hallo Forumerin und Forumer,

    habt ihr 'ne Info und Kontakt wo ich eine Steuerberatung Kostenfrei bekommen kann?? ihr konnte auch z.b. telefon nr oder internet site geben.

    vielen Dank und gruß aus Frankfurt

    Magnolia Velvet
    Geändert von Magnolia Velvet (27.04.2005 um 11:18 Uhr)

  2. #2
    TP-Greis Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Avatar von Rinaldo
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    Was genau willst Du erfahren?

    Suchst Du etwas, wo Du einen Steuerberater sparen kannst und das dann online erledigen könntest? Oder suchst Du Tipps zu Steuer-Fragen?
    </andy>
    Jetzt bauen wir´09 + ´10

  3. #3
    TP-Insider Jupp bringt sich richtig ein Avatar von Jupp
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    [ot]ich hab mal gehört, dass jemand, der seinen freunden und nachbarn bei der steuererklärung unentgeltlich geholfen hat, eine geldstrafe zahlen musste...[/ot]

    bemsen.de


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  4. #4
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Jupp
    [ot]ich hab mal gehört, dass jemand, der seinen freunden und nachbarn bei der steuererklärung unentgeltlich geholfen hat, eine geldstrafe zahlen musste...[/ot]
    das klingt für mich sehr nach "ich hab von einem freund gehört, dass die mutter seiner tante blabla" ..

    wieso sollte jemand eine strafe zahlen wenn er etwas umsonst macht? ist doch nur ein freundschaftsdienst. und solang es unentgeldlich ist, d.h. nicht "schwarz", sondern komplett umsonst, wird dir bzw dem berater wohl niemand was anhaben können.

    finde ich zumindest logisch.

  5. #5
    TP-Insider Jupp bringt sich richtig ein Avatar von Jupp
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    ob das logisch ist oder nicht, darüber sage ich ja nichts.

    das war glaube ich mal eine reportage im tv, das problem war wohl, dass der betroffene steuerberater im ruhestand war oder so.

    bemsen.de


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  6. #6
    TP-Insider Jupp bringt sich richtig ein Avatar von Jupp
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    hachja. vielleicht habe ich mich (bzw. die journalisten, die die reportage verfasst haben) auch vertan, denn von steuer + co. habe ich null ahnung.

    bemsen.de


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  7. #7
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    § 2 Steuerberatungsgesetz:
    Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  8. #8
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    § 2 Steuerberatungsgesetz:
    Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit.
    also darfs kostenlos gemacht werden von "echten" steuerberatern, right?

  9. #9
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Gute Frage.
    Wenn dies im Rahmen seines Geschäftes abläuft würde ich sagen: JA

    Dies beinhaltet jedoch auch, dass er eine Rechnung im Namen seines Unternehmens stellt mit einem Betrag von 0,- €. Dies ist jedoch unüblich unter fremden Dritten und führt zu Problemen mit dem Finanzamt. Demnach wird sich der Steuerberater das 2 Mal überlegen.
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