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Thema: Anzeige wegen Werbung an ebay Bieter

  1. #1
    TP-Member holydream macht alles soweit korrekt
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    Anzeige wegen Werbung an ebay Bieter

    Habe heute einen Brief vom Anwalt bekommen.
    Es geht um 10t€ Schadensersatz weil ich einem unterlegenen Bieter einer Auktion eines Verkäufers den gleichen Artikel angeboten habe.
    Mir geht es jetzt darum, inwiefern welche Summen gefordert werden können.
    Es geht hier ja um 1 eMail, Anwalt will ausserdem 700€ Kosten haben.

  2. #2
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von holydream
    Habe heute einen Brief vom Anwalt bekommen.
    Es geht um 10t€ Schadensersatz weil ich einem unterlegenen Bieter einer Auktion eines Verkäufers den gleichen Artikel angeboten habe.
    Mir geht es jetzt darum, inwiefern welche Summen gefordert werden können.
    Es geht hier ja um 1 eMail, Anwalt will ausserdem 700€ Kosten haben.
    Um hier auch nur ansatzweise etwas sagen zu können müsstest Du den Fall genauer schildern.......... wo ist hier überhaupt ein Schaden entstanden ? Du hast geschrieben einem unterlegenen Bieter. Wo ist dann das Problem ? Wie Hoch ist ggf. der Gegenstandswert ?

    Frechdachs

  3. #3
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
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    Von wem geht denn die Aktion aus: vom Verkäufer oder von ebay selbst?

  4. #4
    ingo
    Guest
    Habe heute einen Brief vom Anwalt bekommen.
    spätestens dann solltest du selber einen aufsuchen!

  5. #5
    TP-Member holydream macht alles soweit korrekt
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    Also,
    ich wurde angezeigt weil ich :
    Sie kontrollieren die Auktion unseres Mandanten und wenden sich gezielt an Interessenten, um die Ware zu einem niedrigeren Preis anzubieten, Dabei verweisen Sie zur Artikelbeschreibung auf die entsprechende Auktionsseite unseres Mandanten oder senden dem Interessenten per e-mail Fotos der Artikel, die von unserem Mandanten stammen, sogar mit Firmennamen.

    Ich soll jetzt 756€ Kosten für den Anwalt zahlen und:
    Es ist davon auszugehen, dass Sie das Recht unseres mandanten vorsätzlich, zumindest aber fahrlässig verletzt haben, so dass ihm ein Schadensersatzanspruch zusteht, auf den wir später zurückkommen werden.

    Ich muss das bis Montag faxen udn innerhalb 14 Tag zahlen.

    Inwieweit darf ich denn bitte eine ebay Auktion ncht verlinken zur Darstellung einer Ware?

    Edit: Mit diesem Verhalten verstoßen Sie zunächst gegen das ausschliessliche REcht unseres Mandanten an seiner geschäftlichen Bezeichnung XXX.
    Durch Übernahme der Fotos etc. kommt es zu Verwechslungen zwischen Ihnen un dem Geschäftsbetrieb unseres Mandante.
    Es kommt hinzu, dass Sie über geschäftliuche Verhältnisse täuschen.

    Wo kann ich denn ma nachgucken, ob dieser Händler seinen Firmennamen schützen lässt?
    Das ist 100% nicht der Fall.
    Geändert von holydream (28.04.2005 um 16:54 Uhr)

  6. #6
    TP-Supporter urban-a ist auf einem guten Weg Avatar von urban-a
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    gleich zu info nur weil ein name nicht markenrechtlich geschützt ist heißt das nicht das er nicht geschützt ist.

    wenn ich das richtig verstehe verkaufst du etwas und verlinkst für die beschreibung und fotos zu einer anderen firma. das geht grundsätzlich natürlich nicht. bist du selbständig oder privat?

    und
    Zitat Zitat von ing.o
    spätestens dann solltest du selber einen aufsuchen!
    kann ich nur zustimmen!

    lg,

  7. #7
    TP-Member holydream macht alles soweit korrekt
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    Habe die Bieter, die die Auktion nicht gewonnen haben angemailt und für das Gebot, was sie abgegeben haben, die Ware angeboten.
    Als Sie nach Foto etc. fragten, verwies ich auf die Auktion, auf die Sie geboten haben und schickte einmal als Anhang ein Bild vom Shop des Verkäufers.

    Nebenberufliches Gewerbe als Kleinunternehmer.
    Bin ja rechtsschutzversichert und kenne zum Glück einen Anwalt.
    Muss aber bis Montag diesen Unterlassungswisch zu dem Anwalt faxen, mit dem ich ja die Anschuldigungen eingestehe und auch die 750€ zahlen muss und ggfl. Entschädigung.

  8. #8
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Also ehrlich! Das kann man wohl wirklich nicht machen!

    Als gewerblicher eBayer kann ich deinen Konkurrenten voll und ganz verstehen. Es geht ja wohl nicht, dass du mit seinen Auktionen und Bildern deine Ware verkaufst.

    Schon mal daran gedacht, dass er uU auch die unterlegenen Bieter anschreiben will.

    Dadurch greifst du in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein, was grundsätzlich Schadensersatzpflichten begründen kann.

    Wenn meine Artikelbeschreibungen 1 : 1 kopiert und für eigene Geschäfte verwendet werden (was immer wieder vorkommt - bis zum Biref meines Anwalts), bin ich auch stocksauer. Viel anders ist dein Verhalten nicht...

    Es dürfte im Übrigen auch gegen die eBay-AGB verstoßen, denn man darf (soviel ich weiß) die Marktplattform nicht mißbrauchen...


    Hello again!


  9. #9
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von OBI-Wahn
    Also ehrlich! Das kann man wohl wirklich nicht machen!

    Als gewerblicher eBayer kann ich deinen Konkurrenten voll und ganz verstehen. Es geht ja wohl nicht, dass du mit seinen Auktionen und Bildern deine Ware verkaufst.
    Vollkommene Zustimmung! Es ist schon unglaublich, wie naiv einige sind.

    Zitat Zitat von OBI-Wahn
    Schon mal daran gedacht, dass er uU auch die unterlegenen Bieter anschreiben will.
    Das darf nichtmal er, siehe unten.

    Zitat Zitat von OBI-Wahn
    Es dürfte im Übrigen auch gegen die eBay-AGB verstoßen, denn man darf (soviel ich weiß) die Marktplattform nicht mißbrauchen...
    Exakt: AGB von ebay §5.7

  10. #10
    TP-Member holydream macht alles soweit korrekt
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    Naja, die haben ja für genau diese Ware geboten, und eben genau diese vertreibe ich auch, von daher benutze ich seine Seite ja nicht.
    Bin mal gespannt was ich für email-auszüge bekomme.
    Ich habe jedenfalls nur geschrieben, dass ich ihnen die ware xxx für den und den preis anbieten kann.
    Als die nachfragten welches modell, sagte ich eben dieses, wofür sie geboten hätten.

    Aber gut, werde morgen von Rechtgsschutz und meinem Anwalt hören was da geht. 750€ Anwaltsgebühren für einen Brief scheint mir doch etwas hoch gegriffen.

  11. #11
    TP-Insider newtronic macht alles soweit korrekt Avatar von newtronic
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    575
    @ holydream,

    Hallo erstam nun zu deinem Anliegen:

    was da geht. 750€ Anwaltsgebühren für einen Brief scheint mir doch etwas hoch gegriffen.
    Ich weiss nicht was für einen Anwalt du als Gewerbetreibender hast, aber meiner verlangt pro Stunde 286€. Egal ob was produktives bei rauskommt oder nicht, das wird dem Antragsgegner in Rechnung gestellt.
    Ich weiss du kannst es sicher nicht mehr hören und weisst (so hoffe ich doch) das du Mist gebaut hast aber du kannst froh sein, wenn du mit den 750€ davon kommst, denn Schadenssatzansprüch kann der Gegner hier durchaus geltend machen.

    Du benutzt
    - seine Bilder (die unter Umständen Geld kosten)
    - seine Texte die er, wenn er Sie anfertigen lässt auch evtl. geld und ihn vor allem zeit kosten.
    - und bietes illegal, also über eine Funktion die von Ebay nicht genehmigt ist (E-mail-Verkauf) seine Ware an.

    Seine Bilder, seine Texte, illegal über Ebay und gibst auch noch offen zu, dass du sich nach seinen Preisen richtest und diese BEWUSST auf nicht legalem Wege unterbietest. ===> schlechte Karten!

    Kurz: die 750€ können in gewissen Fällen übertrieben sein, in deinem so meine Ansicht (ohnen eine rechtliche, garaniterte Auskunft geben zu können), leider nicht,

    En Tipp : lern daraus !

    New...

  12. #12
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    jo, ist schon unglaublich .. besonders, weil es den anschein macht, als ob du immer noch glaubst, du hast nichts falsches getan.. lies dir die anderen posts nochmal durch, geh in dich, und denk mal drüber nach ..

    *kopfschüttel*

  13. #13
    spl
    spl ist offline
    TP-Insider spl macht alles soweit korrekt Avatar von spl
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    Ich denke mal das Du eine UNterlassungerklärung unterschreiben sollst und somit gleichzeitig ein Abmahnung bekommen hast. Die Kosten für den Anwalt berechnen sich nach dem Streitwert und dieser kann im Rahmen frei festgelegt werden. Ich denke das der Schaden mit roundabaout 2000-2500 Euro festgelget wurde. Die 10.000 Euro sind strafe, auf die Du Dich selbst einläßt, wenn Du es nochmals machst und vorher alles unterschireben hast.
    Ein Anwalt kann Dich da richtig beraten. Vielleicht kann man an der Höhe der Summe noch etwas drehen. Aber vorsicht ... wenn Dein Anwalt zur Sache kommt und es über die Beratung hinaus geht hat er auf den gleichen Satz anspruch.

    Ich würde zusammenfassend sagen: Scheiße gebaut und dass wird man dann auch spüren.
    Gruß Sebastian

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  14. #14
    TP-Member holydream macht alles soweit korrekt
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    Du meinst mein Anwalt hat auch auf die 750€ Gebühr Anspruch?

  15. #15
    spl
    spl ist offline
    TP-Insider spl macht alles soweit korrekt Avatar von spl
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    Wenn er mehr macht als nur beraten. Also beispielsweise Antwortet um den Preis zudrücken etc. JA!
    Gruß Sebastian

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