yep, auch Einlagen sollten belegt sein.
vor allem vor dem Hintergrund, dass das FA misstrauisch wird,
woher die Einlage kommt. (die vermuten/unterstellen dann gerne mal Schwarzeinnahmen ...

)
Also auch einen formlosen Eigenbelg abheften "Privateinlage xxxx € aus Geburtstagsgeschenk von Oma" z.B.
Hilft dir im Falle einer Steuerprüfung (die ja 10 Jahre rückwirkend erfolgen kann) dann auch selber, eventuelle Fragen des Steuerprüfers zu beantworten. Wer weiß nach so einem Zeitraum schon noch, wann was ganz genau war ...