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Alt 02.05.2005, 13:10   #1
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Desi macht alles soweit korrekt

Wohnung als Büro?


Hallo,

also ich sitze hier in meinem Büro in dem ich aber auch durch mein Studium die meiste Zeit verbringe (ich habe diese Wohnung auch als Firmensitz angegeben). Jetzt zahlen meine Eltern jedoch die Miete. Kann ich trotzdem die Wohnung als Büro versteuern? Und falls ja, auf welcher Anlage? (St?)

Vielen Dank
Desi
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Alt 02.05.2005, 16:03   #2
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Desi macht alles soweit korrekt
Ok, es hat sich wohl erledigt. Es scheint als wäre das kein Problem, wenn mindestens 50% der Zeit geschäftlich genutzt würden und das "Arbeitszimmer" auch darauf ausgerichtet ist.

Aber da man den Nachweis erbringen muss und die Mieten ja von den Konten meiner Eltern gebucht wurden, kann ich das wohl vergessen. Mist.
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Alt 02.05.2005, 16:09   #3
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ja, ist sehr schwierig, wobei deine Eltern als Hauptmieter nicht das eigentliche Problem sind.

der Raum muss vollkommen abgetrennt vom Rest der Wohnung sein (Tür), eine Ecke in einem anderen raum hat z.B. keine Chance.

such mal hier innerhalb der traum_start-Rubrik nach dem Begriff "Arbeitszimmer", da solltest du ein paar hilfreiche Threads finden
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2005, 16:40   #4
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Desi macht alles soweit korrekt
Hi,

danke dir, ich werd das Forum mal durchstöbern. Lustig ist, ich war etwas in Panik da ich dachte die Abgabefrist wäre heute aber die ist ja am 30 Mai!! Manchmal bin ich
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Alt 03.05.2005, 01:22   #5
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Sven0 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Thomas
ja, ist sehr schwierig, wobei deine Eltern als Hauptmieter nicht das eigentliche Problem sind.

der Raum muss vollkommen abgetrennt vom Rest der Wohnung sein (Tür), eine Ecke in einem anderen raum hat z.B. keine Chance.
Also ich praktiziere das seit 5 Jahren das mein Gewerbebereich ein Teil eines Raumes ist, davon wird die Gewerbefläche prozentual zur Wohnungsgesamtfläche ermittelt und dann dieser Prozentsatz von der Miete + NK gewerblich gewinnmindernd angesetzt.

Das Finanzamt kann kein Arbeitszimmer erzwingen wenn es räumlich nicht anders möglich ist.
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Alt 03.05.2005, 01:30   #6
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sehr interessant

bisher habe ich nur das Gegenteil gehört und auch von meinem Stb. leider so bestätigt bekommen.
Nutze nämlich auch eine Ecke des großen Wohnraums als Arbeits"zimmer" und wollte das steuerlich geltend machen.

hast du da nähere Infos zu?
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.05.2005, 19:39   #7
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Ich würde mich auch über Informationen über die Auffassung von Sven0 freuen, da ich dies nicht nachvollziehen kann.

Hab den Link geändert und die Datei angehängt.
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Geändert von Sven (03.05.2005 um 20:09 Uhr).
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Alt 03.05.2005, 20:01   #8
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Hier mal ein kleiner Link zum Arbeitszimmer. Ich finde den Text sehr gelungen.
Bei dem Link lande ich bei einem Login.
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Ich würde mich auch über Informationen über die Auffassung von Sven0 freuen, da ich dies nicht nachvollziehen kann.
Das läuft bis zur nächsten Steuerprüfung und dann gibt es entsprechende Konsequenzen. Viele solcher Dinge gehen einfach in der Menge unter und werden deswegen bei der Prüfung der normalen Steuererklärung nicht erkannt und deswegen auch nicht bemängelt. Außerdem wissen wir ja gar nicht, wie Sven0 es in seiner Steuererklärung darstellt, vielleicht kann es der Finanzbeamte auch gar nicht erkennen, dass es sich nicht um ein eigenes Zimmer handelt.

Geändert von hi77 (03.05.2005 um 20:05 Uhr).
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Alt 03.05.2005, 20:12   #9
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Sofern ein Arbeitszimmer geltend gemacht wird bekommt der Steuerpflichtige einen Fragebogen zugeschickt und anhand diesem müsste eigentlich erkennbar sein wie er es berücksichtigt haben will. Natürlich geht das nur wenn die tatsächlichen Verhältnisse auch so dargelegt werden ohne etwas zu unterstellen.

P.S. Ich habe den Link gerade gelöscht und die Datei angehängt.
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Alt 03.05.2005, 22:44   #10
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Sven0 macht alles soweit korrekt
seit 2 Jahren mache ich meine EÜR selber, zuvor haben es meine 2 nichts voneinander wissenden STB genauso gemacht.

Ich bin ausschließlich selbständig, d.h. ich habe kein weiteres Einkommen.
Dieser Raumbereich wird ausschließlich gewerblich genutzt.
Der Gewerbebetrieb ist auf diese Wohnung angemeldet.

Ich denke es sollte auch dem penibelsten Steuerprüfer plausibel sein das hier prozentual Miete + NK als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Da es sich ohnehin um geringe Summen handelt (da nur 9% von der Gesamtfläche) dürfte das auch keine große steuerliche Rolle spielen.
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Alt 04.05.2005, 17:00   #11
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Der Ansatz der Kosten ist ja auch ok wenn es sich um ein Arbeitszimmer handelt.

Es geht nur um das Bestehen eines Arbeitszimmers dem Grunde nach. Liegen die Voraussetzungen vor und da sagt das BMF eindeutig "Nein" so wie du den Fall schilderst. Schau dir mal die PDF-Datei in diesem Thread an. Dort steht auch, dass das Arbeitszimmer ein abgetrennter Raum vom Wohnbereich sein muss. Wenn dies nicht eindeutig zu erkennen ist liegt kein Arbeitszimmer vor.

Vgl. auch BMF-Schreiben vom Januar 2004, dass zuletzt im September 2004 geändert wurde zum Thema häusliches Arbeitszimmer.
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Alt 04.05.2005, 17:12   #12
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hi77 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Sven0
seit 2 Jahren mache ich meine EÜR selber, zuvor haben es meine 2 nichts voneinander wissenden STB genauso gemacht.
Interessant wäre auch zu wissen, wie du dieses Arbeitszimmer in der Steuererklärung deklarierst. Hast du so einen Fragebogen, wie ihn Saxoflyer erwähnt hat, vom FA bekommen und ausgefüllt?
hi77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2005, 10:42   #13
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Sven0 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von hi77
Interessant wäre auch zu wissen, wie du dieses Arbeitszimmer in der Steuererklärung deklarierst. Hast du so einen Fragebogen, wie ihn Saxoflyer erwähnt hat, vom FA bekommen und ausgefüllt?
als "gewerblicher Anteil Miete + NK"

einen Fragebogen habe ich nicht bekommen...
Sven0 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2005, 10:48   #14
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Sven0 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Der Ansatz der Kosten ist ja auch ok wenn es sich um ein Arbeitszimmer handelt.

Es geht nur um das Bestehen eines Arbeitszimmers dem Grunde nach. Liegen die Voraussetzungen vor und da sagt das BMF eindeutig "Nein" so wie du den Fall schilderst. Schau dir mal die PDF-Datei in diesem Thread an. Dort steht auch, dass das Arbeitszimmer ein abgetrennter Raum vom Wohnbereich sein muss. Wenn dies nicht eindeutig zu erkennen ist liegt kein Arbeitszimmer vor.

Vgl. auch BMF-Schreiben vom Januar 2004, dass zuletzt im September 2004 geändert wurde zum Thema häusliches Arbeitszimmer.
In der PDF-Datei wird aber m.E. davon ausgegangen das es sich um ein nebenberufliches Gewerbe oder ein Zweitgewerbe handelt (z.b. Arzt der zuhause zusätzlich zur Praxis noch eine Arbeitsecke hat), nicht aber um eine ausschließliche Einkommensquelle.

Ich würde mich darüber auch mit dem Finanzamt streiten, es geht schlicht nicht das ich GAR NICHTS aus Miet-/Nebenkosten gewerblich geltend machen kann, ich kann das Gewerbe schließlich nicht "in der Luft" betreiben.
Sven0 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2005, 22:56   #15
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krovka ist auf einem guten Weg
Ja, die Welt ist ungerecht!
Aber SvenO, die anderen haben recht. Man darf nicht, wenn der Raum nicht
abgetrennt ist. Das ist eine sauerei...stimmt, aber so ist es.
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