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Thema: provisionsanspruch handelsvertreter ?

  1. #1
    TP-Senior jay_nasty macht alles soweit korrekt
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    provisionsanspruch handelsvertreter ?

    hallo kurze frage und bitte eine schnelle antwort

    ich vertreibe für einen deutschen hersteller produkte.
    ich mache das so das ein ganz normaler handelverteter vertrag mit dem "gross-kunden" /und mit dem "anbieter" entsteht

    dieser vertrag wird als anlage zu meinem Handelsvertreter vertrag verfasst.

    mein verdienst : 3,54 % des nettokaufpreises-des grosskunden
    ist das viel ? wo liegt der maßstab ?

    so und die wichtigste Frage:

    der geschäftsführer ist ein "freund" von mir . denke aber er haut mich übers ohr ..indem er auftragseingänge die durch mich entstanden sind mir einfach nicht mitteilt.

    ich möchte nicht jedesmal nachhacken und selber fragen was im unternehmen passiert ist ; ob dies oder das gebucht worden ist.

    kann ich da eine informationspflicht einbauen?
    ich meine also ohne rechtliche schritte einzuleiten , jedesmal pünltlich mein geld bekommen ?

    ich sag mal so .. der chef der firma will nicht zahlen
    ? ist da was zu retten ?
    Geändert von jay_nasty (03.05.2005 um 15:20 Uhr)

  2. #2
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Schau mal ins HGB, die §§ 84 ff. helfen dir da weiter...

    § 86a HGB:

    (1) Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, zur Verfügung zu stellen.

    (2) Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter die erforderlichen Nachrichten zu geben. Er hat ihm unverzüglich die Annahme oder Ablehnung eines vom Handelsvertreter vermittelten oder ohne Vertretungsmacht abgeschlossenen Geschäfts und die Nichtausführung eines von ihm vermittelten oder abgeschlossenen Geschäfts mitzuteilen. Er hat ihn unverzüglich zu unterrichten, wenn er Geschäfte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfange abschließen kann oder will, als der Handelsvertreter unter gewöhnlichen Umständen erwarten konnte.

    (3) Von den Absätzen 1 und 2 abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.
    § 87c HGB:

    (1) Der Unternehmer hat über die Provision, auf die der Handelsvertreter Anspruch hat, monatlich abzurechnen; der Abrechnungszeitraum kann auf höchstens drei Monate erstreckt werden. Die Abrechnung hat unverzüglich, spätestens bis zum Ende des nächsten Monats, zu erfolgen.

    (2) Der Handelsvertreter kann bei der Abrechnung einen Buchauszug über alle Geschäfte verlangen, für die ihm nach § 87 Provision gebührt.

    (3) Der Handelsvertreter kann außerdem Mitteilung über alle Umstände verlangen, die für den Provisionsanspruch, seine Fälligkeit und seine Berechnung wesentlich sind.

    (4) Wird der Buchauszug verweigert oder bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Abrechnung oder des Buchauszuges, so kann der Handelsvertreter verlangen, daß nach Wahl des Unternehmers entweder ihm oder einem von ihm zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchsachverständigen Einsicht in die Geschäftsbücher oder die sonstigen Urkunden so weit gewährt wird, wie dies zur Feststellung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Abrechnung oder des Buchauszuges erforderlich ist.

    (5) Diese Rechte des Handelsvertreters können nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
    Das sollte dir bereits weiterhelfen...

    Zur Höhe deines Provisionanspruchs kann dir keiner was sagen, wenn man nicht weiß, um welche Branche es hier geht und wie die vertragliche Beziehung sonst noch ausgestaltet ist.


    Hello again!


  3. #3
    TP-Senior jay_nasty macht alles soweit korrekt
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    wow`; ich danke dir!!

    ....
    ich muss mir also einen wirtschaftsprüfer holen ...und mit diesem verabreden das er jedes jahr ein auzug der firma bekommt und diese durcharbeitet!!

    so brauch ich mich da um nichts mehr kümmern ..richtig?

    .hmm hoffe das wird nicht so teuer


    --s
    ps . branche = elektronische bau-stoffe und handel

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