Wenn ich deine Frage richtig verstehe würde ich folgendes dazu sagen:
Die generelle Rechtsberatung ist doch die "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten" oder sehe ich da jetzt etwas falsch.Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig – ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit – nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
Zudem gibt es noch ein paar andere Gesetz, die die Rechtsberatung nur bestimmten Personen vorbehalten. Wie z.B. das Steuerberatungsgesetz, welches eine Hilfeleistung in Steuersachen untersagt.


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Sorry.