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Thema: Kann ich noch KU bleiben?

  1. #1
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
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    Question Kann ich noch KU bleiben?

    Hallo,

    ich mach mir gerade Gedanken ob ich noch lange Kleinunternehmer bleiben darf.

    Ich bin mir auch nach dem Leser der KU-FAQ nicht ganz sicher, was ich alles als Gesamtumsatz ansehen muss.
    Angenommen mein Umsatz wird im ersten Jahr doch noch größer als erwartet, sagen wir 25.000 EUR. Nun jetzt sieht es ja mit der KU-Regelung eigentlich schlecht fürs nächste Jahr aus...
    Was kann man alles aus dem Gesamtumsatz abziehen? Wenn ich Waren einkaufe die ich später an meine Kunden verkaufe, dann kann ich den Wert der eingekauften Waren nicht abziehen oder? Liefe ja sonst auf den Gewinn hinaus...

    Ist ja eigentlich schon sehr blöd, denn als Verkäufer macht man sofort viel weniger Gewinn, wenn man kein KU mehr ist.
    In der KU-FAQ gab es ja diese Beispiel mit dem CD-Player.
    In diesem Beispiel mache ich dann ja sofort 16 EUR weniger Gewinn pro verkauften Artikel.
    Ist ja echt hart

  2. #2
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    Gesamtumsatz:

    Steuerbare Umsätze
    + Steuerbare unentgeltliche Wertabgaben des Unternehmers
    ./. Verkäufe des Anlagevermögens
    ./. bestimmte Umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 (3) UStG)
    + Umsatzsteuer
    = Gesamtumsatz im Sinne des § 19 (1) Satz
    Steuerbare Umsätze i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG: siehe Erweiterung Kleinunternehmer Posting Nr. 101
    - Verkäufe des Anlagevermögens: Anlagevermögen, sind die Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb auf längere Zeit zu dienen bestimmt sind (auch hier nur der Nettowert)
    - bestimmte Umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 (3) UStG): siehe zuerst in die FAQ in das Zitat des § 19 Abs. 3 UStG um herauszufinden welche steuerfreien Umsätze gemeint sind um die Definition dieser steuerfreien Umsätze zu erhalten hier
    + Umsatzsteuer,
    = Gesamtumsatz
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  3. #3
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
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    Jop genau das meinte. Hatte ich schon gelesen.

    Also so wie ich das sehe, kann ich dann leider kein KU mehr bleiben
    Ich werde nicht so viele sonstige Kosten abziehen können, da müsste ich schon einiges fürs Auto, Büro etc. hinlegen damit das wieder passen würde.
    Waren kann man ja leider nicht abziehen.

  4. #4
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    Das hast du richtig erkannt.

    Der Wechsel erfolgt jedoch rückwirkend immer zum Beginn eines Jahres. Wenn du im Jahr 2004 drüber gewesen bist, kannst du 2005 nicht auf diese Regelung aufbauen und ab dem 01.01. bist du verpflichtet Umsatzsteuer nach dem Gesetz abzuführen. Wenn du dies nicht gemacht hast wird die Umsatzsteuer nachgefordert. Im Gegenzug kannst du dir natürlich für deine Eingangsrechnungen im neuen Jahr die Vorsteuer abziehen, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung i.S.v. § 14 UStG vorhanden ist.
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  5. #5
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
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    Hmm schade..

    Ist aber irgendwie auch etwas unfair für Verkäufer finde ich.
    Wenn ich jetzt 25.000 Umsatz habe und 22.000 Ausgaben für eigekaufte Waren, bleiben mir 3.000 Gewinn und dennoch bin ich kein KU mehr.
    Wenn ich z.B. Software verkaufe die ich selbst schreibe, dann ist mein Umsatz ja fast genau mein Gewinn.

    Noch eine weiter Frage hätte ich..
    Wenn ich selbst Ware verkaufe wo keine Umsatzsteuer drauf war (z.B. Ware von privat Personen oder selbst hergestellte Ware), kann ich auch nix als Vorsteuer abziehen. Also habe ich die 16% ganz normal abzuführen, stimmts?
    Wenn ich aber eine Rechnung habe kann ich die Vorsteuer von meiner Umsatzsteuer abziehen und diese Differenz ans FA geben.

  6. #6
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  7. #7
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
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    Okay, dann weiß ich schon mal bescheid.
    Danke für deine Antwort

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