Gesamtumsatz:
Steuerbare Umsätze i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG: siehe Erweiterung Kleinunternehmer Posting Nr. 101Steuerbare Umsätze
+ Steuerbare unentgeltliche Wertabgaben des Unternehmers
./. Verkäufe des Anlagevermögens
./. bestimmte Umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 (3) UStG)
+ Umsatzsteuer
= Gesamtumsatz im Sinne des § 19 (1) Satz
- Verkäufe des Anlagevermögens: Anlagevermögen, sind die Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb auf längere Zeit zu dienen bestimmt sind (auch hier nur der Nettowert)
- bestimmte Umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 (3) UStG): siehe zuerst in die FAQ in das Zitat des § 19 Abs. 3 UStG um herauszufinden welche steuerfreien Umsätze gemeint sind um die Definition dieser steuerfreien Umsätze zu erhalten hier
+ Umsatzsteuer,
= Gesamtumsatz


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