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erstmal heißt das ganze heute nicht mehr Eigenverbrauch sonder Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen (E.v.G.u.s.L.).
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Naja, da ist die Bezeichnung Eigenverbrauch aber richtiger. Bei uns im Unterricht spricht man immer von "Leistungen, die einer Lieferung oder sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt werden". Ist aber auch egal, jeder weiß was gemeint ist.
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Durch den Buchungsvorgang wird das Umsatzsteuerkonto gemindert und dadurch natürlich auch deine an das Finanzamt abzuführende Verbindlichkeit (Stichwort Umsatzsteuerverprobung).
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???
Wenn du auf dem Konto Kreditoren buchst und das im "Haben" mindert das dann deine Verbindlichkeiten? ... wohl nicht. Eher im Gegenteil, es erhöht deine Verbindlichkeiten.
Die Umsatzsteuer erhöht natürlich die Verbindlichkeiten an das Finanzamt. Es ist ein Passivkonto. Bei einer Privatentnahme wird der Unternehmer wie ein fremder Dritter behandelt. Bemessungsgrundlage ist der Einkaufspreis zzgl. der Nebenkosten im Zeitpunkt der Entnahme oder wenn dieser nicht ermittelbar ist die Selbstkosten.
Die Privatentnahme hat keine Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug.
Der Buchungssatz von sebi stimmt. Er meinte das Richtige, hat es halt nur falsch ausgedrückt.