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Alt 09.05.2005, 17:26   #1
Mia
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Question

Wäre dringend! Debitoren-/Kreditoren


Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich kaufe Ware aus dem Ausland und verkaufe sie auch wieder ins Ausland, alles steuerfrei.
Da ich wegen einer Buchung Unklarheiten hatte, rief ich beim Steuerberater an und da kamen wir auch auf Debitoren/Kreditoren zu sprechen. Die Angestellte war ganz erstaunt, daß ich darüber buche, sie meinte das sei nicht nötig (hab auch nur 1 Kreditor und 2 Debitoren) und zu aufwändig (auch dann beim Jahresabgleich).

Also, ich hab bisher erst die Rechnung gebucht (innerg. Erwerb an Kreditor bzw. Debitor an steuerfr. innerg. Lief.) und später dann die Zahlung (Kreditor an Bank bzw. Bank an Debitor).
Sie meinte, das brauch ich nicht, es reicht, wenn ich nur die Zahlung verbuche (innerg. Erwerb an Bank bzw. Bank and steuerfr. innerg. Lief.). Auch wenn ich eine Rechnung z.B. im März habe und die Zahlung erst im April sei das unrelevant, da ja steuerfrei.

Seht Ihr das genauso, hat sie da recht? Kann ich mir die ganze Buchung über Debitor/Kreditor sparen und einfach nur den Zahlungseingang buchen?

Danke für Eure Hilfe!
lg
Mia
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Alt 09.05.2005, 17:53   #2
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Wie ermittelst du denn deinen Gewinn? Mit einer Bilanz oder einer EÜR?
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Alt 09.05.2005, 17:57   #3
Mia
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Den ermittle ich mit einer Bilanz

lg
Mia
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Alt 09.05.2005, 18:13   #4
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Dann kann ich den Steuerberater nicht verstehen. Aus meiner Sicht ist das falsch gem. § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (periodengerechte Gewinnermittlung).
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Alt 09.05.2005, 18:26   #5
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Ist die Antwort ausreichen? Wenn nicht, kann ich meinen Bruder fragen, der Arbeitet in der Buchhaltung im Claas und wird nächstes Jahr als Bilanzbuchhalter arbeiten
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Alt 09.05.2005, 18:41   #6
Mia
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Das wär super, Dene! Vielen lieben Dank Ich weiß wirklich nicht, was ich machen soll. Werde mir dann auch gleich mal den Paragraphen von Saxoflyer durchlesen (dankeschön!).

lg
Mia
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Alt 09.05.2005, 18:48   #7
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smiddy macht alles soweit korrekt
Du kannst es buchen wie du es machst, oder buchen wie die dame beim stb meinte ( istversteuerung).

der § 252 steht hierbei nicht zur debatte, da wir ja eine periodengerechte gewinnermittlung haben. es geht hier nur um die ust. da würde sich was ändern.

da du aber bilanzierst, würde ich dir empfehlen die kreditoren/debitoren buchhaltung weiter zu machen. da du am ende des geschäftsjahres sowieso in der bilanz deine ford. und verb. ausweisen musst. so ist es einfacher.

gruss

smiddy

Geändert von smiddy (09.05.2005 um 18:51 Uhr).
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Alt 09.05.2005, 21:52   #8
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Es geht hier sehr wohl um die periodengerechte Gewinnermittlung. Wenn z.B. im Dezember Waren eingekauft werden und diese erst im Januar bezahlt werden stellt dies einen Aufwand im Dezember dar. So wie es der Steuerberater jedoch sagt würde es zu einem Aufwand im Januar führen und dies ist falsch.
Die Istversteuerung gilt nur für die Umsatzsteuer und nicht ertragsteuerlich. Es würde demnach bei Warenausgang an "noch nicht fällige Umsatzsteuer" gebucht werden. Zudem kann die Istversteuerung nur auf Antrag beim Finanzamt in Anspruch genommen werden und dies scheint hier nicht erfolgt zu sein.
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Geändert von Sven (09.05.2005 um 22:15 Uhr).
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Alt 09.05.2005, 22:12   #9
Mia
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Ja, das ist richtig, ich habe Sollversteuerung, keine Istversteuerung.

Den Jahresabschluß macht dann die Angestellte vom Steuerberater. Sie meinte eben auch, am Jahresende ist es dann bei Debitoren-/Kreditorenbuchung ziemlich umständlich den Abgleich Rechnungen/Zahlungen zu machen. Da das mein erstes Jahr in der Selbständigkeit ist, hab ich da auch noch sehr wenig Ahnung, auch was alles am Jahresende auf mich zukommt (z. B. mit dem Abgleichen). Ich persönlich denke ja, daß das nicht so umständlich sein wird, aber was weiß ich schon..... bin ja noch ganz neu

lg
Mia
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Alt 10.05.2005, 00:56   #10
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smiddy macht alles soweit korrekt
@saxo:

klar muss sie eine periodengerechte gewinnermittlung machen. da gebe ich dir auch recht. aber das verpflichtet mich nicht eine debitoren/kreditoren buchhaltung zu machen.

die §§ 252 ff hgb sagen mir nur wie ich zum jahresabschluss zeitgemäss bewerten muss (schulden oder vermögen). aber nicht wie ich meine bücher zu führen habe.

@mia:

mach die bf so weiter. gerade durch die debitoren/kreditoren bf ist der abgleich für dich selbst und für den stb leichter. wir haben im büro soweit ich weiss keinen fall der bilanzieren muss, bei denen wir keine debitoren/kreditoren bf machen.

gruss

smiddy
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Alt 10.05.2005, 14:32   #11
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Dene bringt sich richtig einDene bringt sich richtig ein
Hab meinem Bruder gerade ne Mail ins Büro geschickt. Werd mich melden, wenn was zurückkommt - immerhin sind da Leuter kompetente Leute

Gruß Dene
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Alt 10.05.2005, 18:41   #12
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Zitat:
Zitat von smiddy
aber das verpflichtet mich nicht eine debitoren/kreditoren buchhaltung zu machen
Naja gut. Stimmt. Es besteht kein Zwang im laufenden Jahr Debitoren und Kreditoren zu verwenden. Es ist aber für die periodengerechte Gewinnermittlung am einfachsten es so durchzuführen um derartige Probleme wie das Beispiel in Posting Nr. 8 zu verhindern. Letztlich sind wir uns aber ja einig die Debitoren und Kreditoren in der Bilanz weiterzuführen. Diese müssten letztlich nach § 266 HGB sowieso im Jahresabschluss aufgeführt werden.
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Alt 10.05.2005, 23:03   #13
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smiddy macht alles soweit korrekt
ja da sind wir uns einig. sry für die diskussion. hatte mich oben auch ein bisschen deftig ausgedrückt ...
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Alt 12.05.2005, 11:01   #14
Mia
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@ all
Vielen Dank für Eure Meinungen Werde die Buchführung jetzt weiterhin über Debitoren/Kreditoren laufen lassen.

@Dene
Solltest Du noch was von Deinem Bruder hören, würde ich auch gerne seine Meinung dazu hören

Tausend Dank und lg
Mia
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