Hat denn keiner wenigstens einen Vorschlag, was man machen kann ?
Hallo ihr,
ich bin neu hier und hoffe mal, dass ich gleich die richtige Rubrik gefunden habe.
Nun zu meinem Problem:
Mein Freund und ich haben uns am 01.05. Selbstständig gemacht(er hat das Gewerbe angemeldet), wir haben vorher Hartz IV bekommen und möchten nun so schnell es geht wieder aus dem Vertrag rauskommen, weil wir und da nur in Unkosten stürzen. Der Vertrag ist im April Unterschrieben worden und wir haben eine 3-monatige Kündigungsfrist (ist schon zum 31.07. gekündigt).
Wir arbeiten für ein Logistikunternehmen(weiß nicht ob ich namen nennen darf), für das, wie wir schon gehört haben, sehr viele nach einigen Monaten schon wieder kündigen. Unser Geld bekommen wir, nachdem wir denen eine Rechnung geschrieben haben, bzw erst um den 15. rum.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Besteht in irgendeiner Weise die möglichkeit den Vertrag fristlos zu kündigen ? Es steht im Vertrag nur etwas von Insolvenz anmelden, aber sonst nix.
Mir wäre so ziemlich jedes Mittel recht, solang wir nicht noch mehr draufzahlen müssen.
2. Bekommen wir noch zuschüsse vom Arbeitsamt(Hartz IV) oder nur ich und meine Tochter ?
Ab wann ist mein Freund nicht mehr Hartz IV berechtigt, ab dem Tag der Gewerbeanmeldung oder, wenn wir das erste Geld bekommen haben ?
Wäre schön, wenn uns jmd helfen kann, ich weiß nämlich jetzt schon nicht, wir "über die Runden kommen sollen".
Hat denn keiner wenigstens einen Vorschlag, was man machen kann ?
Um was für einen Vertrag handelt es sich denn genau? Dienstvertrag, Kaufvertrag oder was es da sonst noch so gibt.
Ein heißer Tipp wäre einen Rechtsverdreher in dieser Sache aufzusuchen, da es ein BGB Problem ist.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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§ 314 BGB sagt dazu:
Die Frage ist nun, ob ein wichtiger Grund vorliegt, sodass euch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Das richtet sich nach dem Einzelfall und kann nur von einem Anwalt geklärt werden, der die gesamte Sachlage kennt...(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Hello again!
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