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Thema: Freiberufler und Auto - wie genau absetzbar?

  1. #1
    TP-Member Mortis macht alles soweit korrekt Avatar von Mortis
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    Freiberufler und Auto - wie genau absetzbar?

    Hi,

    ich nutze meinen Wagen (2001 gekauft) seit letztem Jahr als Handelsvertreter (20%) und weiterhin privat (70%). 10% entfallen auf Fahrten für den Hauptjob.

    Ich habe bisher kein Fahrtenbuch geführt. Wo gebe ich jetzt an, dass ich die 0,30 EUR pro km als Betriebsausgabe verbuchen möchte? Ich nutze nämlich WISO 2005 und da gibts zwei Möglichkeiten.

    Kann ich auch den Kaufpreis des Autos in 2001 für 6 Jahre absetzen? Also von 2001-2006? Natürlich nur 20%, weil das Auto ja nur 20% betrieblich genutzt wird:

    Kaufpreis 2001: 12015 EUR (23500 DM)
    auf 6 Jahre verteilt: 2002 EUR p.a.
    nur 20% betrieblich: 400 EUR

    Somit kann ich ab Beginn des Handelsvertreter-Jobs 400 EUR p.a. als Betriebsausgabe ansetzen?

    Ich find das alles sehr verwirrend mit der KfZ-Berücksichtigung...

    Gruß,
    Maurice

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Moin,

    das Thema ist sehr umfangreich. Benutze mal die Suchfunktion und schau mal hier.

    Du kannst auch mal googeln unter folgenden Stichwörtern
    - 1 %-Regelung
    - Zuordnung PKW Betriebsvermögen
    - gewillkürtes Betriebsvermögen PKW
    - pkw privat steuern
    Geändert von SvenWeb (11.08.2009 um 21:52 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie e.maxx macht alles soweit korrekt
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    Hi Mortis,
    das ist echt ein heikles Thema, und sowohl für Selbständige als auch für die Autobranche eine der bittersten Hinterlassenschaften der amtierenden SPD-Regierung

    Ich will versuchen die neuen Regeln kurz zusammenzufassen.
    So wie Du es schreibst, war es in den 1990ern geregelt. Danach wurde es richtig kompliziert

    Wer ein Kfz privat UND geschäftlich nutzt, egal zu welchen Anteilen, hat 3 Möglichkeiten, die Kosten bei der Einkommensteuer als Betriebsausgaben geltend zu machen:

    1. ein lückenloses Fahrtenbuch über ALLE gefahrenen geschäftl. UND privaten km führen: und dann den EXAKTEN anteil der Kosten ausrechnen.

    2. Die 1%-Regelung:
    er überführt das Kfz ins Betriebsvermögen und zieht einen Eigenanteil ab. Dann dürfen alle Kosten abgesetzt werden, also Sprit, Wertverlust etc.
    Der Eigenanteill berechnet sich aber leider nach 1% vom LISTENPREIS des Fahrzeugs. Das heißt:
    Du fährst einen BMW, 8 Jahre alt, gebraucht gekauft für 5000 €.
    Neupreis beim Händler war mal 40000 €. Dann ist Dein Eigenanteil (kein Witz!) trotzdem 400€ pro Monat und muß als Einnahme versteuert werden!

    3. Gar nicht. Du kannst einzelne Fahrten zu bestimmten Kunden nachweisen, wo Du zB. regelmäßig hinfährst. Dafür darfst Du 30 ct pro Entfernungskilometer absetzen (damit zählt nur die EINFACHE Strecke) und bleibst auf den restlichen Kosten (also die Rückwege, sowie die nicht nachweisbaren Fahrten) sitzen!

    Bei der Umsatzssteuer wird es noch lustiger. Ich kann nur soviel sagen:

    Wer Methoden 1. oder 2. wählt, kann für 2004 die USt zumindest anteilig anrechnen. Für die Vorjahre gelten teils Haarsträubende Übergangsregelungen. Die geltende Regelung hat sich dort schon ein paarmal geändert. Außerdem stehen noch jede Menge Klagen aus, sodaß erst in ein paar Jahren mit Rechtssicherheit zu rechnen ist.

    Bei Methode 3 bleit Ihr leider drauf sitzen. Dafür ist sie halt einfacher. Und wer öfters in den Nachbarländern unterwegs ist, sollte halt mit leerem Tank hinfahren, und dazu noch einen Bundeswehrkanister vollmachen. Und damit läßt sich die Steuerdifferenz dann auch locker ausgleichen.

    Ich hoffe ich konnte einen groben Überblick geben. Wie Saxoflyer schon schreibt, solltest Du dann je nach gewählter Methode gezielt Deine eigene Recherche vertiefen.

    BITTE LÖCHERT MICH HIER NICHT MIT EINZELNEN ANFRAGEN! Ich bin selbst noch in einigen Bereichen auf der Suche, und mir sind auch noch nicht alle Facetten dieses unglaublichen Schwachsinns klar.

  4. #4
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
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    73
    Zitat Zitat von e.maxx
    Hi Mortis,
    das ist echt ein heikles Thema, und sowohl für Selbständige als auch für die Autobranche eine der bittersten Hinterlassenschaften der amtierenden SPD-Regierung

    Ich will versuchen die neuen Regeln kurz zusammenzufassen.
    So wie Du es schreibst, war es in den 1990ern geregelt. Danach wurde es richtig kompliziert

    Wer ein Kfz privat UND geschäftlich nutzt, egal zu welchen Anteilen, hat 3 Möglichkeiten, die Kosten bei der Einkommensteuer als Betriebsausgaben geltend zu machen:

    1. ein lückenloses Fahrtenbuch über ALLE gefahrenen geschäftl. UND privaten km führen: und dann den EXAKTEN anteil der Kosten ausrechnen.

    2. Die 1%-Regelung:
    er überführt das Kfz ins Betriebsvermögen und zieht einen Eigenanteil ab. Dann dürfen alle Kosten abgesetzt werden, also Sprit, Wertverlust etc.
    Der Eigenanteill berechnet sich aber leider nach 1% vom LISTENPREIS des Fahrzeugs. Das heißt:
    Du fährst einen BMW, 8 Jahre alt, gebraucht gekauft für 5000 €.
    Neupreis beim Händler war mal 40000 €. Dann ist Dein Eigenanteil (kein Witz!) trotzdem 400€ pro Monat und muß als Einnahme versteuert werden!

    3. Gar nicht. Du kannst einzelne Fahrten zu bestimmten Kunden nachweisen, wo Du zB. regelmäßig hinfährst. Dafür darfst Du 30 ct pro Entfernungskilometer absetzen (damit zählt nur die EINFACHE Strecke) und bleibst auf den restlichen Kosten (also die Rückwege, sowie die nicht nachweisbaren Fahrten) sitzen!

    Bei der Umsatzssteuer wird es noch lustiger. Ich kann nur soviel sagen:

    Wer Methoden 1. oder 2. wählt, kann für 2004 die USt zumindest anteilig anrechnen. Für die Vorjahre gelten teils Haarsträubende Übergangsregelungen. Die geltende Regelung hat sich dort schon ein paarmal geändert. Außerdem stehen noch jede Menge Klagen aus, sodaß erst in ein paar Jahren mit Rechtssicherheit zu rechnen ist.

    Bei Methode 3 bleit Ihr leider drauf sitzen. Dafür ist sie halt einfacher. Und wer öfters in den Nachbarländern unterwegs ist, sollte halt mit leerem Tank hinfahren, und dazu noch einen Bundeswehrkanister vollmachen. Und damit läßt sich die Steuerdifferenz dann auch locker ausgleichen.

    Ich hoffe ich konnte einen groben Überblick geben. Wie Saxoflyer schon schreibt, solltest Du dann je nach gewählter Methode gezielt Deine eigene Recherche vertiefen.

    BITTE LÖCHERT MICH HIER NICHT MIT EINZELNEN ANFRAGEN! Ich bin selbst noch in einigen Bereichen auf der Suche, und mir sind auch noch nicht alle Facetten dieses unglaublichen Schwachsinns klar.
    Wobei dieser Beitrag nicht nur große Lücken aufweist, sondern auch gravierende inhaltliche Fehler besitzt. Der Beitrag sollte daher nicht als Erklärung dienen sondern eher als Beweis dafür, dass die derzeit geltenden Regelungen für Leihen nicht ganz einfach zu verstehen sind.

    Frechdachs

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