Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die mit dem Betrieb im Zusammenhang stehen. In allen Fällen ist dies nicht der Fall, so dass es keine Betriebsausgaben sein können und sie somit nichts in der GuV zu suchen haben. Es sei denn es sind Aufwendungen für deine Arbeitnehmer.
Diese Versicherungsbeiträge werden Vorsorgeaufwendungen genannt und sind im Rahmen einer Höchstbetragsberechnung abzugsfähig als Sonderausgaben. Sie werden im Mantelbogen auf der Seite drei oben eingetragen.


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