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Alt 12.05.2005, 23:32   #1
ell
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Dienstleistung?


Beispiel:

Firma Y aus USA beauftragt Firma X aus Europa innerhalb Europas Kunden für seine Produkte zu finden.
Firma X sorgt für die Vermittlung der Kunden und den Geldfluss in die USA zur Firma Y. Dabei verlangt Firma X eine Provision seitens des Käufers, da er die Ware in Auftrag stellt. 40$ fließen dabei in die USA, 2$ bleiben bei der Firma X. Firma Y liefert anschließend.


1. Gilt dies als eine Dienstleistung der Firma X? Ich meine ja, da die Ware seitens der Firma X weder produziert, gelagert oder versendet wird.

2. Welcher Betrag wird denn versteuert, 40$ oder 2$? Meiner Meinung nach die 2$, da diese bei der Firma X bleiben. Wenn ja, wie sollte man die Steuer auf der Rechnung dem Kunden klar machen?
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Alt 13.05.2005, 13:26   #2
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So wie du den Fall schilderst tritt X als Agent auf, so dass er Geschäfte im fremden Namen und für fremde Rechnung vermittelt. Es handelt sich daher um eine Vermittungsleistung und nicht um eine sonstige Besorgungsleistung bzw. auch Dienstleistungskommission genannt.

Es liegen zwei verschiedene Leistungen vor. Eimal der Verkauf von Produkten und einmal die Vermittlung.
Die Vermittlung stellt eine sonstige Leistung dar, wobei der Ort dieser Leistung dort ist, wo der vermittelte Umsatz stattfindet. Dies ist in den USA, weil die Beförderung oder Versendung der Ware dort beginnt. Die USA stellt kein Inland dar und somit ist der Geschäftsvorgang nicht in Deutschland steuerbar. Es fällt somit keine deutsche Umsatzsteuer an.

Korrigiert mich wenn was falsch ist.
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Alt 13.05.2005, 15:58   #3
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knud ist auf einem guten Weg
schön geschrieben
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Alt 14.05.2005, 15:56   #4
ell
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Was ist da mit dem Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer, kann der USA Lieferant auf seinen Packeten sowas wie "non commercial" raufschreiben, damit diese Abgaben entfallen? Ich weiß, dass dies im Normalfall(also wenn die Artikel an mich geliefert werden) illegal ist, da ich jedoch nur Vermittler und kein Direktverkäufer bin, denke ich, dass das gehen sollte.
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Alt 14.05.2005, 18:01   #5
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Zitat:
Zitat von knud
schön geschrieben
Danke

Zitat:
Ich weiß, dass dies im Normalfall(also wenn die Artikel an mich geliefert werden) illegal ist, da ich jedoch nur Vermittler und kein Direktverkäufer bin, denke ich, dass das gehen sollte.
Dem kann ich nicht so ganz folgen. Es liegt überhaupt keine umsatzsteuerliche Lieferung vor wegen der Vermittlung vor, weil keine Verfügungsmacht am Gegenstand gem. § 929 ff BGB verschafft wird. Daher kann keine Umsatzsteuer entstehen. Es liegt gar kein Lieferwille vor, so dass gar keine Rechtsbeziehungen im Hinblick auf einen Kauf irgendwie ersichtlich sind und diese Beförderung oder Versendung daher nicht steuerbar ist.
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Alt 14.05.2005, 19:17   #6
ell
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Die Frage bezieht sich auf die Einfuhrumsatzsteuer (oder meinst du mit Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer?), ob die durch ein Schreiben, am Paket, wie ich das schon gennant habe, entfallen kann.

Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Es liegt überhaupt keine umsatzsteuerliche Lieferung vor wegen der Vermittlung vor, weil keine Verfügungsmacht am Gegenstand gem. § 929 ff BGB verschafft wird. Daher kann keine Umsatzsteuer entstehen. Es liegt gar kein Lieferwille vor, so dass gar keine Rechtsbeziehungen im Hinblick auf einen Kauf irgendwie ersichtlich sind und diese Beförderung oder Versendung daher nicht steuerbar ist.
Heißt das jetzt nein?
//EDIT:

Ach du meinst, die Einfuhrumsatzsteuer entfällt, da der Käufer bzw. mein Kunde den Artikel nicht für den Verkauf weiterverwendet, sondern den Artikel lediglich für den Eigenverbrauch nutzt.
Wie sieht es mit den Zollgebühren aus, dort müsste es ähnlich verlaufen, oder?

Geändert von ell (14.05.2005 um 19:23 Uhr).
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Alt 14.05.2005, 20:17   #7
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OK. Dann habe ich vorschnell geantwortet, so dass du mein vorheriges Posting ganz schnell vergessen solltest.

Zitat:
Die Frage bezieht sich auf die Einfuhrumsatzsteuer (oder meinst du mit Umsatzsteuer Einfuhrumsatzsteuer?), ob die durch ein Schreiben, am Paket, wie ich das schon gennant habe, entfallen kann.
Wo du das gerade sagst kommt mir aber ein ganz anderer Gedanke auf. Bist du überhaupt Agent, wenn die Ware an dich geschickt wird?

Ich würde eher zur Kommission tendieren, da die Lieferung des Gegenstandes nicht direkt an den Endkunden geht. Mit wem hat der Endkunde denn einen Kaufvertrag abgeschlossen, mit dir oder mit dem Unternehmer aus der USA?
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Alt 14.05.2005, 20:32   #8
ell
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Wo du das gerade sagst kommt mir aber ein ganz anderer Gedanke auf. Bist du überhaupt Agent, wenn die Ware an dich geschickt wird?
Ich würde eher zur Kommission tendieren, da die Lieferung des Gegenstandes nicht direkt an den Endkunden geht.
Wie ich das schon am Anfang erwähnte, die Ware geht direkt, ohne dass ich die Ware erhalte/lagere/verschicke/...zu meinen Kunden. Ich wäre also keine Kommission sondern Agent.

Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Mit wem hat der Endkunde denn einen Kaufvertrag abgeschlossen, mit dir oder mit dem Unternehmer aus der USA?
Mit mir denke ich, da er doch erst durch mich an die Ware gelangt.
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Alt 14.05.2005, 21:18   #9
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Gut, dann haben wir aneinander vorbeigeredet.

Zitat:
Ach du meinst, die Einfuhrumsatzsteuer entfällt, da der Käufer bzw. mein Kunde den Artikel nicht für den Verkauf weiterverwendet, sondern den Artikel lediglich für den Eigenverbrauch nutzt.
Nein, ich meinte eigentlich das du mit der Einfuhrumsatzsteuer nichts am Hut hast weil die Lieferbeziehung zwischen dem Unternehmer in den USA und dem Kunden besteht.

Zitat:
Was ist da mit dem Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer, kann der USA Lieferant auf seinen Packeten sowas wie "non commercial" raufschreiben, damit diese Abgaben entfallen? Ich weiß, dass dies im Normalfall(also wenn die Artikel an mich geliefert werden) illegal ist, da ich jedoch nur Vermittler und kein Direktverkäufer bin, denke ich, dass das gehen sollte.
Um noch einmal auf die Frage zurückzukommen. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entfällt natürlich nicht. Sie muss bezahlt werden. Hierbei müssen sich jedoch der Kunde und der USA-Unternehmer einigen. Diese Entscheidung ist für den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer entscheidend und eventuell auch noch für die deutsche Umsatzsteuer in Bezug auf § 3 Abs. 8 UStG.
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Alt 14.05.2005, 21:56   #10
ell
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Um noch einmal auf die Frage zurückzukommen. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) entfällt natürlich nicht. Sie muss bezahlt werden. Hierbei müssen sich jedoch der Kunde und der USA-Unternehmer einigen. Diese Entscheidung ist für den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer entscheidend und eventuell auch noch für die deutsche Umsatzsteuer in Bezug auf § 3 Abs. 8 UStG.
Ich möchte nicht irgendwelche Vorteile für mich wegen der Vorsteuer ziehen, sondern dem Kunden ersparen, diese Gebühren zu zahlen. Das geht aber nicht, wenn ich dich richtig verstanden habe
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Alt 14.05.2005, 22:31   #11
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Oh Gott, mir schwirren schon wieder tausend Gedanken im Kopf herum. Das Thema ist nicht gerade einfach und die Vermittlung macht es noch schwerer.

Zitat:
Das geht aber nicht, wenn ich dich richtig verstanden habe
Das geht schon. Ist aber sehr unwahrscheinlich. Man muss sich mit dem Unternehmer aus den USA einig sein, dass er die Einfuhrumsatzsteuer zahlt. Dadurch wird aber die Lieferung an den Kunden der deutschen Umsatzsteuer unterworfen nach § 3 Abs. 8 UStG, weil der Ort der Lieferung im Inland ist. Dann wäre auch deine Vermittlung steuerbar in Deutschland (vgl. Posting Nr. 2 in diesem Thread), wobei § 4 Nr. 5c UStG dann sagt, dass die Vermittlung doch steuerfrei ist. Dies müsste auch entsprechend in deiner Rechnung vermerkt werden. Zudem müsstest du besondere Aufzeichnungen hierüber gem. § 22 UStDV führen. Du siehst selbst, es ist sehr kompliziert. Außerdem könnte der amerikanische Unternehmer nicht mitspielen, weil er die Vorsteuer nicht abziehen kann aus welchen Gründen auch immer.
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Alt 14.05.2005, 23:36   #12
ell
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Mh...vielleicht kann ich es ja so machen, wie ich das bei mir gemacht habe: Hab mir Teststücke zuschicken lassen, daher wurde nichts verlangt. Wenn mein USA Lieferant das gleiche nochmal macht, wärs doch nicht so schlimm, schließlich hätte das für keinen schwerwiegendere folgen, oder glaubst du, dass das Zollamt/Finanzamt hinter USA Firma herrennen wird und dann das Geld verlangen will...ist doch eher unwahrscheinlich....
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Alt 15.05.2005, 01:26   #13
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hi77 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von ell
Mh...vielleicht kann ich es ja so machen, wie ich das bei mir gemacht habe: Hab mir Teststücke zuschicken lassen, daher wurde nichts verlangt. Wenn mein USA Lieferant das gleiche nochmal macht, wärs doch nicht so schlimm, schließlich hätte das für keinen schwerwiegendere folgen, oder glaubst du, dass das Zollamt/Finanzamt hinter USA Firma herrennen wird und dann das Geld verlangen will...ist doch eher unwahrscheinlich....
Das Finanzamt will das Geld dann von dir bzw. deinen Kunden und da wird ruckzuck ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
hi77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2005, 02:40   #14
ell
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Lösung:

Waren bis zu 22€ sind vom EuST und Zoll befreit. Sag meinem Lieferanten er soll, dies bei den Lieferungen angeben.

Zitat:
Zitat von hi77
Das Finanzamt will das Geld dann von dir bzw. deinen Kunden und da wird ruckzuck ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Sollte ich mal von FA angesprochen werden, weiß ich von nichts, demnach dürften sie auch nichts dagegen machen können. Das FA muss schließlich auch beweisen, dass ich mich strafbar mache. Der zweite Punkt ist, das nicht ich mich strafbar mache, sondern nur der Lieferant(wenn überhaupt), da er ja die falschen Preise angegeben hat....

Jetzt wird es mir persönlich viel zu heikel....mh... die einzige Lösung? mist....
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Alt 15.05.2005, 09:33   #15
TP-Senior
 
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hi77 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von ell
Sollte ich mal von FA angesprochen werden, weiß ich von nichts, demnach dürften sie auch nichts dagegen machen können. Das FA muss schließlich auch beweisen, dass ich mich strafbar mache.
Man bist du naiv. Wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht, dann fragen die erstmal nicht viel, sondern sagen dir was Sache ist und nehmen dein ganzes Büro mit.
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