So wie du den Fall schilderst tritt X als Agent auf, so dass er Geschäfte im fremden Namen und für fremde Rechnung vermittelt. Es handelt sich daher um eine Vermittungsleistung und nicht um eine sonstige Besorgungsleistung bzw. auch Dienstleistungskommission genannt.
Es liegen zwei verschiedene Leistungen vor. Eimal der Verkauf von Produkten und einmal die Vermittlung.
Die Vermittlung stellt eine sonstige Leistung dar, wobei der Ort dieser Leistung dort ist, wo der vermittelte Umsatz stattfindet. Dies ist in den USA, weil die Beförderung oder Versendung der Ware dort beginnt. Die USA stellt kein Inland dar und somit ist der Geschäftsvorgang nicht in Deutschland steuerbar. Es fällt somit keine deutsche Umsatzsteuer an.
Korrigiert mich wenn was falsch ist.


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