+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: 2 Jahre keine Angaben an das Finanzamt gemacht

  1. #1
    TP-Newbie Tigi macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2005
    Beiträge
    1

    2 Jahre keine Angaben an das Finanzamt gemacht

    Hallo,

    Habe mich in 2002 nebenberuflich selbständig gemacht (Networkmarketing)
    Dies habe ich nur sehr passiv ausgeführt und ist bald in vergessenheit geraten. In 2003 bin ich in eine andere Stadt gezogen und habe vom hiesigen Finanzamt keine Aufforderung bekommen die Anlage GSE auszufüllen.
    Das heisst, ich habe die Seiten seit 2 Jahren nicht ausgefüllt.
    Wurden die Daten von den einem Finanzamt an das andere nicht weitergegeben?
    Kann ich jetzt die Daten von 2003 nachreichen und was kann passieren?

    Ich hoffe Ihr könnr mir weiterhelfen.

    Gruß

    Tigi

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    In 2003 bin ich in eine andere Stadt gezogen und habe vom hiesigen Finanzamt keine Aufforderung bekommen die Anlage GSE auszufüllen.
    Aufforderung???? ....
    Du bist dazu verpflichtet eine Anlage GSE unaufgefordert abzugeben.

    Wurden die Daten von den einem Finanzamt an das andere nicht weitergegeben?
    Kann ich mir nicht vorstellen.

    Kann ich jetzt die Daten von 2003 nachreichen und was kann passieren?
    "Kann"?? ... du musst die Anlage sogar nachreichen. Die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit werden mit in die bisherige Berechnung der Einkünfte einbezogen und das zu versteuernde Einkommen erhöht sich. Es ist somit mit einer Nachzahlung zu rechnen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2005
    Beiträge
    73
    Zitat Zitat von Saxoflyer
    "Kann"?? ... du musst die Anlage sogar nachreichen. Die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit werden mit in die bisherige Berechnung der Einkünfte einbezogen und das zu versteuernde Einkommen erhöht sich. Es ist somit mit einer Nachzahlung zu rechnen.
    Das ist so nicht ganz richtig. Natürlich müssen die Daten nachgereicht werden, aber dazu muss für die entsprechenden Jahre eine berichtigte Steuererklärung + Gewinnermittlung abgegeben werden. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter.... hast Du für die betreffenden Jahre bereits eine Steuererklärung abgegeben, allerdings ohne die Daten aus der selbstsändigen Tätigkeit ? Dann ist die Abgabe der berichtigten Steuererklärungen als Selbstanzeige zu werten, denn so oder so wenn Du Einkünfte nicht meldest ob bewusst oder nicht bewusst begehst Du Steuerhinterziehung. Je nachdem wie hoch die Zahlen sind in Deinem Fall solltest Du deshalb unbedingt zuvor einen Steuerberater aufsuchen bevor Du zum Finanzamt gehst. Hast Du noch keine Steuererklärungen abgeben holst Du dies am besten schnellstmöglich nach. Auch eine Nichtabgabe ist zwar rein rechtlich als Steuerhinterziehung zu werten, wird aber natürlich anders bewertet als wenn man Falschangaben gemacht hat. Rechnen musst Du aber auf jeden Fall mit Verspätungszuschlägen und Nachzahlungszinsen.

    Frechdachs

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Das Nachreichen der Anlage GSE sollte aber wie eine berichtigte Steuererklärung ausgelegt werden. So würde ich zumindest argumentieren in Bezug auf den § 133 BGB (Auslegung von Anträgen).

    Zum Thema Nachzahlungszinsen: Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist. D.h. also für den VZ 03 entsteht die Steuer am 31.12.03 und daher beginnt der Zinslauf am 01.04.2005. Der Zinssatz beträgt 0,5 % je Kalendermonat.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2005
    Beiträge
    73
    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Das Nachreichen der Anlage GSE sollte aber wie eine berichtigte Steuererklärung ausgelegt werden. So würde ich zumindest argumentieren in Bezug auf den § 133 BGB (Auslegung von Anträgen).
    Lese nochmal bisschen in der AO nach

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Und wo genau in den §§ 149 ff AO?

    § 153 AO sagt ja nur, dass dies unverzüglich richtig zu stellen ist. Wie dies zu geschehen hat steht dort nicht.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51