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Thema: Azubi und Nebenverdienst??

  1. #1
    TP-Junior [Oos]Dead macht alles soweit korrekt
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    Azubi und Nebenverdienst??

    Hi
    und zwar bin ich zur Zeit noch Azubi (19 Jahre alt) und habe mit dem Thema steuern und so eigentlich 0 ahnung da ich noch keine Steuern zahlen muss da mein azubi gehalt noch unter der steuergrenze liegt.

    Nun ist es jedoch so das ich wahrscheinlich (wenn das klappt) "Nebenberuflich" (wenn man das so nennen kann) bei nem freund in die spielefirma miteinsteige als CreativDircetor und Qualitätsmanager

    Dort werde ich aber keine feste Summe als bezahlung bekommen sondern eine n Prozentteil am Gewinn der Firma die sie im Monat macht.

    Nun hab ich dazu halt paar fragen wegen dem rechtlichen
    und zwar
    - muss ich sowas ans finanzamt weiterleiten und wenn ja wie macht man das??
    - da ich noch keine steuern eigentlich zahle ich aber sicher durch die zusatz einkünfte über die summer komme muss ich dann steuern zahlen?? (und zählt dann hierbei die gesamtsumme die ich ihm jahr bekommen hab als einkommen oder die summe im monat (da die ja variable ist kann es ja mal sein das ich nichts bekomme und mal tausend euro oder so) und es ja blöd ist wenn ich steuern auf mein azubi gehalt zahlen muss auch wenn ich in dem monat gar net die summe überschritten habe

    kann mir da wer helfen?
    hat da wer schon erfahrung mit (sowas ähnlichem)
    wo bekomm ich den infos über sowas her wie ich das regel
    und kann mir wer tipps geben wie man das umgehen kann ohne das ganze illegal zu machen (soll schon mit rechten dingen zugehn aber tricks wie man das legal umgehen kann gibts ja doch immer)

    danke schonmal für die hilfe
    denn ich weiß echt net wie ich das alleine regeln soll

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Nun ist es jedoch so das ich wahrscheinlich (wenn das klappt) "Nebenberuflich" (wenn man das so nennen kann) bei nem freund in die spielefirma miteinsteige als CreativDircetor und Qualitätsmanager
    Entscheidende Frage: Wird deine Tätigkeit bzw. deine Beteiligung im Gesellschaftsvertrag niedergeschrieben?
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Ich würde sagen, daß du das dem Finanzamt melden musst. kommst du über eine monatliche Summe von X (zu meinen Zeit waren das noch 1260€) wird es steuerpflichtig.
    Wenn du dann im Jahr weniger als die Summe X verdienst (ich glaube, daß waren um die 18000€) kannst du die dann mit der Jahreslohnsteuer zurück bekommen. Verdienst du mehr als die Summe X, gehört das Geld dann dem Staat. Zudem verlieren deine Eltern (soweit du noch unter 26 bist) für dieses Jahr ihren Anspruch an Kindergeld.

    Desweiteren musst du dir diesen "Nebenjob" von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen (also von dem, wo du in der Ausbildung bist).
    Machst du die Nebentätigkeit ohne diese Genehmigung (oder gegen ein Verbot), kann das ein Grund für eine Fristlose Kündigung sein (wenn dein Ausbildungsbetrieb davon Wind bekommt..).

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich würde sagen, daß du das dem Finanzamt melden musst.
    Das würde ich nicht so sehen. Die Frage mit dem Gesellschaftsvertrag bezieht sich nämlich auf das Vorliegen einer typisch stillen Gesellschaft, einer atypisch stillen Gesellschaft oder eines partiarischen Darlehns. In allen Fällen braucht dem Finanzamt nichts im Vorfeld gesagt werden, welches auch der Name "still" sagt. Diese drei Arten werden steuerrechtlich jedoch total verschieden behandelt.

    kommst du über eine monatliche Summe von X (zu meinen Zeit waren das noch 1260€) wird es steuerpflichtig.
    Das kann man so nicht sagen. Dies ist abhängig von der Steuerklasse und evtl. eingetragenen Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte.

    Wenn du dann im Jahr weniger als die Summe X verdienst (ich glaube, daß waren um die 18000€) kannst du die dann mit der Jahreslohnsteuer zurück bekommen.
    Die Grenze beträgt 7.680,- €. Sofern das zu versteuernde Einkommen unter diesem Betrag liegt bekommst du deine im voraus bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt wieder erstattet.

    Zudem verlieren deine Eltern (soweit du noch unter 26 bist) für dieses Jahr ihren Anspruch an Kindergeld.
    Hierbei wird auf die Einkünfte und Bezüge abgestellt. Die Berechnung kann nicht 1:1 von der Steuererklärung übernommen werden, weil bestimmte steuerfreie Einnahmen bei der Kindergeldberechnung mit einbezogen werden. Als kleine Anmerkung sei hier jedoch gesagt, dass das BVerfG diese Woche ein bahnbrechendes Urteil bekannt gegeben hat. Die Sozialversicherungsbeiträge können jetzt von den Einnahmen abgezogen werden, während dies vorher nicht der Fall war. Dies können schnell ein paar Euro ausmachen und die Einkünfte und Bezüge unter die Grenze von 7.680,- € senken.

    Desweiteren musst du dir diesen "Nebenjob" von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen (also von dem, wo du in der Ausbildung bist). Machst du die Nebentätigkeit ohne diese Genehmigung (oder gegen ein Verbot), kann das ein Grund für eine Fristlose Kündigung sein (wenn dein Ausbildungsbetrieb davon Wind bekommt..).
    Dies ist richtig, man sollte es vorher abklären wieviel Stunden man für die Nebentätigkeit verwenden darf.
    Geändert von SvenWeb (15.05.2005 um 11:04 Uhr)
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  5. #5
    TP-Junior [Oos]Dead macht alles soweit korrekt
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    ok danke
    das ich das dem ausbidlungsbetrieb melden muss weiß ich und werde ich demnächst auch mal nachfragen wo ich das mache muss (in der arbeit)

    was ich noch als frage hätte.
    überschreite ich im monat die summe x muss ich steuern zahlen
    was ist aber wenn ich im monat jan die summe x überschreite und dann 2 monate z.b. nicht mehr. dann zahl ich doch trotzdem ab monat jan für das jahr oder so doch immer monatlich steuern ??

  6. #6
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    Es bleibt immer noch die Frage mit dem Gesellschaftsvertrag offen!!! Das Thema interessiert mich jetzt, da es nicht alle Tage vorkommt und kann es deshalb kaum erwarten die Antwort zu hören.

    Zur anderen Frage:
    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Die vom Lohn einbehaltene Lohnsteuer stellt lediglich eine Vorauszahlung auf die anfallende Jahreseinkommensteuer dar. Sie wird daher angerechnet.
    Wie sich dies bei ständig wechselnden Lohnniveaus verhält weiß ich nicht. Es wäre letztlich aber egal, wei die Vorauszahlungen bei der Jahressteuer dementsprechend berücksichtigt werden und man halt mehr erstattet bekommt bzw. weniger nachzahlen muss.
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  7. #7
    TP-Junior cronopium macht alles soweit korrekt
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    ist eigentlich ganz einfach

    solange deine arbeit rein freiberuflich, also nicht gewerblich ist, ist es ganz einfach.
    du darfst natürlich geld verdienen, so viel bist aber verpflichtet, deine gewinne zu versteuern – also bei deiner jahressteuererklärung beim finanzamt anzugeben und die einkommenssteuern darauf zu entrichten.
    wenn du rechnungens stellst, musst du aufpassen, dass du nicht irgendwelche leistungen berechnest, die unter der gewerbepflicht fallen. dann müsstets du nämliche in gewerbe anmelden. allerdings ist der freibetrag für gewerbesteuer relativ hoch. du würdest wohl lediglich bei der ihk beitragspflichtig.
    wenn du über eine gewisse summe an umsatz kommst, musst du deine rechnungen mit mehrwertsteuern berechnen und umsatzsteuererklärungen beim finanzamt machen – das heisst das auch anmelden.

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    wenn du rechnungens stellst, musst du aufpassen, dass du nicht irgendwelche leistungen berechnest, die unter der gewerbepflicht fallen. dann müsstets du nämliche in gewerbe anmelden.
    Du darfst diese Leistungen, sofern du Freiberufler überhaupt bist, die eine gewerbliche Tätigkeit beinhalten, überhaupt nicht durchführen. Ansonsten würde auch die freiberufliche Tätigkeit zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen mit dem Nachteil der Gewerbesteuerpflicht (sogenannte Abfärbetheorie).

    Der restliche Beitrag von cronopium ist sicherlich irgendwo richtig. Man kann aber noch nicht sagen, ob er auch auf dich anwendbar ist aufgrund meines ersten Postings.
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  9. #9
    TP-Junior [Oos]Dead macht alles soweit korrekt
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    Naja
    wie genau ich das mit meinem Freund regle klärt sich erst in dieser Woche.
    Ich hätte zwar Gesellschafter bei ihm werden können, jedoch ist mir das zu riskant.
    Deshalb werd ich bei ihm fürs erste nur Angestellter.
    Doch da weiß ich net ob Freiberuflich oder wie ich das regeln soll.

    Das mit Gewerbe und so fällt ja auf mich eigentlich net zurück, denn ich hab ja kein Gewerbe sondern arbeite ja nur für wenn.

  10. #10
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    Deshalb werd ich bei ihm fürs erste nur Angestellter.
    Das heißt also, dass ihr einen Dienstvertrag über ein Dienstverhältnis i.S.v. § 1 Abs. 2 LStDV schließen werdet und nichts gesellschaftsrechtlich abschließen werdet?

    Sofern es sich um einen Dienstvertrag handelt brauchst du dir um gewerbliche Dinge keine Sorgen zu machen, weil du ganz normaler Arbeitnehmer bist und Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit beziehst.


    EDIT:
    Vergiss mal schnell meine Beiträge mit der stillen Gesellschaft. Habe eben gerade mal nachgelesen, dass es sich dabei um eine Vermögenseinlage handeln muss und nicht wie ich vorher angenommen habe um eine bloße Einlage die in das Vermögen des Handelsgewerbe übergehen soll. Somit muss die Einlage in Geld bestehen und da du deine Arbeitskraft aufwenden möchtest kann es sich nicht um eine sille Gesellschaft handeln.
    Geändert von SvenWeb (16.05.2005 um 12:52 Uhr)
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  11. #11
    TP-Newbie Katastrophenkid macht alles soweit korrekt
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    ausbildung und selbstädigkeit im selben Unternehmen

    Hi,
    ich fange am 1.8. eine Ausbildung in einer Autovermietung an. Derzeit arbeite ich dort als Selbstädige, auf Kleingewerbe. Ab dem 1.8. werde ich auch nach meiner Ausbildungszeit (den 8 Std.) benötigt. Kann ich dort weiter Selbständig arbeiten?

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