KFZ-Kosten - 1% - Regelung
Hallo, hab auch mal wieder eine Frage:
wenn ich in ein älteres Fahrzeug nachträglich etwas einbaue, muß ich diese Kosten dann bei der 1%-Regelung berücksichtigen, d.h. die Einbaukosten zum Listenpreis addieren und dann ab Einbaudatum den Höheren 1%-Betrag berücksichtigen?
oder werden die Kosten nur aktiviert und bei der 1%-Regelung bleibt alles beim alten?
Beispiel:
Firmen-PKW aus 2002 - Listenpreis 10000
Umrüstung auf Gas in 2005 - Kosten 2000
1% bisher 100 - auch weiterhin, oder
1% neu 120 ab Einbau?
Danke und Gruß
Achim
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