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Thema: KFZ-Kosten - 1% - Regelung

  1. #1
    TP-Junior joachim.k macht alles soweit korrekt
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    13

    Question KFZ-Kosten - 1% - Regelung

    Hallo, hab auch mal wieder eine Frage:

    wenn ich in ein älteres Fahrzeug nachträglich etwas einbaue, muß ich diese Kosten dann bei der 1%-Regelung berücksichtigen, d.h. die Einbaukosten zum Listenpreis addieren und dann ab Einbaudatum den Höheren 1%-Betrag berücksichtigen?
    oder werden die Kosten nur aktiviert und bei der 1%-Regelung bleibt alles beim alten?

    Beispiel:
    Firmen-PKW aus 2002 - Listenpreis 10000
    Umrüstung auf Gas in 2005 - Kosten 2000

    1% bisher 100 - auch weiterhin, oder
    1% neu 120 ab Einbau?

    Danke und Gruß
    Achim

  2. #2
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    Die Umrüstung auf Gas würde ich als Sonderausstattung ansehen und ist daher mit dem Bruttowert in die Berechnung einzubeziehen und erhöht dementsprechend den Bruttolistenpreis.

    Der Bruttolistenpreis wird übrigens auf volle 100,- € nach unten abgerundet.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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