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02.02.2002, 13:07
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#1
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Registered User
Registriert seit: Jan 2002
Ort: Niedersachsen (20 km bis Hamburg)
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Copyright/Uhrherberrechte
Erstmal möchte ich gerne wissen ob es stimmt , dass ich auf jede sache die ich gemacht hab , ein copy right packen darf was auch anerkannt ist ! bitte mal auf schreiben wie das seien sollte z.B.
(C) 2001-2002 by Devaser oder All right reserved by Devaser oder wie kann man das machen ???
So und wie sieht das aus mit einem Gewerblichen Copy right wo bekommt man sowas , also ein eingetragenes Coppyright währe super wenn mir jemand helfen könnte ;D
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02.02.2002, 13:24
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Weimar
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Nicht so ganz. Du hast auf jede schöpferische Leistung, die Du erstellst (Texte, Fotos, Grafiken, etc.) automatisch ein "Urheberrecht".
Das musst Du auch nicht extra dazuschreiben.
Das mit dem Copyright is 'ne lange Geschichte. In den USA gab's früher mal die Schreibweise mit diesem "(c) 2001 bla bla" für Copyright-geschütze Sachen. Das gibt's aber so nicht mehr und in Deutschland schon gleich gar nicht. Der Begriff "Copyright" wird heute höchsten noch bei Buchtexten und ähnlichem ernsthaft verwendet.
Wenn Du sowas also auf Bildern oder Webseiten (auf meinen übrigens auch) siehst gilt das eher als Ermahnung, das Zeug nicht zu klauen. Rechtlich hat das keine Bewandtnis.
Für besseren Schutz als das manchmal schwer nachweisbare Urheberrecht gibt's Marken- und Geschmacksmusterschutz, z.B. für Logos, Farbkombinationen usw.
Das macht man beim Deutschen Patent und Markenamt.
Kostet natürlich 'ne Kleinigkeit ...
ciao,
Ralf
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14.02.2002, 01:03
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2002
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hmm, ich dachte immer das es bei internet-präsentationen zwingend erforderlich sei ein urheberrechtsvermerk samt impressum zu führen!?
mfg raziel
__________________
>> www.mode2.de >> das media-publishing forum
>> elektronische bildverarbeitung >> desktop publishing
>> multimedia >> programmierung & skripting
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14.02.2002, 06:44
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Weimar
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Zitat:
Original geschrieben von raziel
hmm, ich dachte immer das es bei internet-präsentationen zwingend erforderlich sei ein urheberrechtsvermerk samt impressum zu führen!?
mfg raziel
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Das gilt nur für Online-Shops und für Seiten mit redaktionellen Inhalten.
ciao,
Ralf
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14.02.2002, 11:56
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#5
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Guest
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Hi! Ein Impressum hat auf JEDER Seite zu stehen. Dabei ist es unerheblich, welche Inhalte zu sehen sind - es muß also immer erkennbar sein, wer der Verantwortliche der Site ist. Man ist nicht nur für Texte verantwortlich, sondern auch für Bildmaterial o.ä. Und das geschieht, sobald man auch nur eine einzige html-Seite der Öffentlichkeit zugängig macht. 
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14.02.2002, 12:12
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2001
Ort: NDS
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Zitat:
Original geschrieben von Arriva
Hi! Ein Impressum hat auf JEDER Seite zu stehen.
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Kann und muss nicht sein! Jeder kann die Verantwortliche Person bei denic oder einer anderen Vergabestelle einsehen! Daher ist es nicht Notwenidig dieses auf der Seite anzugeben. Es sein denn, der Admin C ist ein anderer als der Verantwortliche.
Jedoch muss auch dann das ganze nicht angegeben werden, da in diesem Fall der Admin ja einen Vertrag mit dem VErantwortlichen hat. Und in diesem steht natürlich der Freispruch des Admins von jedlichen Inhalten!
__________________
the0bone
Wissen ist Macht, nichts Wissen macht nichts!
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14.02.2002, 14:18
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Weimar
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Zitat:
Original geschrieben von Arriva
Hi! Ein Impressum hat auf JEDER Seite zu stehen
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Sagt wer???
Lasse mich ja gern überzeugen, wenn Du eine verlässliche Quelle für diese These anführst.
ciao,
Ralf
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14.02.2002, 17:57
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#8
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Guest
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Hi! 
Grundsätzlich sind natürlich Gesetze die verlässlichste Quelle überhaupt. Nur leiden die in den meisten Fällen daran, daß sie zu unbestimmt sind und im konkreten Fall immer einer Auslegung bedürfen.
Als Beispiel kann ich dir jedoch folgenden Artikel empfehlen: http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r36.html
Dieser bezieht sich auf die aktuelle Gesetzeslage ab 2002 und bettrifft vorrangig das Teledienstegesetz im Bereich der sog. Individualkommunikation. Hiernach dürfte es von Vorteil sein, auf JEDER Homepage ein Impressum zu haben - ganz gleich, ob ich damit Geld verdienen will oder nicht, ob es sich um eine kommerzielle oder rein private Website handelt. Insofern war die Formulierung "muss" vielleicht etwas ungünstig gewählt und kann durch "sollte" ersetzt werden. 
Gruß, Peggy
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16.02.2002, 22:15
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Backnang bei Stuttgart
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Telemediengesetz
Telemediengesetz
Das Telemediengesetz sagt, dass der Betreiber auf der eigenen Site mit Vor- und Zuname sowie Postanschrift sich als verantwortlich zu erkennen geben muß. Die Angaben im Denic, stimmen nicht notwendigerweise mit dem Verantwortlichen der Inhalte überein und darum genügt es auch nicht.
(  )
Dass die Adresse auf jedereinzelnen Seite oder ein Link zur Adresse auf jeder einzelnen Seite zu finden sein muss, kann ich dem Telemediengesetz nicht entnehmen.
Es dürfte eine Schaltfläche auf der Eingangseite genügen. Dieser Link kann wie in periodischen Publikationen Impressum genannt werden, muss aber nicht. Kontakt oder Anschrift sind ebenfalls eindeutig.
Guß tempa
__________________
Erkennbarkeit am Markt
Individualität bemerkt

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17.02.2002, 01:27
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Das TDG Teledienstgesetz, das wohl für die meisten Websites gilt, ausser für diejenigen die überwiegend redaktionelle Inhalte die der Meinungsbildung dienen anbieten (für diese gelten die verschärften Vorschriften des MDSTv), sieht eine Impressumspflicht vor.
Allerdings ist in Abgrenzung zum MDSTv (Mediendienststaatsvertrag) relativ fließend. Beim TDG, das wie angerissen für die meisten Websites gilt, ist hier zu berücksichtigen, das das TDG im Gegensatz zum MDSTv keine Ordnungsstrafen vorsieht. Der Hintergrund dessen ist, das das TDG davon ausgeht, bzw. die dem Gesetzestext zugrundeliegenden BT-Drucksachen verkürzt davon ausgehen, das man via Denic sowieso den Verantwortlichen feststellen kann.
Hinzu kommt, das einerseits seit Bestehen des TDG und des MDSTv die Verfassungsmäßigkeit dieser beiden Vorschriften in Juristenkreisen extrem umstritten ist und andererseits die Auslegung dieser beiden Gesetze auch aufgrund der bisher fehlenden Rechtsprechung nicht geklärt ist. Von daher kann man bei den meisten Websites sagen, das ein Impressum vorhanden sein sollte, aber andererseits ein Fehlen auch nicht unbedingt schadet. Sofern man sich auf den Standpunkt stellt, das ein Impressum auch im Sinne des TDG vorhanden sein muß, ist erforderlich, das von jeder einzelnen "Seite" aus das Impressum einsehbar sein muß. Das bedeutet, das von jeder einzelnen "Seite" aus ein Link zum Impressum vorhanden sein muß.
Diejenigen, die auf der "sicheren Seite" stehen wollen, sollten also ein "Impressum" mit den von Tempa genannten Kriterien anlegen, das von jeder "Seite" aus erreichbar sein muß. Das gilt dann allerdings auch für die private Webseite von "Lieschen" und "Karl-Heinz Müllermeierschmidt".
MasterL
Geändert von ::..Thomas..:: (17.02.2002 um 01:35 Uhr).
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18.02.2002, 21:35
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Backnang bei Stuttgart
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Ich nehme einmal an, das 'auf jeder Seite', kommt von dem unmittelbar in dem novellierten Gesetz.
Unmittelbar halte ich aber immer noch für interpretierbar.
Mit der sicheren Seite dürfte hinkommen. Ich halte es aber für manche meiner Seiten für einen Makel, wenn dort eine Adresse oder ein Link mit der Bezeichnung Impressum integriert würde.
Ergo, mute ich meinen Besuchern unverschämter weise schon einmal zu auf die Startseite zurückzukehren um von dort in das Impressum zu gelangen. Ich halte das für absolut hinreichend und unmittelbar genug.
Gruß tempa
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18.02.2002, 21:53
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#12
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Guest
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Zitat:
Original geschrieben von tempa
Ich halte es aber für manche meiner Seiten für einen Makel, wenn dort eine Adresse oder ein Link mit der Bezeichnung Impressum integriert würde.
Gruß tempa
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Nicht nur das - ich halte es schlicht für unzumutbar auf einer Homepage jede einzelne Seite mit einem Link zum Impressum zu versehen. In Printmagazinen findet man den Hinweis auf das Impressum schließlich auch nicht in jeder Kopf- und Fußzeile, sondern allenfalls einmal im Inhaltsverzeichnis. Meiner Ansicht nach genügt ein Link auf die Anbieterkennung auf der Startseite. Ich finde, man sollte dieses Erfordernis auch nicht zu weit überstrapazieren. Abgesehen von der umstrittenen Rechtslage im Internet und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit, muß man dem einzelnen Betreiber nicht noch mehr Pflichten aufbürden, als es wirklich notwenig ist. Andernfalls kann wohl von Verhältnismäßigkeit nicht mehr die Rede sein. 
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19.02.2002, 00:01
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Tempa und Arriva,
das von mir zur Verlinkung geschriebene wäre nach der "herrschenden Meinung" der Idealfall der angewendet werden sollte .
Da wie gesagt das TDG für die meisten aller Websites gilt, spielt aufgrund der fehlenden Ordnungswidrigkeitsvorschrift in diesem Gesetz, das Fehlen eines "Impressums" und das Fehlen der "permanenten" Verlinkung desselben für die meisten Sites letztenendes (noch?) keine Rolle. Handelt es sich dabei doch um ein mehr akademisch-juristisches Problem.
Hinzu kommt, das es für die Beachtung der Durchführung und Einhaltung des TDG keine eigene Behörde gibt. Für die "wenigen" (wohlgemerkt in " " ) Websites die dem MDSTv unterfallen sind die Landesmedienanstalten als "Aufsichtsbehörden" zuständig. Allerdings gibt es da bis dato auch "kaum" Fälle in denen Landesmedienanstalten tätig wurden.
Interessant wäre nur zu sehen, wann die einschlägigen "Abmahnungskönige" das TDG für sich "entdecken"..... hmm, das bringt mich ja auf eine Idee.....  , also legt schon mal die Euros auf die Seite....
MasterL
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19.02.2002, 00:09
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#14
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Guest
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*lol* zu spät! bei mir gibts nix zu holen - wegen akuter resp. chronischer Kauflust in div. Computergeschäften liegt mein Einkommen im Augenblick unterhalb der pfändbaren Freigrenze. 
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