TP Underground Lounge 07/08
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Alt 20.05.2005, 14:20   #1
TP-Specialist
 
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Master_T2 bringt sich richtig einMaster_T2 bringt sich richtig ein

Voller Betrag nicht bezahlt


Hallo, ich hab gerade beim Jahreabschluss von 2004 festgestellt, dass ein Kunde einen Zahlendreher bei einer Überweisung drin hatte. Er hat anstatt 121€ nur 112€ überwiesen. Wie verbuche ich das nun. Reicht es, wenn ich einen Vermerk auf der Rechnung mache und dann die 112 € buche? Mache nur einfache E-Ü-Rechnung...
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

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Alt 20.05.2005, 15:07   #2
TP-Special Mod
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
yep, reicht
gebucht und versteuert werden die tatsächlichen Zahlungseingänge, diese sind per Kontoauszug ausreichend "dokumentiert"

wenn ein Kunde Skonto abzieht ist das ja auch nicht anders: Rechnung lautet über den Betrag X, überwiesen werden 2% weniger, dann wird die niedrigere Zahlung gebucht/versteuert
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Alt 20.05.2005, 15:20   #3
TP-Specialist
 
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ok, super.

Jetzt habe ich noch ein Problem. Und zwar habe ich etwas Bestellt über 60€ was jedoch nie angekommen ist. Die 60€ wurden vom Konto abgebucht und ich habe eigentlich überhaupt keinen Beleg dafür, keine Rechnung etc... Ist was dumm gelaufen. Nur wie buche ich das nun?
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Alt 20.05.2005, 16:00   #4
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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tja, 60 € sollte man eigentlich nicht so einfach verschenken

wenn es noch nicht allzu lange her ist, versuch bei der Bank die Abbuchung zu stornieren, du hast die Ware ja schließlich auch nicht bekommen.
Offiziell müssen sie nur 6 Wochen rückwirkend stornieren, ich hab' aber auch nach über 3 Monaten schon mal ein Storno durchgesetzt (Grundsatzdiskussion mit dem Bänker gestartet, dass die Bank mir wohl nicht vorschreiben kann, wie lange ich Urlaub mache ... irgendwann hat er resigniert und storniert )

wenn keine Chance mehr auf Storno besteht wäre die buchhalterisch einfachste Möglichkeit, diese 60 € einfach auf "Privatentnahme" zu buchen, da brauchst du dann ja nix weiter zu belegen
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.05.2005, 16:43   #5
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
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Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Thomas
Offiziell müssen sie nur 6 Wochen rückwirkend stornieren, ich hab' aber auch nach über 3 Monaten schon mal ein Storno durchgesetzt (Grundsatzdiskussion mit dem Bänker gestartet, dass die Bank mir wohl nicht vorschreiben kann, wie lange ich Urlaub mache ... irgendwann hat er resigniert und storniert )
ja offiziell... genau richtig gemacht, die bank muss bzw. sollte im eigenen intresse zurück buchen! du hast das recht nach div. bgh-urteilen über diese fiktiven 6 wochen hinaus die rücklastschrift wegen widerspruch zu veranlassen.
__________________
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
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