yep, reicht
gebucht und versteuert werden die tatsächlichen Zahlungseingänge, diese sind per Kontoauszug ausreichend "dokumentiert"
wenn ein Kunde Skonto abzieht ist das ja auch nicht anders: Rechnung lautet über den Betrag X, überwiesen werden 2% weniger, dann wird die niedrigere Zahlung gebucht/versteuert


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