Ich kenne mich nicht mit Buchführungssoftware aus. Ich denke aber mal, dass dies auf den § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a S. 4 UStG abzielt.
Es müssen daher unterschiedliche Datumsangaben gemacht werden. Im Normalfall würde die Umsatzsteuer mit Ausführung des Umsatzes entstehen und das Programm wird wahrscheinlich die beiden Angaben vergleichen und dies bei der USt-Voranmeldung berücksichtigen.Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,
Angaben ohne Gewähr.
EDIT: Mit Ausführung ist nicht der Tag des Verschicken der Rechnung gemeint, sondern der Tag in dem deine erbrachte Leistung an den Kunden stattgefunden hat.


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Schreibe ich also überall das Kaufdatum rein?
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