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Thema: Rechnungsdatum x2

  1. #1
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Rechnungsdatum x2

    Hallo!
    Ich kann in meinem Buchhalterprogramm 2 mal ein Datum vergeben: Einmal im Rechnungskopf und jeweils vor den Artikeln unter der Überschrift "Ausgeführt".

    Bei Zahlungen per Rechnung, Bar-Zahlungen u.ä. hatte ich ja kein Problem damit.

    Wie funktioniert das jetzt aber bei Zahlung per Vorkasse: Schreibe ich im Rechnungskopf das Kaufdatum, und vor die jeweiligen Artikel das Datum des Zahlungseingangs? Dabei stört mich dann aber die Überschrift "Ausgeführt". Ausgeführt habe ich die Rechnung ja am Kauftag und nicht am Tag des Zahlungseingangs. Schreibe ich also überall das Kaufdatum rein?

    Die Verwirrung komplett...

    gruß
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich kenne mich nicht mit Buchführungssoftware aus. Ich denke aber mal, dass dies auf den § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a S. 4 UStG abzielt.

    Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist,
    Es müssen daher unterschiedliche Datumsangaben gemacht werden. Im Normalfall würde die Umsatzsteuer mit Ausführung des Umsatzes entstehen und das Programm wird wahrscheinlich die beiden Angaben vergleichen und dies bei der USt-Voranmeldung berücksichtigen.

    Angaben ohne Gewähr.

    EDIT: Mit Ausführung ist nicht der Tag des Verschicken der Rechnung gemeint, sondern der Tag in dem deine erbrachte Leistung an den Kunden stattgefunden hat.
    Geändert von SvenWeb (21.05.2005 um 09:54 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Hm. Verstehe ich jetzt nicht so richtig. Könntest du mir das an dem angefügten Beispiel erklären?

    Angenommen:
    Kunde kauft...
    ...Artikel A am 22.5.05,
    ...Artikel B am 23.5.05.

    Zahlungseingang Artikel A am 24.5.05.
    Zahlungseingang Artikel B am 25.5.05.

    Versand am 26.5.05.
    +++

    Schreibe ich dann im Rechungskopf den 26.05.05,
    und bei "Ausgeführt" jeweils den 24.,25.05.05?

    gruß
    Geändert von Era W Xel (28.10.2005 um 11:03 Uhr)
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  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Uuuiiiihhh, da hat sich jemand aber ganz viel Mühe gegeben.

    Nach wie vor, ich habe immer noch keine Ahnung von Buchführungsprogrammen und würde mich freuen, wenn jemand der sich damit auskennt etwas zur Lösung des Problems beitragen könnte.

    Das angegebene Beispiel ist blöde. Da erkennt man den Unterschied und die Folgen zwischen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 1 und 4 UStG nicht.

    Ich versuch es mal an einem anderen Beispiel klar zu machen.

    1. Zahlung per Nachnahme
    Du schließt einen Kaufvertrag über Waren mit einem Kunden für 100 Euronen (netto) am 15.04.05 ab. Die Lieferung erfolgt per Nachnahme und du verschickst die Waren am 28.04.05, während das Geld wenige Tage später am 04.05.05 bei dir eingeht in Höhe von 116 € (brutto). Wann entsteht die USt?
    Die Umsatzsteuer entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a S. 1 UStG mit der Ausführung der Leistung (28.04.05) und somit im Monat April unabhängig vom Zahlungseingang. Deshalb ist die Leistung in die USt-Voranmeldung des Monats April einzubeziehen.

    2. Zahlung per Vorkasse
    Du schließt einen Kaufvertrag über Waren mit einem Kunden für 100 Euronen (netto) am 15.04.05 ab. Die Lieferung erfolgt per Vorkasse und die Zahlung in Höhe von 116 € (brutto) geht am 28.04.05 bei dir ein. Du verschickst die Waren am 04.05.05 an den Händler. Wann entsteht die USt?
    Hier wird das Entgelt (Bezahlung am 28.04.05) vor Ausführung der Leistung (04.05.05) vereinnahmt. Die Umsatzsteuer entsteht deshalb gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a S. 4 UStG im Monat April, weil das Entgelt in diesem Monat vereinnahmt wurde und deshalb ist diese Leistung in die USt-Voranmeldung des Monats April einzubeziehen obwohl die Leistung erst im Mai ausgeführt wurde.


    So, dies war nun mein Beispiel und nun zu deinem Fall.
    a) Rechnungskopf:
    Dies ist doch immer der Tag, an dem die Rechnung geschrieben wurde unabhängig von der Ausführung der Leistung.

    b) Ausführung:
    Die Leistung wurde mit dem Versenden ausgeführt, weil hier die tatsächliche Verfügungsmacht nicht mehr bei dir bestand. Demnach müsste dies der 26.05.05 sein.

    Angabe ohne Gewähr
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  5. #5
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    Ahhh! Ich habe hier voll was durcheinander gebracht

    Vielen Dank Saxoflyer für deine Ausführungen. Ich habe mir irgendwie ein Problem gemacht, wo gar keins war...

    Bitte Thema schließen und ganz weit weg damit! Schande über mich.
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