Klar kannst du das, ich wüßte nicht was dagegen spricht. Mit deinem Gewerbe hat das ja nichts zu tun, je nach dem solltest du vielleicht die Firma darauf hinweisen das du nebenher selbständig tätig bist, insbesondere dann, wenn du im gleichem Bereich selbständig arbeitest.
Du mußt halt nur auf deine Einnahmen aufpassen, sofern du Bafög und/ oder Kindergeld bekommst und/ oder du bei deinen Eltern mitversichert bist, da gibt es Grenzbeträge. Ist aber ein anderes Thema...


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