Hallo Frau Mustermann,
das Mahnen, Frau, ist eine schwere Kunst!
Sie werden's oft am eigenen Leib verspüren.
Man will das Geld, doch will man auch die Gunst
des werten Kunden nicht verlieren.
Allein der Stand der Kasse zwingt uns doch,
ein kurz' Gesuch bei Ihnen einzureichen:
Sie möchten uns, wenn möglich bis zum xx.xx.2005 noch,
die oben aufgeführte Schuld begleichen.*
Mit freundlichen Grüßen
* Frei zitiert nach Landgericht Freiburg, Urteil vom 17.02.82 - 2/22 0 495/81 – NJW 82, 650f.
Anlage: Kopie der Rechnung