bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit gibt es keine Werbungskosten, nur Betriebsausgaben und diese werden von den Betriebseinnahmen abgezogen. Es wird eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellt und diese wird der Steuererklärung beigelegt. Der ermittelte Gewinn wird in der Anlage GSE eingetragen bzw. auf der Rückseite für Freiberufler (also Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und nicht Gewerbebetrieb).


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren