Das hängt ganz von der Gewinnermittlungsart ab. Wenn du eine Bilanz aufstellst gehört die Buchung in 2004, wenn du eine EÜR aufstellst in 2005.
Hi folgendes Problem.
Habe einen Zolbescheid noch von 2004. bei dem etwas unklar war.
Das hat sich bis jetz 05.2005 hingezogen.
Jetz stellt sich mir die Frage, muss ich diese Ausgabe noch in 2004 buchen , oder kann ich dass in 2005 nehmen da der Zahlungsfluss ja auch erst jetzt erfolgt.
Das hängt ganz von der Gewinnermittlungsart ab. Wenn du eine Bilanz aufstellst gehört die Buchung in 2004, wenn du eine EÜR aufstellst in 2005.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
EÜR mache ich. also zählt der Zahlungsfluss?!
Richtig § 11 Abs. 2 S. 1 EStG
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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